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   VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1621/23   

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VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1621/23 (https://dejure.org/2023,38104)
VG Bremen, Entscheidung vom 05.12.2023 - 14 K 1621/23 (https://dejure.org/2023,38104)
VG Bremen, Entscheidung vom 05. Dezember 2023 - 14 K 1621/23 (https://dejure.org/2023,38104)
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Volltextveröffentlichung

  • Verwaltungsgericht Bremen

    BremWahlG § 11; BremWahlG § 18; BremWahlG § 23
    Einspruch gegen die Wahl zur 21. Bremischen Bürgerschaft, 14 K 1621/23 - Besetzung Wahlausschüsse; Öffentlichkeitsgrundsatz; Wahleinspruch

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • StGH Bremen, 27.04.2023 - St 4/23
    Auszug aus VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1621/23
    Vorläufige Rechtsschutzverfahren des Landesverbandes der AfD, vertreten durch den "Rumpfvorstand", auf Zulassung ihrer Wahlvorschläge zur Bürgerschaftswahl vor dem Wahlprüfungsgericht, dem Staatsgerichtshof und dem Verwaltungsgericht Bremen blieben erfolglos (Wahlprüfungsgericht, Beschl. v. 27.04.2023 - 14 V 778/23 - StGH Bremen, Beschl. v. 27.04.2023 - St 4/23 - VG Bremen, Beschl. v. 28.04.2023 - 1 V 779/23 - veröffentlicht auf der Homepage der Gerichte).

    Bei der Berufung der Beisitzer:innen in die Wahlausschüsse nach § 11 Abs. 2 und Abs. 3 BremWahlG wird dem Wahlleiter ein großer Ermessensspielraum eingeräumt (Thum in: Schreiber, BWahlG, Kommentar, 11. Aufl., 2021, § 9 Rn. 10 und 11; StGH Bremen, Beschl. v. 27.04.2023 - St 4/23 -, juris Rn. 28).

    Im Übrigen kann auch eine fehlerhafte Besetzung des Landeswahlausschusses die Gültigkeit der Wahl nur in Frage stellen, wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Wahlergebnis hierdurch beeinflusst worden ist (StGH Bremen, Beschl. v. 27.04.2023 - Az. St 4/23; Thum in: Schreiber, BWahlG, Kommentar, 11. Aufl., 2021, § 9 Rn. 12).

    Der Beteiligte zu 2. hat zutreffend ausgeführt, dass es sich dabei um notwendige Vorbereitungsmaßnahmen einer ausgesprochen komplexen und weitreichenden Sitzung handelte (vgl. auch: StGH Bremen, Beschl. v. 27.04.2023 - St 4/23 -, juris Rn. 27).

    Die Entscheidungen der Parteischiedsgerichte vom 20.10.2022 und 19.01.2023 waren zum Zeitpunkt der Entscheidung des Landeswahlausschusses über die Beschwerde des Wahlbereichsleiters gegen die Zulassung des für den Landesverband der AfD eingereichten Wahlvorschlags für den Wahlbereich Bremerhaven nicht durch ein staatliches Gericht außer Kraft gesetzt worden (vgl. auch: StGH Bremen, Beschl. v. 27.04.2023 - St 4/23 -, juris Rn. 25).

  • VG Aachen, 06.05.2015 - 4 K 2085/14

    Klage gegen Gültigkeit der Wahl zur Vertretung der Städteregion Aachen abgewiesen

    Auszug aus VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1621/23
    Ein Wahlanfechtungsgrund wird allerdings angenommen, wenn im Einzelfall vorsätzlich und nachweislich die Vorprüfung unterlassen oder schuldhaft verzögert wurde, die mögliche rechtzeitige Mitteilung von Mängeln unterlassen, offenkundige, behebbare Mängel nicht gerügt oder der Wahlleiter eindeutig (evident) fehlerhafte Auskünfte, Aufforderungen oder Hinweise/Empfehlungen gegeben hat und die dadurch bedingte Zurückweisung des Wahlvorschlags allein in dessen Verantwortungssphäre liegt (OVG NRW, Urt. v. 21.01.1977 - XV A 305/76 -, juris Rn. 49; Urt. v. 20.05.1986 - 15 A 2237/85 -, juris; VG Aachen, Urt. v. 06.05.2015 - 4 K 2085/14 -, juris Rn. 77 ff.).

    beanstandeter Wahlvorschlag auch tatsächlich in jeder Hinsicht mangelfrei ist (OVG Bdbg., Urt. v. 18.10.2001 - 1 A 200/00 -, juris Rn. 49; VG Aachen, Urt. v. 06.05.2015 - 4 K 2085/14 -, juris Rn. 106).

    Insbesondere beinhaltet die Vorprüfungspflicht nicht eine allgemeine Pflicht zur Beratung und Betreuung der Wahlvorschlagsträger in rechtlicher Hinsicht (OVG NRW, Urt. v. 21.01.1977 - XV A 305/76 -, juris Rn. 57; VG Aachen, Urt. v. 06.05.2015 - 4 K 2085/14 -, juris Rn. 112).

    Auch schutzwürdige Vertrauenspositionen werden nur ausnahmsweise und auf Grund besonderer Umstände anerkannt, bspw. wenn der Wahlleiter bewusst unrichtige Auskünfte erteilt und durch ein solches manipulatives Verhalten seine Neutralitätspflicht verletzt hat oder den sich rechtmäßig verhaltenden Wahlvorschlagsberechtigten veranlasst hat, einen fehlerhaften Wahlvorschlag einzureichen, oder in Widerspruch zu seinen ausdrücklichen Erklärungen im Vorprüfungsverfahren selbst Beschwerde gegen den Beschluss des Wahlausschusses eingelegt hat (vgl. VG Aachen, Urt. v. 06.05.2015 - 4 K 2085/14 -, juris Rn. 70 ff. m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1977 - XV A 305/76
    Auszug aus VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1621/23
    Dies impliziert bereits eine umfassende Prüfungsbefugnis des Landeswahlausschusses, da die Beschwerdemöglichkeit, die dem Schutz des objektiven Wahlrechts dient, ansonsten ihre Wirksamkeit verlöre und ins Leere liefe (OVG NRW, Urt. v. 21.01.1977 - XV A 305/76 -, juris Rn. 48).

    Ein Wahlanfechtungsgrund wird allerdings angenommen, wenn im Einzelfall vorsätzlich und nachweislich die Vorprüfung unterlassen oder schuldhaft verzögert wurde, die mögliche rechtzeitige Mitteilung von Mängeln unterlassen, offenkundige, behebbare Mängel nicht gerügt oder der Wahlleiter eindeutig (evident) fehlerhafte Auskünfte, Aufforderungen oder Hinweise/Empfehlungen gegeben hat und die dadurch bedingte Zurückweisung des Wahlvorschlags allein in dessen Verantwortungssphäre liegt (OVG NRW, Urt. v. 21.01.1977 - XV A 305/76 -, juris Rn. 49; Urt. v. 20.05.1986 - 15 A 2237/85 -, juris; VG Aachen, Urt. v. 06.05.2015 - 4 K 2085/14 -, juris Rn. 77 ff.).

    Insbesondere beinhaltet die Vorprüfungspflicht nicht eine allgemeine Pflicht zur Beratung und Betreuung der Wahlvorschlagsträger in rechtlicher Hinsicht (OVG NRW, Urt. v. 21.01.1977 - XV A 305/76 -, juris Rn. 57; VG Aachen, Urt. v. 06.05.2015 - 4 K 2085/14 -, juris Rn. 112).

  • VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1620/23

    Wahleinspruch gegen die Gültigkeit der Wahlen zur 21. Bremischen Bürgerschaft

    Auszug aus VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1621/23
    Das Wahlprüfungsgericht hat in dem Parallelverfahren 14 K 1620/23 die Akten des Landgerichts Berlin (22 0 55/23), des Landgerichts Bremen in den Verfahren 7 O 18/23, 7 O 47/23 und 7 O 314/23, die Akten des Oberlandesgerichts Bremen in dem Verfahren 2 W 11/23 und die Vorgänge des Landeswahlausschusses beigezogen.

    Es kann dahinstehen, ob der Einspruch des Einspruchsführers zu 1. bereits wegen doppelter Rechtshängigkeit (vgl. §§ 38 Abs. 4 BremWahlG, 173 Satz 1 VwGO, 17 Abs. 1 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz) unzulässig ist, weil er bereits im Verfahrens 14 K 1620/23, vertreten durch einen Hochschullehrer, die Erklärung der Ungültigkeit der 21. Wahl zur Bremischen Bürgerschaft beantragt hat, ohne dies in dem dortigen Verfahren auf den Wahlbereich Bremen zu beschränken.

    Sollte sich das Begehren in dem Verfahren 14 K 1620/23 nur auf den Wahlbereich Bremen und das Begehren in dem Verfahren 14 K 1621/23 nur auf den Wahlbereich Bremerhaven beziehen, wäre der Einspruchsführer zu 1. als eine an der Wahl beteiligte Partei gemäß § 38 Abs. 1 BremWahlG einspruchsberechtigt (vgl. Beschluss vom 05.12.2023 in 14 K 1620/23).

  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

    Auszug aus VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1621/23
    Dabei betrifft die Normierungspflicht nicht nur die Frage, ob ein bestimmter Gegenstand überhaupt gesetzlich geregelt werden muss, sondern auch, wie weit diese Regelungen im Einzelnen zu gehen haben (BVerfG, Urt. v. 03.03.2009 - 2 BvC 3/07 -, BVerfGE 123, 39- 88, juris Rn. 132).

    Bundesverfassungsgericht entschieden, dass bspw. Tätigkeiten des Kreiswahlleiters bei Bundestagswahlen, mit denen die öffentliche Ermittlung des Wahlergebnisses durch den Kreiswahlausschuss vorbereitet wird, nicht von Verfassungs wegen zwingend dem Gebot unmittelbarer Öffentlichkeit unterliegen (BVerfG, Urt. v. 03.07.2008, a.a.O., juris Rn. 83; vgl. auch: BVerfG, Urt. v. 03.03.2009 - 2 BvC 3/07 -, BVerfGE 123, 39-88, juris Rn. 113).

  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

    Auszug aus VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1621/23
    Die grundsätzlich gebotene Öffentlichkeit im Wahlverfahren umfasst das Wahlvorschlagsverfahren, die Wahlhandlung (in Bezug auf die Stimmabgabe durchbrochen durch das Wahlgeheimnis) und die Ermittlung des Wahlergebnisses (BVerfG, Urt. v. 03.07.2008 - 2 BvC 1/07 -, BVerfGE 121, 266-317, juris Rn. 82).

    Bundesverfassungsgericht entschieden, dass bspw. Tätigkeiten des Kreiswahlleiters bei Bundestagswahlen, mit denen die öffentliche Ermittlung des Wahlergebnisses durch den Kreiswahlausschuss vorbereitet wird, nicht von Verfassungs wegen zwingend dem Gebot unmittelbarer Öffentlichkeit unterliegen (BVerfG, Urt. v. 03.07.2008, a.a.O., juris Rn. 83; vgl. auch: BVerfG, Urt. v. 03.03.2009 - 2 BvC 3/07 -, BVerfGE 123, 39-88, juris Rn. 113).

  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

    Auszug aus VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1621/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die Wahlorgane verpflichtet, im Maße des ihnen praktisch Möglichen Feststellungen darüber zu treffen, ob die eingereichten Wahlvorschläge den Anforderungen des Wahlrechts genügen, um so Gefahren für den Bestand der Wahl rechtzeitig zu begegnen (BVerfG, Beschl. v. 20.10.1993 - 2 BvC 2/91 -, BVerfGE 89, 243-265, juris Rn. 43; HessVGH, Urt. v. 27.01.2005 - 8 UE 211/04 -, juris Rn. 104; VG S-H, Urt. v. 09.11.2020 - 6 A 267/18 -, juris Rn. 17).

    Dass etwa die Einhaltung bestimmter wahlrechtlicher Vorschriften durch die Parteien urkundlich zu belegen oder eidesstattlich zu versichern ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.10.1993 - 2 BvC 2/91 -, BVerfGE 89, 243-265, juris Rn. 43 f.; vgl. auch: BayVGH, Entsch. v. 28.01.1993 - Vf. 25-VI-92 -, juris Rn. 66), trägt den begrenzten Prüfungsmöglichkeiten der Wahlausschüsse Rechnung.

  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19

    Landtagswahl: AfD Sachsen reicht Verfassungsbeschwerde ein

    Auszug aus VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1621/23
    Die Einhaltung parteiinterner satzungsrechtlicher Regelungen unterliegt nur dann der Überprüfung durch die Wahlausschüsse, wenn sie zugleich gegen Verfassungsrecht oder Vorschriften des Wahlrechts verstoßen und unter keinem demokratisch-rechtsstaatlichen Gesichtspunkt vertretbar sind (Boehl in: Schreiber, BWahlG, Kommentar, 11. Aufl., § 21 Rn. 46; VerfGH des Freistaates Sachsen, Urt. v. 16.08.2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) -, juris Rn. 79 zur Zurückweisung des Wahlvorschlags wegen Nichteinhaltung demokratischer 22.

    Eine zulassungsfreundliche Betrachtungsweise (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.03.2022 - 2 BvC 22/19 -, BVerfGE 161, 136-163, juris Rn. 55; VerfGH des Freistaates Sachsen, Urt. v. 16.08.2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) -, juris Rn. 82) kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn zwei Personengruppen jeweils für sich in Anspruch nehmen, den Landesverband zu vertreten und sich dafür auf unterschiedliche - jede für sich nicht offenkundig nichtige - Legitimationsgrundlagen berufen.

  • BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 121/14

    Aufhebung eines Parteiausschlusses unter Verkennung der insofern eingeschränkten

    Auszug aus VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1621/23
    Diese beschränkte Überprüfung der Einhaltung des Satzungsrechts ist Ausdruck der Staatsfreiheit der Parteien nach Art. 21 Abs. 1 GG (vgl. dazu: BVerfG, Beschl. v. 27.05.2020 - 2 BvR 121/14 -, juris Rn. 38 ff.).

    Sie bleiben aber zur Missbrauchs- und Evidenzkontrolle verpflichtet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.03.2002 - 2 BvR 307/01 -, juris Rn. 15, m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 27.05.2020 - 2 BvR 121/14 -, juris Rn. 38 ff.).

  • OLG Saarbrücken, 12.07.2017 - 1 U 80/17

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine Landesliste einer Partei für eine

    Auszug aus VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1621/23
    Dabei ist die Inanspruchnahme staatlicher Gerichte sogar im Fall des Vorrangs der Schiedsgerichtsbarkeit dann nicht ausgeschlossen, wenn dem Rechtssuchenden ein Abwarten der endgültigen parteiinternen Klärung nicht länger zuzumuten und ein effektiver Rechtsschutz dort nicht mehr zu erwarten ist (OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.07.2017 - 1 U 80/17 -, juris Rn. 29).

    Kann auf andere Weise effektiver Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht erreicht werden, wird auch ein Feststellungsantrag im einstweiligen Verfügungsverfahren als zulässig angesehen (OLG Köln, Urt. v. 01.06.2023 - 18 U 29/23, BeckRS 2023, 20967 Rn. 5, beck-online; OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.07.2017 - 1 U 80/17 -, juris Rn. 42 f.; LAG Köln, Beschl. v. 24.11.2010 - 5 Ta 361/10 -, juris Rn. 14).

  • BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 307/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Mitgliedschaft in der Scientology

  • BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvC 22/19

    Wahlprüfungsbeschwerde der NPD wegen Nichtzulassung der Landesliste im Land

  • BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 10/21

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die

  • VerfGH Bayern, 28.01.1993 - 25-VI-92

    Verbot von Zweitlisten einer Partei oder Wählergruppe: nur formelle Kriterien

  • VGH Hessen, 27.01.2005 - 8 UE 211/04

    Kommunalwahl; Doppelauftreten einer Partei; notwendige Beiladung;

  • StGH Bremen, 05.11.2004 - St 2/04

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gleichheit des Erfolgswerts

  • KG, 05.10.2020 - 22 W 1035/20

    Vereinsrechtlicher Ermächtigungsantrag zur Einladung zu einer

  • OLG Köln, 01.06.2023 - 18 U 29/23

    Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots gegenüber dem (früheren)

  • LAG Köln, 24.11.2010 - 5 Ta 361/10

    Unzulässiger Eilantrag auf Feststellung eines Zurückbehaltungsrechts

  • KG, 23.12.2019 - 22 W 92/17

    Vereinsregistereintragung: Wirksamkeit eines Satzungsänderungsbeschlusses bei

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2015 - 10 A 10410/15

    Nachweis der mitgliedschaftlichen Organisation einer Wählergruppe; Zulassung

  • OVG Brandenburg, 18.10.2001 - 1 A 200/00
  • VGH Bayern, 22.02.2021 - 4 ZB 20.3109

    Prüfungs- und Informationspflichten des Wahlleiters nach Art. 32 Abs. 1 GLKrWG

  • BVerwG, 22.09.1976 - 7 B 49.76

    Gemeindewahlausschuß - Überprüfung von Entscheidungen - Gemeinderatswahl -

  • VG Schleswig, 09.11.2020 - 6 A 267/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1986 - 15 A 2237/85
  • VG Bremen, 27.04.2023 - 14 V 778/23

    Ablehnung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor der Wahl - Exklusivität

  • VG Bremen, 28.04.2023 - 1 V 779/23

    Eilantrag auf Feststellung der Nichtigkeit des Wahlverfahrensakts des

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