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   VG Bayreuth, 07.06.2018 - B 1 K 16.23   

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VG Bayreuth, 07.06.2018 - B 1 K 16.23 (https://dejure.org/2018,37279)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 07.06.2018 - B 1 K 16.23 (https://dejure.org/2018,37279)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - B 1 K 16.23 (https://dejure.org/2018,37279)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Sonstiges

  • bayern.de PDF (Terminmitteilung)

    Klagen im Zusammenhang mit dem Verbot des "Freien Netz Süd"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 20.10.2015 - 4 A 14.1787

    Wird die behördliche Feststellung, dass eine bestimmte Gruppierung eine verbotene

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.06.2018 - B 1 K 16.23
    In einem vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof unter dem Az. 4 A 14.1787 geführten Verfahren wandte sich die Klägerin (neben 40 weiteren Klägern) gegen die vereinsrechtliche Verfügung vom 2. Juli 2014 betreffend das Verbot des "Freien Netzes Süd".

    Mit Beschluss des Gerichts vom 21. April 2015 wurde das Verfahren B 1 K 14.535 ausgesetzt bis zum Vorliegen einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in der Streitsache 4 A 14.1787.

    Mit seit 14. Dezember 2015 rechtskräftigem Urteil vom 20. Oktober 2015 wurden die Klagen im Verfahren 4 A 14.1787 abgewiesen.

    Der Beklagte verwies mit Schriftsatz vom 10. April 2016 ergänzend auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Verfahren 4 A 14.1787.

    In dem auch von der Klägerin betriebenen Klageverfahren 4 A 14.1787 hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zwar nicht mit der Frage der Verfassungswidrigkeit des FNS als Nachfolgeorganisation der F.A.F. befasst, weil die Kläger des dortigen Verfahrens nicht als Vertreter des FNS geklagt hatten, sondern sich als Individualpersonen auf fehlende organisatorische Strukturen des FNS berufen und damit die Vereinseigenschaft nach § 2 Abs. 1 VereinsG in Frage gestellt hatten.

  • VGH Bayern, 08.01.2015 - 4 C 14.1708

    Beim Erlass einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung hat der Richter die

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.06.2018 - B 1 K 16.23
    Die gegen diese Durchsuchungsanordnung erhobene Beschwerde der Klägerin wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. Januar 2015 verworfen (Az. 4 C 14.1708).

    Soweit die Klägerin im Beschwerdeverfahren gegen den Durchsuchungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 17. Juli 2014 (B 1 X 14.440, BayVGH 4 C 14.1708) geltend gemacht habe, dass sie die Immobilie ausschließlich ihrem Sohn zu Wohnzwecken überlassen habe und die auf dem Anwesen bzw. im Objekt durchgeführten Veranstaltungen demgegenüber von untergeordneter Bedeutung gewesen seien, liege hierin eine bloße Schutzbehauptung.

    So hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 8. Januar 2015 (Az. 4 C 14.1708) betreffend die Durchsuchung des klägerischen Anwesens ausgeführt:.

  • VGH Bayern, 26.11.2007 - 4 B 07.104

    Beschlagnahme und Einziehung des an den Multi-Kultur-Haus Ulm vermieteten

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.06.2018 - B 1 K 16.23
    Er erfasst alle Sachen, die objektiv zur Förderung der verfassungswidrigen Bestrebungen geeignet sind, damit auch vordergründig "neutrale" Sachen wie Immobilien, von denen aus der Verein seine verbotenen Bestrebungen verfolgt (vgl. BayVGH, U. v. 26.11.2007 - 4 B 07.104 - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Vielmehr reicht es aus, dass sie aufgrund einer sog. "Parallelwertung in der Laiensphäre" auf der Grundlage ihres Wissens über die tatsächlichen Vereinsaktivitäten den sozialen Sinngehalt der Verbotsgründe des Art. 9 Abs. 2 GG und damit den Begriff der "verfassungswidrigen Bestrebungen" richtig begriffen hat (vgl. hierzu: BayVGH, U.v. 26.11.2005 - 4 B 07.104 - juris).

  • VG Bayreuth, 07.06.2018 - B 1 K 16.185

    Klagen im Zusammenhang mit dem Verbot des "Freien Netz Süd"

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.06.2018 - B 1 K 16.23
    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichts- und die Behördenakten, auch im Verfahren B 1 K 16.185, Bezug genommen (§ 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO).

    Nachdem, wie der Sohn der Klägerin in dessen Verfahren B 1 K 16.185 in der mündlichen Verhandlung angegeben hat, er ein sehr enges Verhältnis zu seiner Mutter pflegt und diese auch über seine politische Einstellung im Bilde war, spricht einiges dafür, dass sie über die Art und Weise der Betätigung ihres Sohnes Kenntnis hatte und sie das Anwesen (auch) deshalb erwarb, damit ihr Sohn seinen Bestrebungen ungestört nachgehen konnte.

  • VG Bayreuth, 17.07.2014 - B 1 X 14.440

    Vereinsverbot gegen Ersatzorganisation einer verbotenen Vereinigung

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.06.2018 - B 1 K 16.23
    Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 17. Juli 2014 (Verfahren B 1 X 14.440) wurde aufgrund des Vereinsverbots vom 2. Juli 2014 die Durchsuchung des Anwesens O. ... ... angeordnet.

    Soweit die Klägerin im Beschwerdeverfahren gegen den Durchsuchungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 17. Juli 2014 (B 1 X 14.440, BayVGH 4 C 14.1708) geltend gemacht habe, dass sie die Immobilie ausschließlich ihrem Sohn zu Wohnzwecken überlassen habe und die auf dem Anwesen bzw. im Objekt durchgeführten Veranstaltungen demgegenüber von untergeordneter Bedeutung gewesen seien, liege hierin eine bloße Schutzbehauptung.

  • VG Bayreuth, 21.09.2018 - B 1 K 16.612

    Keine Erteilung eines Jagdscheins an ein Mitglied der verbotenen Vereinigung

    Weiter hat das Gericht mit Schreiben vom 03.08.2018 bekannt gegeben, dass es zum vorliegenden Verfahren die ebenfalls vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth geführten Verfahren Az. B 1 K 16.23 und B 1 K 16.185 inklusive der dortigen Behördenakten beizieht.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird gemäß §§ 84 Abs. 1 Satz 4, § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Behördenakten des vorliegenden Verfahrens sowie der beigezogenen Verfahren B 1 K 16.23 und B 1 K 16.185 Bezug genommen.

    Auch aus den vom Gericht zum vorliegenden Verfahren beigezogenen Akten der ebenfalls vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth geführten Verfahren Az. B 1 K 16.23 und B 1 K 16.185 ergibt sich, dass der Kläger Mitglied des FNS war.

    Bezüglich der maßgeblichen Ermittlungsergebnisse hierzu wird u.a. auf Bl. 213, 239f. der Behördenakte I zum Verfahren B 1 K 16.23 verwiesen.

  • VG Göttingen, 19.02.2020 - 1 A 86/17

    Beschlagnahme; Eigentumsverlust; Einziehungsverfügung; Gläubigeraufruf;

    Eine Sache ist eine solche eines Dritten, wenn sie in dessen Eigentum steht (vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 07.06.2018 - B 1 K 16.23 -, juris, Rn. 35).
  • VG Bayreuth, 07.06.2018 - B 1 K 16.185

    Klagen im Zusammenhang mit dem Verbot des "Freien Netz Süd"

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichts- und die Behördenakten, auch im Verfahren B 1 K 16.23, Bezug genommen (§ 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO).
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