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   VG Braunschweig, 10.12.2018 - 1 A 105/18   

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VG Braunschweig, 10.12.2018 - 1 A 105/18 (https://dejure.org/2018,55348)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 10.12.2018 - 1 A 105/18 (https://dejure.org/2018,55348)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 10. Dezember 2018 - 1 A 105/18 (https://dejure.org/2018,55348)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2019 - 13 OA 134/19

    Gewerbeuntersagung; Shisha-Bar; Streitwertbeschwerde; Tabak; Verbot; Verwendung;

    Der Streitwert des Klageverfahrens 1 A 105/18 wird auf 15.000 EUR festgesetzt.

    Über die Beschwerde gegen die Festsetzung des endgültigen Streitwerts für das nach Zurücknahme der Klage gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eingestellte Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig mit dem Aktenzeichen 1 A 105/18 hat nach § 68 Abs. 1 Satz 5 in Verbindung mit § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 Gerichtskostengesetz (GKG) der Berichterstatter des Senats als Einzelrichter zu entscheiden, weil die vorliegend angefochtene Streitwertfestsetzung aus dem Einstellungsbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2018 nach § 87a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 VwGO durch den Berichterstatter der Kammer des Verwaltungsgerichts getroffen worden ist (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 14.10.2011 - 13 OA 196/11 -, juris Rn. 3).

    Entgegen der im Nichtabhilfebeschluss des Verwaltungsgerichts vom 26. April 2019 - 1 A 105/18 -, S. 2 des Beschlussabdrucks, geäußerten Auffassung ist der Senat der Ansicht, dass die Bedeutung des Verbots einer Verwendung von Tabak in den in der klägerischen Schankwirtschaft mit Alkoholausschank angebotenen Wasserpfeifen (Shishas), welches mit dem streitgegenständlichen Bescheid der Beklagten vom 14. März 2018 verfügt worden ist, für den Kläger im vorliegenden Fall mit Rücksicht auf das besondere unternehmerische Konzept der betreffenden Gaststätte "C." in A-Stadt und den speziellen Kundenkreis, auf den dieser Gaststättenbetrieb als Shisha-Bar abzielt, derjenigen einer einfachen Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO zumindest sehr nahe kommt.

  • VG Braunschweig, 26.03.2021 - 6 A 34/18

    Afghanistan: Klage abgewiesen; Verfolgung durch Taliban wegen inoffizieller

    Die Möglichkeiten, bei Rückkehr Finanzhilfen zu erhalten, können nur für eine Übergangszeit Abhilfe schaffen und nicht nachhaltig dazu führen, dass auch ein leistungsstarker, alleinstehender erwachsener Mann in Afghanistan Zugang zu einer Tä­ tigkeit, die sein Überleben sicherstellt, erhält (so auch VG Braunschweig, U. v. 19.10.2020 - 1 A 151/20 -, n. v.; VG Hannover, U. v. 9.7.2020 - 19 A 11909/17 -, juris Rn. 45 ff.; anders: VG Osnabrück, U. v. 28.7.2020 - 1 A 105/18 -, n.v., S. 24 ff.; VG Stade, U. v. 13.7.2020 - 3 A 2466/17 -, n.v., S. 20 ff.).
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