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   VG Berlin, 15.03.2021 - 1 L 181.21   

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https://dejure.org/2021,6634
VG Berlin, 15.03.2021 - 1 L 181.21 (https://dejure.org/2021,6634)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.03.2021 - 1 L 181.21 (https://dejure.org/2021,6634)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. März 2021 - 1 L 181.21 (https://dejure.org/2021,6634)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fall zur Anordnung eines Gerichtspräsidenten zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung im Gericht

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Anordnung eines Gerichtspräsidenten zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung im Gericht

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 10 B 2.10

    Betreibensaufforderung; Rücknahmefiktion; Anlass für Zweifel am

    Auszug aus VG Berlin, 15.03.2021 - 1 L 181.21
    Grenzen für die Ausübung des Hausrechts an Gerichtsgebäuden ergeben sich insbesondere aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung und den sitzungspolizeilichen Befugnissen des Vorsitzenden nach § 169 und § 176 GVG (BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2011 - BVerwG 7 B 17.11, juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Oktober 2010 - OVG 10 B 2.10, juris Rn. 56 f.; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2017 - OVG 10 N 46.14, juris Rn. 11 f.).

    Maßnahmen, die den Zugang zu einer Gerichtsverhandlung nur unwesentlich erschweren und keine persönlichkeitsbezogene Auswahl der Zuhörerschaft beinhalten, sind mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz zu vereinbaren, wenn für sie ein verständlicher Anlass besteht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Oktober 2010 - OVG 10 B 2.10, juris Rn. 58).

  • BVerwG, 17.05.2011 - 7 B 17.11

    Gericht; Präsident; Hausrecht; Gewohnheitsrecht; Hausverfügung; Strafprozess;

    Auszug aus VG Berlin, 15.03.2021 - 1 L 181.21
    Grenzen für die Ausübung des Hausrechts an Gerichtsgebäuden ergeben sich insbesondere aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung und den sitzungspolizeilichen Befugnissen des Vorsitzenden nach § 169 und § 176 GVG (BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2011 - BVerwG 7 B 17.11, juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Oktober 2010 - OVG 10 B 2.10, juris Rn. 56 f.; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2017 - OVG 10 N 46.14, juris Rn. 11 f.).
  • AG Reutlingen, 14.08.2020 - 9 OWi 29 Js 9730/20

    Verwerfung, Einspruch, Ausbleiben des Betroffenen, Weigerung, Maske zu tragen,

    Auszug aus VG Berlin, 15.03.2021 - 1 L 181.21
    Sie ist darauf gerichtet, das Entstehen von Infektionsketten innerhalb des Gerichtsgebäudes zu verhindern und soll so bezwecken, einen funktionierenden Justizbetrieb auch während der Pandemie zu gewährleisten (ähnlich für ein Landesparlament VG Potsdam, Beschluss vom 24. September 2020 - 1 L 885/20, juris Rn. 25; für ein Gerichtsgebäude siehe VG Würzburg, Urteil vom 10. September 2020 - W 5 K 19.490, juris Rn. 27 und AG Reutlingen, Urteil vom 14. August 2020 - 9 OWi 29 Js 9730/20, juris Rn. 18).
  • OVG Saarland, 19.11.2020 - 2 B 350/20

    Maskenpflicht während der Sitzungen des Kreistags (einstweilige Anordnung)

    Auszug aus VG Berlin, 15.03.2021 - 1 L 181.21
    Demgegenüber eine generelle Verpflichtung auszusprechen, ist daher vom Einschätzungsspielraum des Antragsgegners gedeckt (siehe hierzu OVG Saarlouis, Beschluss vom 19. November 2020 - 2 B 350/20, juris Rn. 11).
  • VG Potsdam, 24.09.2020 - 1 L 885/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Maßnahmen der Landtagspräsidentin zur

    Auszug aus VG Berlin, 15.03.2021 - 1 L 181.21
    Sie ist darauf gerichtet, das Entstehen von Infektionsketten innerhalb des Gerichtsgebäudes zu verhindern und soll so bezwecken, einen funktionierenden Justizbetrieb auch während der Pandemie zu gewährleisten (ähnlich für ein Landesparlament VG Potsdam, Beschluss vom 24. September 2020 - 1 L 885/20, juris Rn. 25; für ein Gerichtsgebäude siehe VG Würzburg, Urteil vom 10. September 2020 - W 5 K 19.490, juris Rn. 27 und AG Reutlingen, Urteil vom 14. August 2020 - 9 OWi 29 Js 9730/20, juris Rn. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2017 - 10 N 46.14

    Fortsetzungssicherungsinteresse bei typischerweise kurzfristiger Erledigung

    Auszug aus VG Berlin, 15.03.2021 - 1 L 181.21
    Grenzen für die Ausübung des Hausrechts an Gerichtsgebäuden ergeben sich insbesondere aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung und den sitzungspolizeilichen Befugnissen des Vorsitzenden nach § 169 und § 176 GVG (BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2011 - BVerwG 7 B 17.11, juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Oktober 2010 - OVG 10 B 2.10, juris Rn. 56 f.; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2017 - OVG 10 N 46.14, juris Rn. 11 f.).
  • VG Berlin, 23.12.2020 - 1 L 451.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Änderung einer Verordnung

    Auszug aus VG Berlin, 15.03.2021 - 1 L 181.21
    Begehren Antragsteller, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und den Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (siehe Beschluss der Kammer vom 23. Dezember 2020 - VG 1 L 451/20, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 10.09.2020 - W 5 K 19.490

    Anordnung auf Durchführung einer Baukontrolle gegen Grundstückseigentümer

    Auszug aus VG Berlin, 15.03.2021 - 1 L 181.21
    Sie ist darauf gerichtet, das Entstehen von Infektionsketten innerhalb des Gerichtsgebäudes zu verhindern und soll so bezwecken, einen funktionierenden Justizbetrieb auch während der Pandemie zu gewährleisten (ähnlich für ein Landesparlament VG Potsdam, Beschluss vom 24. September 2020 - 1 L 885/20, juris Rn. 25; für ein Gerichtsgebäude siehe VG Würzburg, Urteil vom 10. September 2020 - W 5 K 19.490, juris Rn. 27 und AG Reutlingen, Urteil vom 14. August 2020 - 9 OWi 29 Js 9730/20, juris Rn. 18).
  • VG Sigmaringen, 20.05.2022 - 8 K 1034/22

    Corona-Krise; Anordnung der Maskenpflicht in einem Gerichtsgebäude;

    Angesichts der abschließenden Regelung der Bereiche, in denen die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Gesichtsmaske nach § 28a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 IfSG unabhängig von einer durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Abs. 1 Satz 1 IfSG festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite angeordnet werden kann und angesichts der detaillierten Regelungen hierzu in der CoronaVO ist es nach vorläufiger Prüfung der Rechtslage durch die Kammer sehr fraglich, ob das gewohnheitsrechtlich anerkannte Hausrecht (BVerfG, Beschluss vom 14. März 2012, Az. 2 BvR 2405/11, juris Rn. 24; BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2011, Az. 7 B 17.11, juris Rn. 8; VG Berlin, Beschluss vom 15. März 2021, Az. 1 L 181/21, juris Rn. 7) des Gerichtspräsidenten eine geeignete Ermächtigungsnorm für die Anordnung einer Maskenpflicht im Gerichtsgebäude ist.
  • VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21

    Wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserfassung Wasserwerk Eggersdorf

    Es stellt eine geeignete Rechtsgrundlage dar für etwaige Eingriffe in die Rechte der von den Ordnungsmaßnahmen betroffenen Personen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2012 - 2 BvR 2405/11 -, juris Rn. 24; BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 7 B 17.11 -, juris Rn. 8; VG Berlin, Beschluss vom 15. März 2021 - 1 L 181/21 -, juris Rn. 7).Daran, dass die Anordnung der 3G-Regel dazu dient, Störungen im Dienstbetrieb abzuwenden, besteht kein Zweifel.
  • LAG Hamm, 04.11.2022 - 19 Sa 565/22

    Zulässigkeit einer Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Rechtmäßigkeit

    Entgegen der Ansicht des Klägers war die Gerichtsleitung dabei nicht durch die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes beschränkt, sondern konnte auch ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage Maßnahmen treffen, die den Rahmen des Willkürverbots, des Sachlichkeitsgebots und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht überschreiten (vgl. OVG NRW 10. Januar 2022 - 13 B 17/22 - zu II 2 der Gründe; VG München 22. März 2021 - M 30 E 21.1308 - zu II 2 b (1) der Gründe mwN; VG Berlin 15. März 2021 - 1 L 181/21 - zu Absatz 10 der Gründe; aA VG Sigmaringen 20. Mai 2022 - 8 K 1034/22 - zu II 2 a der Gründe) .

    Dadurch sollte wiederum auch ein ordnungsgemäßer Dienstbetrieb bis hin zum Erhalt der Funktionsfähigkeit des Gerichts sichergestellt werden (vgl. OVG NRW 10. Januar 2022 - 13 B 17/22 - zu II 1 der Gründe; VG München 22. März 2021 - M 30 E 21.1308 - zu II 2 b (1) der Gründe mwN; VG Berlin 15. März 2021 - 1 L 181/21 - zu Absatz 7 der Gründe) .

    Die Anordnung ist angesichts der geringfügigen und zeitlich begrenzten Belastung einerseits und der durch die Gefahren einer Ansteckung betroffenen wichtigen Rechtsgüter von Leben und Gesundheit andererseits auch angemessen (vgl. VG Berlin 15. März 2021 - 1 L 181/21 - zu Absatz 8 der Gründe; vgl. zu § 176 GVG BVerfG 28. September 2020 - 1 BvR 1948/20 - zu II der Gründe) .

  • VG Berlin, 12.04.2022 - 2 L 147.22
    Dass das Infektionsschutzgesetz (IfSG), geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18. März 2022 (BGBl. I S. 466), keine Regelung mehr zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Gebäuden des Bezirksamts vorsieht, schließt den Rückgriff auf das Hausrecht nicht aus (vgl. schon zur alten Gesetzeslage: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Mai 2021 - OVG 3 S 35/21 - juris Rn. 15; VG Berlin, Beschluss vom 15. März 2021 - VG 1 L 181/21 - BA S. 6).
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