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   VG Berlin, 27.02.2012 - 35 K 40.11 V   

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VG Berlin, 27.02.2012 - 35 K 40.11 V (https://dejure.org/2012,23980)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.02.2012 - 35 K 40.11 V (https://dejure.org/2012,23980)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. Februar 2012 - 35 K 40.11 V (https://dejure.org/2012,23980)
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  • BVerwG, 21.11.2006 - 1 C 10.06

    Familieneinheitliches Asylverfahren; Verfahrenseinleitung auf Anzeige;

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2012 - 35 K 40.11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist grundsätzlich von einem Vorrang der Verpflichtungsklage auszugehen; mit der Folge, dass Rechtsschutz gegen die Ablehnung eines begünstigenden Verwaltungsaktes grundsätzlich (nur) durch eine Verpflichtungsklage ("Versagungsgegenklage") zu erstreiten ist, die die Aufhebung des Versagungsbescheides umfasst, soweit er entgegensteht (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 21. November 2011 - BVerwG 1 C 10/06 -, Rn. 16; zit. nach juris; zur Diskussion Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung.

    Lediglich dann, wenn eine mit dem Versagungsbescheid verbundene Beschwer anders nicht oder nur schlechter abgewendet werden kann, kann allein die Aufhebung des Bescheides ausnahmsweise ein zulässiges - gegenüber der Verpflichtungsklage vorteilhafteres - Rechtsschutzziel sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 2011, a.a.O.).

  • VG Berlin, 20.09.2011 - 35 K 146.11

    Elternnachzug sowie Rechtsmissbräuchlichkeit eines Antrags auf Visumserteilung,

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2012 - 35 K 40.11
    Diese Voraussetzung liegt hier nicht vor, weil nach dem unwidersprochen gebliebenen Vorbringen der Beklagten somalische Pässe generell nicht anerkannt werden, wie dem Gericht im Übrigen auch schon aus anderen Verfahren bekannt ist (vgl. VG Berlin, Urteil vom 20. September 2011 - VG 35 K 146.11 V -, Rn. 11, 24 u. 26; zit. nach juris).

    Im vorliegenden Fall ist zur Überzeugung des Gerichts jedoch von einer atypischen Fallgestaltung auszugehen und folglich von der Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG abzusehen (vgl. dazu sowie zum Folgenden eingehend: VG Berlin, Urteil vom 20. September 2011, a.a.O., Rn. 25 ff.; gegen die Entscheidung ist unter dem Aktenzeichen OVG 3 B 40.11 die Berufung bei dem OVG Berlin-Brandenburg anhängig).

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2012 - 35 K 40.11
    Nach dem Sach- und Streitstand zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts BVerwG, Urteile vom 16. Juni 2004 - BVerwG 1 C 20.03 -, Rn. 11, und vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 -, Rn. 40; beide zit. nach juris) hat die Klägerin einen Anspruch auf Erteilung des begehrten Visums zum Zwecke des Familiennachzugs zu ihrem Ehemann.
  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2012 - 35 K 40.11
    Nach dem Sach- und Streitstand zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts BVerwG, Urteile vom 16. Juni 2004 - BVerwG 1 C 20.03 -, Rn. 11, und vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 -, Rn. 40; beide zit. nach juris) hat die Klägerin einen Anspruch auf Erteilung des begehrten Visums zum Zwecke des Familiennachzugs zu ihrem Ehemann.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2004 - A 12 S 633/04

    Anzeigepflicht einer Mandatsbeendigung gegenüber dem Gericht

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2012 - 35 K 40.11
    Eine Mandatsbeendigung ist dem Gericht nicht angezeigt worden (vgl. hierzu VGH Mannheim, Beschluss vom 14. Juni 2004 - VGH A 12 S 633/04 -, Rn. 3; zit. nach juris; Kopp/Schenke, a.a.O., § 67 Rn. 46).
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