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   VG Frankfurt/Main, 27.01.2014 - 9 K 1523/13.F   

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VG Frankfurt/Main, 27.01.2014 - 9 K 1523/13.F (https://dejure.org/2014,20837)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.01.2014 - 9 K 1523/13.F (https://dejure.org/2014,20837)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. Januar 2014 - 9 K 1523/13.F (https://dejure.org/2014,20837)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 06.11.2012 - C-286/12

    Die starke Absenkung des Rentenalters ungarischer Richter stellt eine nicht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.01.2014 - 9 K 1523/13
    Ausschlaggebend für die Annahme einer unmittelbaren Diskriminierung ist, dass die hiervon betroffenen Richterinnen und Richter wegen ihres Alters eine andere Behandlung als lebensjüngere, in diesem Bereich beschäftigte Personen erfahren, die für sie nachteilig ist, RL Art. 2 Abs. 1, 2 Buchstabe a. Hierbei reicht für die Annahme eines Nachteils dessen objektive Wirkung aus, dass nämlich die Richterinnen und Richter, durch das Erreichen der Altersgrenze gleichsam automatisch in den Ruhestand übertreten müssen (vgl. dazu zuletzt EuGH, U. v. 06.11.2012 - Rs. C-286/12 - (Kommission vs. Ungarn) Rn. 51, zit. nach juris).

    Dieser rechtliche Maßstab, der vom Europäischen Gerichtshof für die Prüfung einer diskriminierungsfreien Altersgrenze für Justizbeamte entwickelt wurde, ist auch auf die allgemeine Altersgrenze für Richterinnen und Richter gemäß § 7 Abs. 2 HRiG anzuwenden, denn zu den von RL Art. 3 Abs. 1 erfassten Personen im öffentlichen Bereich gehört auch dieser Personenkreis (davon ausgehend: EuGH, U. v. 06.11.2012, a.a.O., Rn. 48).

    In Ansehung der vorerwähnten arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Ziele, welche der Beklagte sich zur Verteidigung der streitgegenständlichen Regelung zu eigen gemacht hat, kann ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass sie auch im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ein geeignetes Mittel sind, um im Ergebnis einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst im Bereich der Rechtsprechung zu gewährleisten (vgl. dazu EuGH, Urteil v. 06.11.2012, a.a.O., Rn. 64).

  • VGH Hessen, 19.08.2013 - 1 B 1313/13

    Fortdauer des Richterverhältnisses nach Überschreiten der gesetzlichen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.01.2014 - 9 K 1523/13
    Auf die Beschwerde der Beklagten hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof am 19. August 2013 den Beschluss des Verwaltungsgerichts aufgehoben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt (1 B 1313/13).

    Für die Nachvollziehbarkeit des Abwägungsprozesses ist es deshalb nicht zwingend notwendig, dass seine tatsächlichen Grundlagen etwa durch statistische Erhebungen dokumentiert werden (dazu: HessVGH, B. v. 19.08.2013 - 1 B 1313/13 -, Rn. 9, zitiert nach juris).

  • VG Frankfurt/Main, 16.05.2013 - 9 L 1393/13

    Verbot der Diskriminierung wegen des Alters nach Gemeinschaftsrecht: Zulässigkeit

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.01.2014 - 9 K 1523/13
    Zusätzlich hat sie am 25. Februar 2013 einen Eilantrag gestellt (9 L 1393/13).

    Zum weiteren Sach- und Streitstand wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte zum Eilverfahren (9 L 1393/13), die beigezogenen Personalakten des Beklagten (2 Hefter) Bezug genommen.

  • BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96

    Vorläufige Dienstenthebung eines Richters durch die Dienstgerichte

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.01.2014 - 9 K 1523/13
    Er konkretisiert sich vornehmlich im Verhältnis der Richter zu den Trägern nichtrichterlicher Gewalt (vgl. BVerfG, B. v. 17.01.1961 - 2 BvL 25/60 - Rn. 20 f., zuletzt ausführlich: BVerfG, B. v. 29.02.1996 - 2 BvR 136/96 - Rn. 17 f.; zitiert nach juris).
  • BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 441/13

    Höchstaltersgrenze für Wählbarkeit zu hauptberuflichen kommunalen Ämtern -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.01.2014 - 9 K 1523/13
    Die nationalen Stellen können sich bei der Festlegung ihrer Sozialpolitik auf Grund politischer, wirtschaftlicher, sozialer, demographischer und/oder haushaltsbezogener Erwägungen veranlasst sehen zu entscheiden, die Lebensarbeitszeit der Beschäftigten zu verlängern oder deren früheren Eintritt in den Ruhestand vorzusehen (vgl. dazu: BVerfG, B. v. 26.08.2013 -2 BvR 441/13- Rn. 29 f., zitiert nach juris).
  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvL 25/60

    Richterliche Unabhängikeit und Bindungswirkung obergerichtlicher Entscheidungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.01.2014 - 9 K 1523/13
    Er konkretisiert sich vornehmlich im Verhältnis der Richter zu den Trägern nichtrichterlicher Gewalt (vgl. BVerfG, B. v. 17.01.1961 - 2 BvL 25/60 - Rn. 20 f., zuletzt ausführlich: BVerfG, B. v. 29.02.1996 - 2 BvR 136/96 - Rn. 17 f.; zitiert nach juris).
  • EuGH, 25.07.2008 - C-237/07

    IM FALL DER GEFAHR EINER ÜBERSCHREITUNG DER GRENZWERTE FÜR FEINSTAUBPARTIKEL

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.01.2014 - 9 K 1523/13
    Sofern eine solche Auslegung nicht möglich ist, haben sie die mit der Richtlinie unvereinbaren Regelungen des nationalen Rechts außer Anwendung zu lassen (instruktiv dazu: EUGH, U. v. 25.07.2008, Rs. C-237/07 (Janecek vs. Freistaat Bayern), Slg. 2008, S. 1-622, mit Nachw.).
  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.01.2014 - 9 K 1523/13
    "Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21. Juli 2011 (Rs C-159/10, Rs. C160/10 - NVwZ 2011, 1249) entschieden, dass die Richtlinie 2000/78/EG einem Gesetz nicht entgegensteht, dass die zwangsweise Versetzung von Beamten in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres vorsieht, wobei sie bei dienstlichem Interesse höchstens bis zum 68. Lebensjahr weiterarbeiten dürfen, sofern dieses Gesetz zum Ziel hat, eine ausgewogene Altersstruktur zu schaffen, um die Einstellung und Förderung von jüngeren Berufsangehörigen zu begünstigen, die Personalplanungen zu optimieren und damit Rechtsstreitigkeiten über die Fähigkeit des Beschäftigten, seine Tätigkeit über ein bestimmtes Alter hinaus auszuüben, vorzubeugen; dabei muss es die Erreichung dieses Ziels mit angemessenen und erforderlichen Mitteln ermöglichen, was dann der Fall ist, wenn das Mittel im Hinblick auf das verfolgte Ziel nicht unvernünftig erscheint und auf - vom nationalen Gericht zu beurteilende - Beweismittel gestützt ist.
  • VG Frankfurt/Main, 29.03.2010 - 9 K 3854/09

    Altersgrenze im Beamtenrecht - Vorlage an EuGH

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.01.2014 - 9 K 1523/13
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die zu RL Art. 6 Abs. 1 ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf das Vorabentscheidungsersuchen der Kammer (Beschluss vom 29.03.2010 - 9 K 3854/09 -) wie folgt zusammengefasst (BVerwG, B. v. 21.12.2011 - 2 B 94/11 - Rn. 9, zitiert nach juris):.
  • BVerwG, 21.12.2011 - 2 B 94.11

    Allgemeine Altersgrenze für das Ausscheiden aus dem aktiven Beamtenverhältnis;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.01.2014 - 9 K 1523/13
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die zu RL Art. 6 Abs. 1 ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf das Vorabentscheidungsersuchen der Kammer (Beschluss vom 29.03.2010 - 9 K 3854/09 -) wie folgt zusammengefasst (BVerwG, B. v. 21.12.2011 - 2 B 94/11 - Rn. 9, zitiert nach juris):.
  • VG Frankfurt/Main, 16.05.2013 - 9 L 1393/13

    Verbot der Diskriminierung wegen des Alters nach Gemeinschaftsrecht: Zulässigkeit

    Gegen den am 28. Februar 2013 zugestellten Widerspruchsbescheid hat die Antragstellerin am 08. März 2013 Klage erhoben (Az: 9 K 1523/13.F).

    Zum weiteren Sach- und Streitstand wird auf die Gerichtsakte, die Akte des Klageverfahrens 9 K 1523/13.F(3) sowie die beigezogenen Personalakten der Antragstellerin (2 Hefter) Bezug genommen.

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