Erneuerbare-Energien-Gesetz
Teil 4 - Ausgleichsmechanismus (§§ 34 - 44) |
Abschnitt 2 - Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen (§§ 40 - 44) |
1Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle begrenzt auf Antrag für eine Abnahmestelle die EEG-Umlage, die von Elektrizitätsversorgungsunternehmen an Letztverbraucher, die stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit hohem Stromverbrauch oder Schienenbahnen sind, weitergegeben wird, entsprechend der §§ 41 und 42. 2Die Begrenzung erfolgt, um die Stromkosten dieser Unternehmen zu senken und so ihre internationale und intermodale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, soweit hierdurch die Ziele des Gesetzes nicht gefährdet werden und die Begrenzung mit den Interessen der Gesamtheit der Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher vereinbar ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 28.07.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2012 | Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien | 28.07.2011 |
Rechtsprechung zu § 40 EEG
115 Entscheidungen zu § 40 EEG in unserer Datenbank:
- VGH Hessen, 29.11.2023 - 6 A 1932/18
Begrenzung der EEG-Umlage für ein "Unternehmen in Schwierigkeiten"
Zum selben Verfahren:
- VG Frankfurt/Main, 08.08.2018 - 5 K 4453/16
Das EEG 2014 enthält keine positiv normierte Privilegierung von Schienenbahnen in ...
- VG Frankfurt/Main, 08.08.2018 - 5 K 4453/16
- BVerwG, 09.06.2021 - 8 C 27.20
Keine Begrenzung der EEG-Umlage für Bananenreiferei
Zum selben Verfahren:
- VG Frankfurt/Main, 08.06.2016 - 5 K 4598/14
Eine Banane bleibt eine Banane.Beim Reifen einer grünen Banane durch die ...
- VGH Hessen, 07.11.2019 - 6 A 1008/17
- VG Frankfurt/Main, 08.06.2016 - 5 K 4598/14
- VGH Hessen, 23.03.2017 - 6 A 414/15
Ein umgewandeltes Unternehmen kann unter der Geltung des EEG 2012 nicht auf die ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Hessen, 29.11.2023 - 6 A 2173/18
Nachweis der selbst verbrauchten Strommenge und Berechnung der ...
Zum selben Verfahren:
- VG Frankfurt/Main, 19.09.2018 - 5 K 2390/17
Bei der Ermittlung der Bruttowertschöpfung in der Besonderen Ausgleichsregelung ...
- VG Frankfurt/Main, 19.09.2018 - 5 K 2390/17
- BVerwG, 22.07.2015 - 8 C 7.14
Ausschlussfrist; Begrenzung der EEG-Umlage; besondere Ausgleichsregelung; ...
Querverweise
Auf § 40 EEG verweisen folgende Vorschriften:
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Ausgleichsmechanismus
- Transparenz
- Rechtsschutz und behördliches Verfahren
- § 63a (Gebühren und Auslagen)