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   VG Darmstadt, 21.09.2018 - 3 L 2011/18.DA   

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https://dejure.org/2018,29494
VG Darmstadt, 21.09.2018 - 3 L 2011/18.DA (https://dejure.org/2018,29494)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 21.09.2018 - 3 L 2011/18.DA (https://dejure.org/2018,29494)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 21. September 2018 - 3 L 2011/18.DA (https://dejure.org/2018,29494)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 Abs. 1 GG, § 20 Abs 3 HGO, § 5 Abs 1 S 1 PartG
    Benutzung einer öffentlichen Einrichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benutzung einer öffentlichen Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch einer nicht ortsansässigen Organisationseinheit einer Partei auf Nutzung einer Halle

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Karlsruhe, 10.09.2014 - 6 K 1670/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung: Anspruch einer Bundespartei auf

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.09.2018 - 3 L 2011/18
    Dabei ist insbesondere das Recht der politischen Parteien gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG, Art. 3 Abs. 1 GG zu berücksichtigen, gleichermaßen Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu erhalten (Hess. VGH, Beschluss v. 19.02.1990 - 6 TG 382/90 -, juris; Hess. VGH, Beschluss v. 20.01.1993 - 6 TG 158/93 -, juris; vgl. auch VG Karlsruhe, Beschluss v. 10.09.2014 - 6 K 1670/14 -, juris).
  • VGH Hessen, 04.10.2016 - 9 B 1408/16

    BEGUTACHTUNG; DISSERTATION; DOKUMENTATIONSMÄNGEL; GRUNDSÄTZE DER SICHERUNG GUTER

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.09.2018 - 3 L 2011/18
    Ist aus zeitlichen Gründen ein Hauptsacheverfahren kaum durchführbar, ist eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache bei drohender Gefahr schwerwiegender, irreparabler Nachteile zulässig; dabei muss ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen (ständige Rspr. der erkennenden Kammer, vgl. Beschl. v. 29.05.2001 - 7 G 345/01 [3] -, Beschl. v. 09.08.2013 - 3 L 842/13.DA-, und des Hess. VGH, vgl. nur Beschl. v. 04.10.2016 - 9 B 1408/16 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 23. Aufl., § 123 Rdnr. 14 m. w. Nw.).
  • VGH Hessen, 20.01.1993 - 6 TG 158/93

    Zur Überlassung eines Gemeindesaals für überörtliche Parteiveranstaltung; zum

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.09.2018 - 3 L 2011/18
    Dabei ist insbesondere das Recht der politischen Parteien gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG, Art. 3 Abs. 1 GG zu berücksichtigen, gleichermaßen Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu erhalten (Hess. VGH, Beschluss v. 19.02.1990 - 6 TG 382/90 -, juris; Hess. VGH, Beschluss v. 20.01.1993 - 6 TG 158/93 -, juris; vgl. auch VG Karlsruhe, Beschluss v. 10.09.2014 - 6 K 1670/14 -, juris).
  • VGH Hessen, 19.02.1990 - 6 TG 382/90

    1. Anspruch einer nicht ortsansässigen Personenvereinigung auf Benutzung einer

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.09.2018 - 3 L 2011/18
    Dabei ist insbesondere das Recht der politischen Parteien gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG, Art. 3 Abs. 1 GG zu berücksichtigen, gleichermaßen Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu erhalten (Hess. VGH, Beschluss v. 19.02.1990 - 6 TG 382/90 -, juris; Hess. VGH, Beschluss v. 20.01.1993 - 6 TG 158/93 -, juris; vgl. auch VG Karlsruhe, Beschluss v. 10.09.2014 - 6 K 1670/14 -, juris).
  • VG Darmstadt, 09.08.2013 - 3 L 842/13

    Gestattung des Besuchs einer nicht zuständigen Schule

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.09.2018 - 3 L 2011/18
    Ist aus zeitlichen Gründen ein Hauptsacheverfahren kaum durchführbar, ist eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache bei drohender Gefahr schwerwiegender, irreparabler Nachteile zulässig; dabei muss ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen (ständige Rspr. der erkennenden Kammer, vgl. Beschl. v. 29.05.2001 - 7 G 345/01 [3] -, Beschl. v. 09.08.2013 - 3 L 842/13.DA-, und des Hess. VGH, vgl. nur Beschl. v. 04.10.2016 - 9 B 1408/16 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 23. Aufl., § 123 Rdnr. 14 m. w. Nw.).
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