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   VG Frankfurt/Main, 14.03.2007 - 1 E 5342/06   

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https://dejure.org/2007,21694
VG Frankfurt/Main, 14.03.2007 - 1 E 5342/06 (https://dejure.org/2007,21694)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.03.2007 - 1 E 5342/06 (https://dejure.org/2007,21694)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. März 2007 - 1 E 5342/06 (https://dejure.org/2007,21694)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 55 Abs 1 AufenthG
    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung wegen passiver Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung wegen passiver Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung.

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 54; AufenthG § 55 Abs. 1; AufenthG § 56 Abs. 1; ENA Art. 3 Abs. 3
    D (A), Ausweisung, Ermessensausweisung, Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Mitglieder, verfassungsfeindliche Bestrebungen, Kalifatsstaat, schwerwiegende Gründe, besonderer Ausweisungsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.03.2007 - 1 E 5342/06
    Der besondere Ausweisungsschutz erschöpft sich nämlich darin, dass eine Ausweisung nur aus Gründen schwerwiegender (§ 56 Abs. 1 AufenthG) oder besonders schwerwiegender (Art. 3 Abs. 3 ENA) Verstöße gegen die öffentliche Ordnung erfolgen darf, wobei es zwischen den "schwerwiegenden Gründen" i.S.d. AufenthG und den "besonders schwerwiegenden Gründen" i.S.d. ENA keinen qualitativen Unterschied gibt (BVerwG, Urt. v. 11.06.1996 - 1 C 24/94 -, NVwZ 1997, 298).

    Die maßgeblichen Gründe müssen so gewichtig sein, dass die Anwesenheit des Ausländers nicht weiter hingenommen werden kann (BVerwG, Urt. v. 11.06.1996 - 1 C 24/94 -, NVwZ 1997, 298).

  • VGH Hessen, 10.01.2006 - 12 TG 1911/05

    Ausländer; Organisation Kalifatstaat; Unterstützung; Zugehörigkeit;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.03.2007 - 1 E 5342/06
    Er beruft sich auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10.01.2006 in dem dieser Klage vorausgegangenen Eilverfahren (12 TG 1911/05).

    Mit dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof ist allerdings davon auszugehen, dass die Voraussetzungen der Regelausweisung nach § 54 AufenthG nicht nachweisbar sind, weil es sich bei der Organisation "Kalifatstaat", deren Unterstützern der Kläger zugerechnet wird, nach den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes zwar um eine verfassungsfeindliche, nicht jedoch um eine terroristische Vereinigung handelt und weil keine Handlungen des Klägers nachweisbar sind, die belegen, dass er die freiheitlich demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt, dazu aufruft oder damit droht (HessVGH Beschl. v. 10.01.2006 - 12 TG 1911/05; s.a.ö BVerwG, Urt. v. 31.05.1994 - 1 C 5/93 -, NVwZ 1995, 1127).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.03.2007 - 1 E 5342/06
    Wenn auch das persönliche Engagement des Klägers für den "Kalifatstaat" oder ihm nahestehende Organisationen noch nicht die Schwelle zu einer von ihm persönlich ausgehenden Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 54 Nr. 5a AufenthG (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.03.2005 - 1 C 26.03 -, NVwZ 2005, 1091) übersteigt und deshalb die Voraussetzungen der Regelausweisung nicht vorliegen, so ergibt sich aus den oben genannten Erwägungen jedoch, dass seine Mitgliedschaft in dieser Vereinigung jedenfalls in erheblicher Weise die öffentliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt, so dass die Ausweisung im Ermessen der Ausländerbehörde steht (§ 55 Abs. 1 AufenthG).
  • BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 4.02

    Demokratie; "Kalifatsstaat"; Menschenwürde; Rechtsstaat; Religionsgemeinschaft;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.03.2007 - 1 E 5342/06
    Diese Verfügung ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.11.2002 (- 6 A 4.02 -, NVwZ 2003, 986 ff.) bestandskräftig.
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.03.2007 - 1 E 5342/06
    In diesem Zusammenhang orientiert sich die Rechtsprechung daran, dass die mehr lästigen als gefährlichen oder schädlichen Unkorrektheiten des Alltags, Ordnungswidrigkeiten und Übertretungen, Bagatellkriminalität und ganz allgemein die minder bedeutsamen Verstöße gegen Strafgesetze nicht die Qualität schwerwiegender Gründe erreichen, wohl aber die Fälle mittlerer und schwerer Kriminalität (BVerwG, Urt. v. 03.05.1973 - I C 33.72 -, BVerwGE 42, 133 [138]).
  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.03.2007 - 1 E 5342/06
    Mit dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof ist allerdings davon auszugehen, dass die Voraussetzungen der Regelausweisung nach § 54 AufenthG nicht nachweisbar sind, weil es sich bei der Organisation "Kalifatstaat", deren Unterstützern der Kläger zugerechnet wird, nach den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes zwar um eine verfassungsfeindliche, nicht jedoch um eine terroristische Vereinigung handelt und weil keine Handlungen des Klägers nachweisbar sind, die belegen, dass er die freiheitlich demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt, dazu aufruft oder damit droht (HessVGH Beschl. v. 10.01.2006 - 12 TG 1911/05; s.a.ö BVerwG, Urt. v. 31.05.1994 - 1 C 5/93 -, NVwZ 1995, 1127).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03

    Ausweisung - Sicherheitsrisiko

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.03.2007 - 1 E 5342/06
    Die Gerichte hatten sich nur mit Fällen zu beschäftigen, in denen der Ausländer in herausragender Weise für eine verfassungsfeindliche Organisation tätig war (vgl. VGH Mannheim, Beschluss v. 07.05.2003 - 1 S 254/03 -, juris; VG Augsburg, Urt. v. 14.01.2002 - Au 1 K 00.963 -, juris; VG Ansbach, Beschluss v. 28.06.2005 - AN 5 S 05.00846 -, juris).
  • VG Augsburg, 14.01.2002 - Au 1 K 00.963
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.03.2007 - 1 E 5342/06
    Die Gerichte hatten sich nur mit Fällen zu beschäftigen, in denen der Ausländer in herausragender Weise für eine verfassungsfeindliche Organisation tätig war (vgl. VGH Mannheim, Beschluss v. 07.05.2003 - 1 S 254/03 -, juris; VG Augsburg, Urt. v. 14.01.2002 - Au 1 K 00.963 -, juris; VG Ansbach, Beschluss v. 28.06.2005 - AN 5 S 05.00846 -, juris).
  • VG Ansbach, 28.06.2005 - AN 5 S 05.00846
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.03.2007 - 1 E 5342/06
    Die Gerichte hatten sich nur mit Fällen zu beschäftigen, in denen der Ausländer in herausragender Weise für eine verfassungsfeindliche Organisation tätig war (vgl. VGH Mannheim, Beschluss v. 07.05.2003 - 1 S 254/03 -, juris; VG Augsburg, Urt. v. 14.01.2002 - Au 1 K 00.963 -, juris; VG Ansbach, Beschluss v. 28.06.2005 - AN 5 S 05.00846 -, juris).
  • VG Ansbach, 13.08.2004 - AN 5 S 04.00961
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.03.2007 - 1 E 5342/06
    Allenfalls der Beschluss des VG Ansbach vom 13.08.2004 (AN 5 S 04.00961 -, juris) könnte hier einschlägig sein.
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