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VG Berlin, 06.10.2016 - 2 K 277.16 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 153 Abs 1 VwGO, § 580 Nr 4 ZPO, § 581 ZPO
Behandlung einer Petition durch den Deutschen Bundestag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 07.12.2015 - 6 PKH 10.15
Ablehnungsgesuch; Wiederaufnahme des Verfahrens; Prozesskostenhilfe
Auszug aus VG Berlin, 06.10.2016 - 2 K 277.16
Wird die Restitution mit der Behauptung begehrt, das Urteil sei von dem Vertreter der Partei oder von dem Gegner oder dessen Vertreter durch eine in Beziehung auf den Rechtsstreit verübte Straftat erwirkt (§ 580 Nr. 4 ZPO), findet nach § 153 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 581 ZPO die Restitutionsklage nur statt, wenn wegen der Straftat eine rechtskräftige Verurteilung ergangen ist oder wenn die Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens aus anderen Gründen als wegen Mangels an Beweis nicht erfolgen kann (BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - BVerwG 6 PKH 10.15 -, juris Rn. 15).