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   VG Braunschweig, 12.04.2018 - 5 E 135/18   

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VG Braunschweig, 12.04.2018 - 5 E 135/18 (https://dejure.org/2018,24444)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 12.04.2018 - 5 E 135/18 (https://dejure.org/2018,24444)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 12. April 2018 - 5 E 135/18 (https://dejure.org/2018,24444)
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  • VG Saarlouis, 16.09.2016 - 5 N 2073/15

    Vollstreckung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen das Bundesamt für

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 5 E 135/18
    Hiervon geht die - soweit ersichtlich - jedenfalls ganz überwiegende Auffassung der veröffentlichten verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen aus (vgl. bspw. Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 16. September 2016 - 5 N 2073/15 -, juris Rn. 4 f.m.w.N.), auch wenn dies gesetzlich nicht geregelt ist.

    In analoger Anwendung von § 882a ZPO oder § 170 Abs. 2 Satz 2 VwGO beträgt die angemessene Zahlungsfrist für die Begleichung von außergerichtlichen Kosten einen Monat (vgl. bspw. VG Göttingen, Beschluss vom 11. August 2017 - 3 E 561/17 -, juris Rn. 7; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 16. September 2016 - 5 N 2073/15 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

  • VG Göttingen, 11.08.2017 - 3 E 561/17

    Zur Erstattungsfähigkeit einer Rechtsanwaltsgebühr im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 5 E 135/18
    In analoger Anwendung von § 882a ZPO oder § 170 Abs. 2 Satz 2 VwGO beträgt die angemessene Zahlungsfrist für die Begleichung von außergerichtlichen Kosten einen Monat (vgl. bspw. VG Göttingen, Beschluss vom 11. August 2017 - 3 E 561/17 -, juris Rn. 7; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 16. September 2016 - 5 N 2073/15 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
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