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   VG Frankfurt/Main, 14.03.2013 - 5 K 2071/12.F   

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VG Frankfurt/Main, 14.03.2013 - 5 K 2071/12.F (https://dejure.org/2013,6698)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.03.2013 - 5 K 2071/12.F (https://dejure.org/2013,6698)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. März 2013 - 5 K 2071/12.F (https://dejure.org/2013,6698)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Frankfurt/Main, 15.11.2012 - 1 K 1540/12
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.03.2013 - 5 K 2071/12
    Das Gericht hat sich bereits in seinem Urteil vom 15.11.2012 (Az 1 K 1540/12.F, juris) intensiv mit dem Begriff "selbständige Teile des Unternehmens" auseinandergesetzt und dabei erhebliche Bedenken hinsichtlich der Unschärfe dieses Begriffes geäußert.
  • VGH Hessen, 09.01.2014 - 6 A 1999/13

    Besondere Ausgleichsregelung für selbständige Unternehmensteile

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 14. März 2013 - 5 K 2071/12.F - abzuändern und unter Aufhebung des Bescheids der Beklagten vom 2. Dezember 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Beklagten vom 10. Mai 2012 die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin mit dem selbständigen Unternehmensteil "Kunststoff" für das Begrenzungsjahr 2012 antragsgemäß die EEG-Umlage zu begrenzen und die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären.

    Entscheidend ist aber gleichwohl das Gesamtbild der Verhältnisse, das nach Würdigung des Einzelfalles zu bestimmen ist (vgl. Danner/Theobald, Energierecht, Oktober 2012, EEG § 41, S. 8 f.; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.03.2013 - 5 K 2071/12.F -, REE 2013, 124).

  • VG Frankfurt/Main, 02.12.2014 - 5 K 2116/13

    Der Nachweis über verbrauchte Strommengen i. S. v. § 41 Abs. I Nr. 1, 41 Abs. 2

    Insoweit unterscheide sich der Sachverhalt von dem, der dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 14.03.2013 (Az.: 5 K 2071/12.F) zugrunde liege.

    Zugrunde lag dieser Entscheidung des Hessischen Ver-waltungsgerichtshofes ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 14. März 2013 (Az.: 5 K 2071/12.F), worin das Verwaltungsgericht Frankfurt über einen mit dem vorliegenden Verfahren vergleichbaren Fall entschied, in denen für den antragstellenden selbständigen Unternehmensteil ebenfalls kein eigener Strommesser bestand, sondern die Stromzähler von zwei Unternehmensteilen gleichzeitig genutzt wurden und eine Strommenge errechnet wurde.

  • VGH Hessen, 09.01.2014 - 6 A 71/13

    Besondere Ausgleichsregelung für selbständige Unternehmensteile

    Entscheidend ist aber gleichwohl das Gesamtbild der Verhältnisse, das nach Würdigung des Einzelfalles zu bestimmen ist (vgl. Danner/Theobald, Energierecht, Oktober 2012, EEG § 41, S. 8 f.; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.03.2013 - 5 K 2071/12.F -, REE 2013, 124).
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