Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 25.03.2002 - 9 E 2362/01(V) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 Abs 1 BLV, § 8 BBG, § 23 BBG, § 26 Abs 1 S 1 BBG, Art 33 Abs 2 GG
Versetzungsbewerber; Leistungsprinzip; soziale Kriterien - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung der Bewerbung für einen Dienstposten als Beamter ; Zusicherung einer Rückkehroption
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Frankfurt/Main, 12.05.2003 - 9 E 5193/02
Versetzung und Leistungsprinzip
Daher ist die Kammer in ihrem Urteil vom 25.3.2002 (9 E 2362/01 ) davon ausgegangen, dass bei der Auswahl unter Dienstpostenbewerbern nach Maßgabe des Leistungsprinzips zu verfahren ist, und zwar auch dann, wenn sich unter den Bewerbern solche befinden, für die eine Berücksichtigung ihrer Bewerbung mit einer Versetzung einherginge.