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   VG Darmstadt, 31.01.2014 - 7 L 1749/13.DA   

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VG Darmstadt, 31.01.2014 - 7 L 1749/13.DA (https://dejure.org/2014,7789)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 31.01.2014 - 7 L 1749/13.DA (https://dejure.org/2014,7789)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 31. Januar 2014 - 7 L 1749/13.DA (https://dejure.org/2014,7789)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 52 Abs 2a BBergG, § 3 Abs 1 Nr 4 BBergG, § 2 UmRG, § 4 ROG, § 65 Abs 3 WHG
    Erweiterung eines Quarztagebaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses hinsichtlich Gestattung der Erweiterung des Kiesabbaubetriebs am Waldsee

  • Wolters Kluwer

    Erweiterung eines Quarztagebaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Sofortvollzug hinsichtlich des Rahmenbetriebsplans für den Kiesabbau am Langener Waldsee gerichtlich bestätigt

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Sofortvollzug hinsichtlich des Rahmenbetriebsplans für den Kiesabbau am Langener Waldsee gerichtlich bestätigt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05

    Eingriff in Schutzgebiete; Eingriffsverbot; Planfeststellung; Opferung von

    Auszug aus VG Darmstadt, 31.01.2014 - 7 L 1749/13
    Dies ist im Übrigen auch nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Vorgängervorschrift des § 22 Abs. 2 Satz 3 HForstG nicht erforderlich (vgl. HessVGH, Urteil vom 28.06.2005 - 12 A 8/05 in ESVGH 56, 58 = NVwZ 2006, 230).

    Auch soweit der Antragsteller darauf abhebt, dass der Kiesabbau am L Waldsee nur im privaten Interesse des Unternehmens am Abbau des Rohstoffs erfolge, verkennt diese Sichtweise, dass die standortnahe Rohstoffsicherung ein öffentliches Interesse bleibt, unabhängig davon ob sie zugleich den unternehmerischen Belangen des Kiesgrubenbetreibers entspricht oder nicht (vgl. HessVGH, Urteil vom 28.06.2005 - 12 A 8/05- m. w. N.).

    Die Entscheidung des Antragsgegners die Ersatzaufforstung auch fernab des L Waldsees zuzulassen, da entsprechende Ersatzaufforstungsflächen im Nahbereich in einer Größenordnung von mehr als 60 ha nicht zur Verfügung stehen, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. HessVGH. Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 a. a. O.; Beschluss vom 02.01.2009 - 11 B 368/08.T in NuR 2009 255).

  • VG Darmstadt, 22.12.2015 - 7 K 1452/13

    Entscheidungsvorbehalt im bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

    Auszug aus VG Darmstadt, 31.01.2014 - 7 L 1749/13
    Der Antragsteller erhob am 15.10.2013 hiergegen Klage (7 K 1452/13.DA) zum erkennenden Gericht, über die bislang noch nicht entschieden ist.

    7 K 1452/13.

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

    Auszug aus VG Darmstadt, 31.01.2014 - 7 L 1749/13
    Er hat deshalb mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14.07.2011, 9 A 12.10, BVerwGE 14, 149) den Tatbestand des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG als erfüllt angesehen.
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus VG Darmstadt, 31.01.2014 - 7 L 1749/13
    Dies bedeutet im Zusammenspiel der genannten Vorschriften, dass das in Aufstellung befindliche Ziel nicht das Gewicht des bereits wirksam festgesetzten Ziels der Raumordnung haben kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.03.2003.-. 4 C 3.03 zu § 35 Abs. 3 Satz 2 und 3 BuGB in BRS 66 Nr. 11 = NVwZ 2003 1261).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 3.03

    Nutzungsänderung in Postgebäude; Flächen für den Gemeinbedarf; Festsetzung als

    Auszug aus VG Darmstadt, 31.01.2014 - 7 L 1749/13
    Dies bedeutet im Zusammenspiel der genannten Vorschriften, dass das in Aufstellung befindliche Ziel nicht das Gewicht des bereits wirksam festgesetzten Ziels der Raumordnung haben kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.03.2003.-. 4 C 3.03 zu § 35 Abs. 3 Satz 2 und 3 BuGB in BRS 66 Nr. 11 = NVwZ 2003 1261).
  • VGH Hessen, 10.05.2012 - 4 C 841/11

    Regionalplan - Vorranggebiete für Windenergienutzung

    Auszug aus VG Darmstadt, 31.01.2014 - 7 L 1749/13
    Es verbleibt daher bei dem Letztentscheidungscharakter des Regionalplans (HessVGH, Urteil vom 10.05.2012 - 4 C 841/11.N, in DVBl 2012, 981).
  • VGH Hessen, 02.01.2009 - 11 B 368/08

    Ausbau des Flughafens Frankfurt a.M.; FFH-Gebiet; Vogelschutzgebiet; Fluglärm;

    Auszug aus VG Darmstadt, 31.01.2014 - 7 L 1749/13
    Die Entscheidung des Antragsgegners die Ersatzaufforstung auch fernab des L Waldsees zuzulassen, da entsprechende Ersatzaufforstungsflächen im Nahbereich in einer Größenordnung von mehr als 60 ha nicht zur Verfügung stehen, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. HessVGH. Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 a. a. O.; Beschluss vom 02.01.2009 - 11 B 368/08.T in NuR 2009 255).
  • VG Saarlouis, 10.10.2012 - 5 K 391/10

    Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit durch bergrechtliche

    Auszug aus VG Darmstadt, 31.01.2014 - 7 L 1749/13
    Soweit der Antragsteller unter Berufung auf das Urteil des VG Saarlouis vom 10.10.2012 (5 K 391/10, in juris) die Auffassung vertritt, das Vorhaben des Beigeladenen falle deshalb nicht unter Bergrecht, da hier keine entsprechende Verwendung des Rohstoffs zur Herstellung von feuerfesten Erzeugnissen oder Ferrosilizium erfolge, kann dem nicht gefolgt werden.
  • VGH Hessen, 12.09.2000 - 2 UE 924/99

    Rahmenbetriebsplan zum Abbau von Quarzkies

    Auszug aus VG Darmstadt, 31.01.2014 - 7 L 1749/13
    Zum einen überspannt diese Voraussetzung die Grenze der zulässigen Auslegung, da der Wortlaut des § 3 Abs. 4 Nr. 1 BBergG im Zusammenhang mit Quarz und Quarzit eindeutig nur von "eignen" spricht, nicht aber von "verwenden" (so auch Piens/Schulte/Graf Vitzthum, Bundesberggesetz 2. Aufl. 2013, § 3 Rdnr. 64; OVG Lüneburg, Urteil vom 18.12.1985 - 7 A 2/85 juris; vgl. auch HessVGH, Urteil vom 12.09.2000 - 2 UE 924/99 in ESVGH 51, 33).
  • BVerwG, 24.02.1997 - 4 B 260.96

    Qualifikation von Quarzsand als grundeigenen Bodenschatz im Sinne des

    Auszug aus VG Darmstadt, 31.01.2014 - 7 L 1749/13
    65 Gegen die Eignung des in dem Vorhaben der Beigeladenen zu fördernden Rohstoffs als grundeigener Bodenschatz im Sinne des § 3 Abs. 4 Nr. 1 BBergG spricht auch nicht der Umstand, dass reines Quarz aus dem Rohstoff erst durch Bearbeitung geschaffen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.02.1997 - 4 B 260.96 NVwZ-RR 1997 S. 605).
  • BVerwG, 15.04.2013 - 9 VR 1.13

    Verfahren über Antrag vorläufigen Rechtsschutzes; Verfahrenseinstellung; Kosten

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.12.1985 - 7 A 2/85
  • VG Darmstadt, 12.02.2014 - 7 L 1760/13

    Sofortvollzug hinsichtlich Hauptbetriebsplans für Kiesabbau am Langener Waldsee

  • VG Darmstadt, 22.12.2015 - 7 K 1452/13

    Entscheidungsvorbehalt im bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

    Den daraufhin von dem Kläger gestellten Antrag, die aufschiebende Wirkung seiner Klage wiederherzustellen, hat die erkennende Kammer mit Beschluss vom 31.01.2014 - 7 L 1749/13.DA -abgelehnt.

    Gegenstand der mündlichen Verhandlung sind auch 13 Ordner Verwaltungsvorgänge des beklagten Landes; 4 Ordner des beklagten Landes (Aufstellungsunterlagen für den Regionalplan/Regionalen Flächennutzungsplan Südhessen 2010 und dessen 1. Änderung); 7 Ordner Verwaltungsvorgänge des beklagten Landes, betreffend den Sonderbetriebsplan Untersuchungen vom 28.05.2008 (1 Ordner), den Rahmenbetriebsplan vom 10.09.1999 (4 Ordner) und die Bannwaldausweisung (2 Ordner); 10 Bände Verwaltungsvorgänge des beklagten Landes, betreffend die Landschaftsschutzgebietsausweisung im Kreis Offenbach; 7 Bände Gerichtsakte 7 L 1749/13.DA (Eilverfahren gegen die Sofortvollzugsanordnung des Planfeststellungsbeschlusses, betreffend die Fläche 1a); 2 Bände Gerichtsakte 7 L 1760/13.DA (Eilverfahren gegen die Sofortvollzugsanordnung der Verlängerung des Hauptbetriebsplans); 2 Bände Gerichtsakte 7 K 1761/13.DA einschließlich 2 Ordner Verwaltungsvorgänge des beklagten Landes (Klage gegen die Verlängerung des Hauptbetriebsplans 2013); 2 Bände Gerichtsakte 7 L 1775/15.DA einschließlich 2 Ordnern Verwaltungsvorgänge des beklagten Landes (Eilverfahren gegen die Sofortvollzugsanordnung des Hauptbetriebsplans 2015); 1 Band Gerichtsakte 7 K 1776 /15.DA (Klage gegen Hauptbetriebsplan 2015); 1 Band Gerichtsakte Hess. VGH 4 C 1996/12.N einschließlich ein Ordner des beklagten Landes (Normenkontrollantrag gegen den Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 einschließlich Aufstellungsunterlagen) gewesen.

  • VG Darmstadt, 21.11.2017 - 7 L 4343/17

    Zulässigkeit eines Eilantrags/einer Klage gegen die Zulassung eines

    Nachdem der Antragsgegner die sofortige Vollziehung eines Teils des Planfeststellungsbeschlusses vom 15.08.2013 angeordnet hatte, lehnte das Gericht einen Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen, mit Beschluss vom 31.01.2014 - 7 L 1749/13.DA - als unbegründet ab.

    Insoweit habe eine Überprüfung in den Eilverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 15.08.2013 (VG Darmstadt - 7 L 1749/13.DA -, nachfolgend Hess. VGH - 2 B 277/14 -) beanstandungsfrei stattgefunden.

    Gegenstand der Entscheidungsfindung waren zwei Ordner Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners, die Gerichtsakten - soweit verfügbar - zu den Verfahren 7 K 1452/13.DA, 7 K 1761/13.DA, 7 L 1749/13.DA, 7 L 1760/13.DA, 7 L 1761/13.DA, 7 L 1775/15.DA und 7 K 1776/15.DA nebst den dazugehörigen Verwaltungsvorgängen sowie der Planergänzungsbeschluss vom 22.02.2016 und der unter dem 23.02.2017 zugelassene Sonderbetriebsplan nebst den jeweils dazugehörigen Antragsunterlagen.

  • VGH Hessen, 17.02.2021 - 2 A 698/16

    Berufung des BUND gegen Abbau von Kies und Sand in der Südosterweiterung des

    Der dagegen vom Kläger angestrengte Eilantrag wurde erstinstanzlich mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 31. Januar 2014 - 7 L 1749/13.DA - abgelehnt, die dagegen gerichtete Beschwerde wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 20. Februar 2014 - 2 B 277/14 - zurück.
  • VG Darmstadt, 26.11.2015 - 7 L 1775/15

    Klagebefugnis gegen einen bergrechtlichen Hauptbetriebsplan

    Nachdem der Antragsgegner die sofortige Vollziehung eines Teils des Planfeststellungsbeschlusses vom 15.08.2013 angeordnet hatte, wurde ein Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen, von der erkennenden Kammer mit Beschluss vom 31.01.2014 - 7 L 1749/13.DA - abgelehnt.

    Gegenstand der Entscheidungsfindung sich auch zwei Ordner Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners sowie die Gerichtsakten 7 K 1452/13.DA, 7 K 1761/13.DA, 7 L 1749/13.DA, 7 L 1760/13.DA und 7 K 1776/15.DA nebst den dort beigezogenen Verwaltungsvorgängen gewesen.

  • VGH Hessen, 20.02.2014 - 2 B 277/14

    Erweiterung eines Quarztagebaus

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 31. Januar 2014 (- 7 L 1749/13.DA -) wird zurückgewiesen.
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