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   VG Düsseldorf, 25.03.2014 - 17 K 5503/13   

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VG Düsseldorf, 25.03.2014 - 17 K 5503/13 (https://dejure.org/2014,19918)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.2014 - 17 K 5503/13 (https://dejure.org/2014,19918)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 2014 - 17 K 5503/13 (https://dejure.org/2014,19918)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versickern von Niederschlagswasser als grundsätzlich erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG); Begriff "Wohl der Allgemeinheit" in § 55 Abs. 1 S. 1 WHG; Voraussetzungen einer Ausnahme von der grundsätzlich allumfassenden ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1996 - 20 A 6862/95

    Verrieseln von Abwasser; Rieselrohrnetz; Einleiten von Stoffen in das

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.03.2014 - 17 K 5503/13
    Es genügt, dass das Abwasser durch Versickern in das Grundwasser gelangt, was bei jeder Durchsickerung der direkt unterhalb der Erdoberfläche gelegenen Bodenschicht der Fall ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 1996 - 20 A 6862/95, juris; Czychowski/Reinhardt, WHG, 10. Aufl., § 9, Rn. 37 m.w.N.

    Auch ist das Versickernlassen von Abwasser objektiv darauf gerichtet, sich dieses Stoffs über den Boden in das Grundwasser zu entledigen, so dass ein Einleiten in das Grundwasser gegeben ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 08. August 1997 - 20 A 5730/96, juris; zum verrieseln: OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 1996 - 20 A 6862/95, juris.

    Die Vorschrift zwingt Gemeinden nicht, etwa von der Anordnung eines Anschluss- und Benutzungszwangs an eine -wie hierbestehende und jetzt sogar ausreichend dimensionierte zentrale Abwasserbeseitigungsanlage abzusehen und begründet erst Recht keinen Anspruch auf eine Befreiung vom Anschluss an das öffentliche Kanalnetz und Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis, vgl. -bereits zur inhaltlich gleichlautenden Vorgängernorm § 18a Abs. 1 Satz 2 WHG a.F.- BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 234/97, juris; OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 1996 - 20 A 6862/95, juris; Queitsch, in: Queitsch/Koll-Sarfeld/Wallbaum, Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Std.: April 2013, § 53 Rn. 87.

    Eine -wie auch immer gearteteschutzwürdige Erwartung, die Erlaubnis werde nach Ablauf der Befristung von der zuständigen Behörde gleichsam automatisch verlängert, gibt es nicht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 1996 - 20 A 6862/95, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2010 - 15 A 1635/08

    Voraussetzungen für den Übergang der Niederschlagswasserbeseitigungspflicht von

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.03.2014 - 17 K 5503/13
    Dafür konnte sie sich auch entscheiden, da der Kommune grundsätzlich die Präferenz für eine der Varianten innerhalb der in der Vorschrift aufgezählten Möglichkeiten obliegt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. September 2010 - 15 A 1635/08, juris, Rn. 23; VG Düsseldorf , Urteil vom 25. Februar 2011 - 5 K 630/10, juris.

    Rspr. OVG NRW, Beschluss vom 1. September 2010 - 15 A 1635/08, juris; Queitsch, in: Queitsch/Koll-Sarfeld/Wallbaum, Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Std.: April 2013, § 53 Rn. 91, m.zahlr.w.N.

    Wird die Kommune -etwa unter Aufnahme eines Vorbehaltes der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde als Nebenbestimmungeine Freistellungsentscheidung indes aussprechen, wird sich die Frage eines Verstoßes gegen die zuvor zitierten Vorschriften regelmäßig im Hinblick auf die Freistellung nicht mehr stellen, sondern nur noch sonstige, der Erlaubnisfähigkeit einer Gewässerbenutzung nach wasserrechtlichen, nicht mehr einrichtungsrechtlichen, Kriterien entgegenstehende Bestimmungen für eine Versagung leitend sein können, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2014 - 15 A 1901/13, juris; OVG NRW, Beschluss vom 1. September 2010 - 15 A 1635/08, juris; OVG NRW, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 15 A 2244/09, juris; OVG NRW, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 15 A 1187/09, juris; mit Blick auf die Freistellungsentscheidung ist darauf hinzuweisen, dass das Ermessen dahin intendiert sein dürfte, dass, hat sich die Kommune -wie hierfür eine Niederschlagswasserbeseitigung in einer Trennkanalisation entschieden, die Ablehnung der Freistellung von der Niederschlagswasserüberlassungspflicht regelmäßig ermessensfehlerfrei sein dürfte, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2014 - 15 A 1901/13, juris; OVG NRW, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 15 A 1505/12, juris; Queitsch, in: Queitsch/Koll-Sarfeld/Wallbaum, Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Std.: April 2013, § 53 Rn. 81, 132, 134 m.zahlr.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2012 - 15 A 1505/12

    Verfügung über den Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.03.2014 - 17 K 5503/13
    Die Ableitung des Niederschlagswassers über eine Trennkanalisation ist auch ein geeignetes und sachgerechtes Mittel, weil einem Anstieg der örtlichen Grundwasserstände durch "Draufgabe" von Abwasser bei einer Versickerung entgegengewirkt wird -insbesondere bei schon verringerter Aufnahmekapazität des Bodens bei Hochwasser (der Stadtteil B. liegt teilweise an den Überschwemmungsgebieten Rhein und B1. , vgl. § 76 Abs. 1, 2 WHG)-, vgl. hierzu insoweit OVG NRW, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 15 A 1505/12, juris; Queitsch, in: Queitsch/Koll-Sarfeld/Wallbaum, Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Std.: April 2013, § 51a Rn. 2d; ähnl.

    Wird die Kommune -etwa unter Aufnahme eines Vorbehaltes der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde als Nebenbestimmungeine Freistellungsentscheidung indes aussprechen, wird sich die Frage eines Verstoßes gegen die zuvor zitierten Vorschriften regelmäßig im Hinblick auf die Freistellung nicht mehr stellen, sondern nur noch sonstige, der Erlaubnisfähigkeit einer Gewässerbenutzung nach wasserrechtlichen, nicht mehr einrichtungsrechtlichen, Kriterien entgegenstehende Bestimmungen für eine Versagung leitend sein können, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2014 - 15 A 1901/13, juris; OVG NRW, Beschluss vom 1. September 2010 - 15 A 1635/08, juris; OVG NRW, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 15 A 2244/09, juris; OVG NRW, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 15 A 1187/09, juris; mit Blick auf die Freistellungsentscheidung ist darauf hinzuweisen, dass das Ermessen dahin intendiert sein dürfte, dass, hat sich die Kommune -wie hierfür eine Niederschlagswasserbeseitigung in einer Trennkanalisation entschieden, die Ablehnung der Freistellung von der Niederschlagswasserüberlassungspflicht regelmäßig ermessensfehlerfrei sein dürfte, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2014 - 15 A 1901/13, juris; OVG NRW, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 15 A 1505/12, juris; Queitsch, in: Queitsch/Koll-Sarfeld/Wallbaum, Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Std.: April 2013, § 53 Rn. 81, 132, 134 m.zahlr.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 15 A 2244/09

    Formelle Baurechtswidrigkeit einer Entwässerungssituation mangels

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.03.2014 - 17 K 5503/13
    Wird die Kommune -etwa unter Aufnahme eines Vorbehaltes der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde als Nebenbestimmungeine Freistellungsentscheidung indes aussprechen, wird sich die Frage eines Verstoßes gegen die zuvor zitierten Vorschriften regelmäßig im Hinblick auf die Freistellung nicht mehr stellen, sondern nur noch sonstige, der Erlaubnisfähigkeit einer Gewässerbenutzung nach wasserrechtlichen, nicht mehr einrichtungsrechtlichen, Kriterien entgegenstehende Bestimmungen für eine Versagung leitend sein können, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2014 - 15 A 1901/13, juris; OVG NRW, Beschluss vom 1. September 2010 - 15 A 1635/08, juris; OVG NRW, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 15 A 2244/09, juris; OVG NRW, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 15 A 1187/09, juris; mit Blick auf die Freistellungsentscheidung ist darauf hinzuweisen, dass das Ermessen dahin intendiert sein dürfte, dass, hat sich die Kommune -wie hierfür eine Niederschlagswasserbeseitigung in einer Trennkanalisation entschieden, die Ablehnung der Freistellung von der Niederschlagswasserüberlassungspflicht regelmäßig ermessensfehlerfrei sein dürfte, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2014 - 15 A 1901/13, juris; OVG NRW, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 15 A 1505/12, juris; Queitsch, in: Queitsch/Koll-Sarfeld/Wallbaum, Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Std.: April 2013, § 53 Rn. 81, 132, 134 m.zahlr.w.N.

    Besonderheiten aus der Grundstückslage, wie sie sich etwa bei einem Überschwemmungsgebiet ergeben könnten (vgl. § 113 Abs. 2 Satz 4, 5 LWG), sind nicht ersichtlich, vgl. auch im Rahmen des Anschluss- und Benutzungszwanges OVG NRW, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 15 A 2244/09, juris; OVG NRW, Beschluss vom 1. Juni 2012 - 15 A 48/12, juris; Queitsch, in: Queitsch/Koll-Sarfeld/Wallbaum, Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Std.: April 2013, § 51a Rn. 48.

  • BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 234.97

    Abwasserbeseitigungsanlage; Anschluß- und Benutzungszwang; Befreiung.

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.03.2014 - 17 K 5503/13
    Die Vorschrift zwingt Gemeinden nicht, etwa von der Anordnung eines Anschluss- und Benutzungszwangs an eine -wie hierbestehende und jetzt sogar ausreichend dimensionierte zentrale Abwasserbeseitigungsanlage abzusehen und begründet erst Recht keinen Anspruch auf eine Befreiung vom Anschluss an das öffentliche Kanalnetz und Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis, vgl. -bereits zur inhaltlich gleichlautenden Vorgängernorm § 18a Abs. 1 Satz 2 WHG a.F.- BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 234/97, juris; OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 1996 - 20 A 6862/95, juris; Queitsch, in: Queitsch/Koll-Sarfeld/Wallbaum, Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Std.: April 2013, § 53 Rn. 87.

    Dies folgt insbesondere daraus, dass angesichts des hohen Wertes, der dem Schutzgut "Wasser" (und einer geordneten sowie gesicherten Abwasserbeseitigung) beizumessen ist, vgl. hierzu nur BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 234/97, juris, nicht auf Dauer ein Zustand hingenommen werden kann, der auch unter neuen abwassertechnischen Erkenntnissen potenziell Gefahren für den Gewässerschutz und insoweit für das Wohl der Allgemeinheit (s. A.II.1.) in sich birgt.

  • VG Aachen, 06.07.2005 - 6 K 2420/98

    Ortsnahe Regenwasserbeseitigung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.03.2014 - 17 K 5503/13
    -zur alten Rechtslage- VG Aachen, Urteil vom 6. Juli 2005 - 6 K 2420/98, juris; siehe auch Ziff. 2.2.4 Erlass MURL.

    Einen allgemeinen Vorrang der Niederschlagswasserbeseitigung durch Versickerung kennen weder Bundesnoch, seit der Novellierung des § 51a LWG in der Änderungsfassung vom 12. Mai 2005, das heutige Landesrecht, vgl. VG Minden, Urteil vom 19. November 2008 - 11 K 671/08, juris; VG Aachen, Urteil vom 6. Juli 2005 - 6 K 2420/98, juris; Queitsch, in: Queitsch/Koll-Sarfeld/Wallbaum, Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Std.: April 2013, § 51a Rn. 4, 18, 24.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 15 A 854/10

    Befreiung des Grundstückseigentümers von der Pflicht zur Überlassung des

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.03.2014 - 17 K 5503/13
    Schließlich wird ungeachtet der zwischenzeitlichen Behebung der bei Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung 1990 offenbar noch bestehenden Kapazitätsprobleme der Kanalisation für die Niederschlagswasserbeseitigung (vgl. Vermerk zur "Einleitungsbeschränkung" vom 16. Februar 1990 in der Bauakte) angemerkt, dass allein deswegen auch kein (subjektiv-öffentliches) Recht des Nutzungsberechtigen des Grundstücks auf Übertragung der entsprechenden Abwasserbeseitigungspflicht bestünde; es träfe alleine die gesetzlich zur Niederschlagswasserbeseitigung verpflichtete Kommune eine Kapazitätsanpassungspflicht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. November 2011 - 15 A 854/10, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2014 - 15 A 1901/13

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Anspruch auf Beseitigung der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.03.2014 - 17 K 5503/13
    Wird die Kommune -etwa unter Aufnahme eines Vorbehaltes der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde als Nebenbestimmungeine Freistellungsentscheidung indes aussprechen, wird sich die Frage eines Verstoßes gegen die zuvor zitierten Vorschriften regelmäßig im Hinblick auf die Freistellung nicht mehr stellen, sondern nur noch sonstige, der Erlaubnisfähigkeit einer Gewässerbenutzung nach wasserrechtlichen, nicht mehr einrichtungsrechtlichen, Kriterien entgegenstehende Bestimmungen für eine Versagung leitend sein können, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2014 - 15 A 1901/13, juris; OVG NRW, Beschluss vom 1. September 2010 - 15 A 1635/08, juris; OVG NRW, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 15 A 2244/09, juris; OVG NRW, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 15 A 1187/09, juris; mit Blick auf die Freistellungsentscheidung ist darauf hinzuweisen, dass das Ermessen dahin intendiert sein dürfte, dass, hat sich die Kommune -wie hierfür eine Niederschlagswasserbeseitigung in einer Trennkanalisation entschieden, die Ablehnung der Freistellung von der Niederschlagswasserüberlassungspflicht regelmäßig ermessensfehlerfrei sein dürfte, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2014 - 15 A 1901/13, juris; OVG NRW, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 15 A 1505/12, juris; Queitsch, in: Queitsch/Koll-Sarfeld/Wallbaum, Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Std.: April 2013, § 53 Rn. 81, 132, 134 m.zahlr.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2009 - 15 A 1187/09

    Abwasserbeseitigungspflicht

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.03.2014 - 17 K 5503/13
    Wird die Kommune -etwa unter Aufnahme eines Vorbehaltes der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde als Nebenbestimmungeine Freistellungsentscheidung indes aussprechen, wird sich die Frage eines Verstoßes gegen die zuvor zitierten Vorschriften regelmäßig im Hinblick auf die Freistellung nicht mehr stellen, sondern nur noch sonstige, der Erlaubnisfähigkeit einer Gewässerbenutzung nach wasserrechtlichen, nicht mehr einrichtungsrechtlichen, Kriterien entgegenstehende Bestimmungen für eine Versagung leitend sein können, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2014 - 15 A 1901/13, juris; OVG NRW, Beschluss vom 1. September 2010 - 15 A 1635/08, juris; OVG NRW, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 15 A 2244/09, juris; OVG NRW, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 15 A 1187/09, juris; mit Blick auf die Freistellungsentscheidung ist darauf hinzuweisen, dass das Ermessen dahin intendiert sein dürfte, dass, hat sich die Kommune -wie hierfür eine Niederschlagswasserbeseitigung in einer Trennkanalisation entschieden, die Ablehnung der Freistellung von der Niederschlagswasserüberlassungspflicht regelmäßig ermessensfehlerfrei sein dürfte, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2014 - 15 A 1901/13, juris; OVG NRW, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 15 A 1505/12, juris; Queitsch, in: Queitsch/Koll-Sarfeld/Wallbaum, Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Std.: April 2013, § 53 Rn. 81, 132, 134 m.zahlr.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2012 - 15 A 2041/12

    Rechtmäßigkeit einer behördlichen Aufforderung zum Anschluss der bebauten und

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.03.2014 - 17 K 5503/13
    Denn die Beklagte ist entsprechend obiger Ausführungen allein abwasserbeseitigungspflichtig, die Klägerin hat ihr das Abwasser nach den gesetzlichen Voraussetzungen zur Abwasserbeseitigung zu überlassen, so dass es schon an einem vergleichbaren Sachverhalt mangelt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. Dezember 2012 - 15 A 2041/12, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2012 - 15 A 48/12

    Hinreichende Ermächtigungsgrundlage für eine den kommunalen Anschlusszwang und

  • BVerwG, 12.01.1988 - 7 B 55.87

    Ortssatzung - Wasserversorgung - Anschlusszwang - Unzulässige Enteignung

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2007 - 15 A 150/05

    § 51 a Landeswassergesetz NRW

  • VG Düsseldorf, 25.02.2011 - 5 K 630/10

    Eine Gemeinde ist nur in begründeten Ausnahmefällen zur Änderung der

  • VG Minden, 19.11.2008 - 11 K 671/08

    Regenwasserbeseitigung

  • VG Düsseldorf, 22.10.2013 - 5 K 5367/13

    Genehmigungspflicht des Anschlusses der Abwässer an das öffentliche Kanalnetz im

  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 30.88

    Benutzungserlaubnis - Wasserwirtschaftliche Belange - Gesundheits- und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.1997 - 20 A 5730/96
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2018 - 15 A 2301/17

    Niederschlagswasser; Überlassungspflicht; Freistellung; Versickerung; Ortsnahe;

    vgl. insoweit auch OVG NRW, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 15 A 1865/15 - VG Düsseldorf, Urteil vom 25. März 2014 - 17 K 5503/13 -, juris Rn. 42; Queitsch, in: Queitsch/Koll-Sarfeld/Wallbaum, Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Loseblatt, Stand Dezember 2016, § 44 Rn. 15, 16 und 19.
  • VG Düsseldorf, 16.02.2022 - 5 K 2399/21
    - hinsichtlich der Versickerung des Niederschlags(-ab-)wassers auf dem Grundstück wegen der damit verbundenen Benutzung des Grundwassers durch Einleiten von Stoffen nach § 2 Abs. 1, § 3 Nr. 3, § 9 Abs. 1 Nr. 4, § 8 Abs. 1 und 57 Abs. 1 WHG, vgl. zur Erlaubnispflichtigkeit des Versickerns von Niederschlags(-ab-)wasser: VG Düsseldorf, Urteil vom 25. März 2014 - 17 K 5503/13 -, veröffentlicht unter anderem in juris, siehe dort insbesondere Rn. 16 ff., - bzw. hinsichtlich der Einleitung des Niederschlags(-ab-)wassers in den Teich als ein oberirdisches Gewässer im Sinne der § 3 Nr. 1 WHG wegen des damit verbundenen Einleitens von Stoffen in ein Gewässer nach § 2 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 4, § 8 Abs. 1 und § 57 Abs. 1 WHG.
  • VG Bremen, 10.12.2019 - 5 K 3077/17

    Zur Frage der Erlaubnisfreiheit der Beseitigung von Niederschlagswasser bzw, des

    Ob der eingeleitete Stoff das Grundwasser nachteilig verändert, ist für die Erlaubnisbedürftigkeit einer Benutzung nicht von Bedeutung (VG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.2014 - 17 K 5503/13 -, juris Rn. 18; VG Würzburg, Urteil vom 20.07.2010 - W 4 K 09.1251 -, juris Rn. 34).

    Für den Tatbestand des Einleitens ist es nach dem Wortlaut des § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG nicht erforderlich, dass der Stoff unmittelbar in das Grundwasser eingebracht wird (vgl. OVG SH, Beschluss vom 06.12.1995 - 2 L 188/95 -, juris Rn. 33; VG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.2014 - 17 K 5503/13 -, juris Rn. 18).

  • VG Düsseldorf, 09.02.2022 - 5 K 6455/21

    Abwasserüberlassungspflicht; Duldung; Freistellung; Mischwasserkanal; Nachweis

    Einem Übergang der Abwasserbeseitigungspflicht für das auf dem Grundstück anfallende Niederschlags(-ab-)wasser steht vor diesem Hintergrund bereits entgegen, dass die Klägerin bzw. ihre Rechtsvorgänger der zuständigen unteren Wasserbehörde die Gemeinwohlverträglichkeit einer Beseitigung des Niederschlags(-ab-)wassers auf dem Grundstück durch Versickerung nie nachgewiesen haben; denn eine für diese Form der Benutzung des Grundwassers erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis (vgl. § 2 Abs. 1, § 3 Nr. 3,§ 9 Abs. 1 Nr. 4, § 8 Abs. 1 und § 57 Abs. 1 WHG), vgl. zur Erlaubnispflichtigkeit des Versickerns von Niederschlags(-ab-)wasser: VG Düsseldorf, Urteil vom 25. März 2014 - 17 K 5503/13 -, veröffentlicht unter anderem in juris, siehe dort insbesondere Rn. 16 ff., ist nach den nicht substantiiert in Abrede gestellten Angaben der Beklagten durch die untere Wasserbehörde nie ausdrücklich erteilt worden.
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