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   VG Bayreuth, 18.01.2024 - B 5 E 23.770   

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VG Bayreuth, 18.01.2024 - B 5 E 23.770 (https://dejure.org/2024,6569)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 18.01.2024 - B 5 E 23.770 (https://dejure.org/2024,6569)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 18. Januar 2024 - B 5 E 23.770 (https://dejure.org/2024,6569)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; GG Art. 33 Abs. 2; LlbG Art. 16; Richtlinien über die Bestellung auf Dienstposten der Bayerischen Polizei - Bestellungsrichtlinien (RBestPol)
    Fehlerhafter Leistungsvergleich bei Konkurrenz um Beförderungsdienstposten, Ausbleiben der Binnendifferenzierung bei Leistungsgleichstand

 
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  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.01.2024 - B 5 E 23.770
    Besteht hiernach ein Qualifikationsgleichstand aufgrund des gleichen Gesamturteils, ist der Dienstherr zunächst verpflichtet, die Beurteilungen inhaltlich umfassend auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen, sog. "Binnendifferenzierung" (BVerwG, U.v. 30.06.2011 - 2 C 19/10 - juris Rn. 17; OVG Bremen, B.v. 22.09.2016 - 2 B 123/16 - juris Rn. 54).

    Hilfskriterien darf erst dann Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand unmittelbar leistungsbezogener Kriterien kein Vorsprung eines Bewerbers ergibt, da Hilfskriterien leistungsfremde Zwecke wie beispielsweise die Förderung bestimmter Gruppen oder der personalwirtschaftlichen Zweckmäßigkeit verfolgen (BVerwG, U.v. 30.06.2011 - 2 C 19/10 - juris Rn. 20; OVG Bremen, B.v. 14.10.2015 - 2 B 158/15; B.v. 22.09.2016 - 2 B 123/16 - juris Rn. 55).

    Bei der Entscheidung über die Besetzung höherwertiger Dienstposten dürfen für den notwendigen Leistungsvergleich zwischen den Bewerbern und den Bewerberinnen nicht nur die abschließenden Gesamtbeurteilungen herangezogen werden, sondern es müssen (sog. Binnendifferenzierung) auch die Unterschiede in der Bewertung der einzelnen Leistungskriterien bewertet und ausgewertet werden (Absatz 2 Satz 1; s. hierzu auch BVerwG, U.v.30.06.2011 - 2 C 19/10 - NVwZ 2011, S. 1270; Keck/Puchta/Konrad, Laufbahnrecht in Bayern, Stand: Juli 2022, Art. 16 Rn. 17).

  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.01.2024 - B 5 E 23.770
    Jeder Bewerber hat damit einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr seine Auswahlentscheidung unter Berücksichtigung des dargelegten Grundsatzes trifft und nur auf Gesichtspunkte stützt, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (BVerfG, B.v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746; B.v. 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - NVwZ 2008, 194).

    Der unterlegene Bewerber kann aber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Auswahl bei rechtsfehlerfreiem Verlauf ernsthaft möglich erscheint (BVerfG, B. v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746).

  • OVG Bremen, 22.09.2016 - 2 B 123/16

    Erstellung einer sachgerechten Beurteilung i.R.e. Beförderungsamtes;

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.01.2024 - B 5 E 23.770
    Besteht hiernach ein Qualifikationsgleichstand aufgrund des gleichen Gesamturteils, ist der Dienstherr zunächst verpflichtet, die Beurteilungen inhaltlich umfassend auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen, sog. "Binnendifferenzierung" (BVerwG, U.v. 30.06.2011 - 2 C 19/10 - juris Rn. 17; OVG Bremen, B.v. 22.09.2016 - 2 B 123/16 - juris Rn. 54).

    Hilfskriterien darf erst dann Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand unmittelbar leistungsbezogener Kriterien kein Vorsprung eines Bewerbers ergibt, da Hilfskriterien leistungsfremde Zwecke wie beispielsweise die Förderung bestimmter Gruppen oder der personalwirtschaftlichen Zweckmäßigkeit verfolgen (BVerwG, U.v. 30.06.2011 - 2 C 19/10 - juris Rn. 20; OVG Bremen, B.v. 14.10.2015 - 2 B 158/15; B.v. 22.09.2016 - 2 B 123/16 - juris Rn. 55).

  • VGH Bayern, 12.10.2016 - 3 CE 16.1188

    Inzidente Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung eines Beamten im

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.01.2024 - B 5 E 23.770
    Daher wird dem Antragsgegner insoweit vorläufig untersagt, einen Mitbewerber auf der ausgeschriebenen Stelle zu befördern, solange nicht über die Bewerbung des Antragstellers bestandskräftig entschieden worden ist (BayVGH, B.v. 12.10.2016 - 3 CE 16.1188 - juris Rn. 28 f.).

    Die Schaffung vollendeter Tatsachen, die nachträglich nicht beseitigt werden könnten, sei nicht zu befürchten, da im Rahmen einer eventuell notwendigen neuen Auswahlentscheidung der erlangte Bewährungsvorsprung auf der Position des höherwertigen Dienstpostens ausgeblendet werden könne (BVerwG, U.v. 10.05.2016 - 2 VR 2/15 - BVerwGE 155, 152; ebenso: BayVGH, B.v. 12.10.2016 - 3 CE 16.1188 - juris Rn. 28 f.; B.v. 09.01.2017 - 6 CE 16.2310 - juris Rn. 13 ff., jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.01.2024 - B 5 E 23.770
    Da hier effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege einer einstweiligen Anordnung zu leisten ist, dürfen die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen des unterlegenen Bewerbers im Hauptsacheverfahren gefordert werden könnte (BVerfG, B.v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - BayVBl 2003, 240 - juris Rn. 14).
  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07

    Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.01.2024 - B 5 E 23.770
    Der Fehler kann daher sowohl in der Qualifikationsbeurteilung des Beamten als auch in derjenigen des erfolgreichen Bewerbers oder im Leistungsvergleich zwischen den Bewerbern liegen (BVerfG, B.v. 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07 - ZBR 2008, 167).
  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.01.2024 - B 5 E 23.770
    Die Schaffung vollendeter Tatsachen, die nachträglich nicht beseitigt werden könnten, sei nicht zu befürchten, da im Rahmen einer eventuell notwendigen neuen Auswahlentscheidung der erlangte Bewährungsvorsprung auf der Position des höherwertigen Dienstpostens ausgeblendet werden könne (BVerwG, U.v. 10.05.2016 - 2 VR 2/15 - BVerwGE 155, 152; ebenso: BayVGH, B.v. 12.10.2016 - 3 CE 16.1188 - juris Rn. 28 f.; B.v. 09.01.2017 - 6 CE 16.2310 - juris Rn. 13 ff., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.01.2024 - B 5 E 23.770
    Der Beamte kann dabei sowohl geltend machen, selbst in rechtswidriger Weise benachteiligt worden zu sein, als auch eine auf sachfremden Erwägungen beruhende unzulässige Bevorzugung des ausgewählten Konkurrenten rügen (BVerwG, U.v. 17.08.2005 - 2 C 37.04 - Rn. 19; VG Augsburg, B.v. 28.02.2018 - Au 2 E 17.1880 - Rn. 43).
  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.01.2024 - B 5 E 23.770
    Jeder Bewerber hat damit einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr seine Auswahlentscheidung unter Berücksichtigung des dargelegten Grundsatzes trifft und nur auf Gesichtspunkte stützt, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (BVerfG, B.v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746; B.v. 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - NVwZ 2008, 194).
  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.01.2024 - B 5 E 23.770
    Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung von Bewerbern um eine Beförderungsstelle sind in erster Linie auf die aktuellen dienstlichen Beurteilungen zu stützen, denn sie bilden den gegenwärtigen bzw. zeitnah zurückliegenden Stand ab und können somit am besten als Grundlage für die Prognose dafür dienen, welcher der Konkurrenten die Anforderungen der zu besetzenden Stelle voraussichtlich am besten erfüllen wird (BVerwG, B.v. 27.09.2011 - 2 VR 3/11 - NVwZ-RR 2012, 71; vgl. zum Ganzen auch: BayVGH, B.v. 18.06.2012 - 3 CE 12.675 - juris; VG München, B.v. 26.10.2012 - M 5 E 12.3882 - juris; B.v. 24.10.2012 - M 5 E 12.2637 - juris).
  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil;

  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren -

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 28.85
  • VGH Bayern, 25.05.2011 - 3 CE 11.605

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

  • VGH Bayern, 04.02.2009 - 3 CE 08.2852

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens - Rektor

  • BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 59.14

    Konkurrentenstreit; Vergleichbarkeit einer Sonderbeurteilung

  • VGH Bayern, 19.02.2015 - 3 CE 15.130

    Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft

  • VGH Bayern, 09.01.2017 - 6 CE 16.2310

    Gestuftes Auswahlverfahren bei konstitutivem Anforderungsprofil rechtmäßig

  • VGH Bayern, 29.10.2014 - 3 CE 14.2073

    Funktionsstelle bei dem Ministerialbeauftragten für die Gymnasien; Oberstudienrat

  • OVG Bremen, 14.10.2015 - 2 B 158/15

    Unterlassungsbegehren eines Beamten bzgl. der Besetzung eines

  • VGH Bayern, 20.10.2011 - 3 CE 11.2001

    Dienstpostenbesetzung; Funktionsstelle eines Konrektors (BesGr. A13 + AZ);

  • VG Augsburg, 28.02.2018 - Au 2 E 17.1880

    Konkurrentenstreitverfahren - Vornahme eines strukturierten Auswahlgesprächs

  • VG München, 14.04.2014 - M 5 E 14.442

    Stellenbesetzung; dienstliche Beurteilung; Binnendifferenzierung; Methode;

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