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VG Darmstadt, 02.11.2006 - 3 E 635/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 342 Abs 3 LAG, § 349 Abs 5 S 1 LAG, § 349 Abs 5 S 3 LAG, § 184 Abs 1 BGB, § 415 BGB
Rückforderung einer Lastenausgleichsentschädigung vom Rechtsnachfolger des Empfängers. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung einer Lastenausgleichsentschädigung vom Rechtsnachfolger des Empfängers.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 02.11.2006 - 3 E 635/03
- BVerwG, 26.07.2007 - 3 B 5.07
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Bremen, 13.07.1995 - 2 U 147/94
Erhebung der Einrede der Verjährung; Schadensersatzansprüche des …
Auszug aus VG Darmstadt, 02.11.2006 - 3 E 635/03
Zwar wirkt die Genehmigung gemäß § 184 Abs. 1 BGB auf den Zeitpunkt zurück, in dem der Schuldübernahmevertrag zwischen dem ursprünglichen Schuldner und dem Übernehmer abgeschlossen wurde (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 13.07.1995 - 2 U 147/94 -), mithin auf den 14.12.1993.
- BVerwG, 26.07.2007 - 3 B 5.07
Lastenausgleich; Schadensausgleich; Rückforderung; Leistungsbescheid; …
VG 3 E 635/03. - VG Berlin, 02.04.2009 - 9 A 85.08
Lastenausgleichsrecht - Rückforderung der Hauptentschädigung von den Erben, …
Mit dem berechtigten öffentlichen Interesse an der Rückforderung gewährten Lastenausgleichs nach einem Schadensausgleich ist es nicht zu vereinbaren für die Rückforderung eine fortbestehende Bereicherung des Lastenausgleichsempfängers, seiner Erben oder weiteren Erben zu fordern (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 1. Februar 2005 - VG 9 A 360.04 - und 15. März 2003 - VG 9 A 404.02 -, Urteil vom 22. Juni 2006 - 9 A 259.04 - vgl. auch VG Darmstadt, Urteil vom 2. November 2006, 3 E 635/03, und dazu BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2007, 3 B 5/07, beide bei Juris). - VG Berlin, 13.09.2007 - 9 A 388.04
Rückforderung des Lastenausgleichs nach Schadensausgleich vom Erben
Mit dem berechtigten öffentlichen Interesse an der Rückforderung gewährten Lastenausgleichs nach einem Schadensausgleich ist es nicht zu vereinbaren für die Rückforderung eine fortbestehende Bereicherung des Lastenausgleichsempfängers, seiner Erben oder weiteren Erben vorauszusetzen (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 1. Februar 2005 - VG 9 A 360.04 - und 15. März 2003 - VG 9 A 404.02 -, Urteil vom 22. Juni 2006 - 9 A 259.04 - vgl. auch VG Darmstadt, Urteil vom 2. November 2006, 3 E 635/03, und dazu BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2007, 3 B 5/07, beide bei Juris).