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   VG Frankfurt/Oder, 07.05.2020 - 2 L 585/19   

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VG Frankfurt/Oder, 07.05.2020 - 2 L 585/19 (https://dejure.org/2020,13681)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 07.05.2020 - 2 L 585/19 (https://dejure.org/2020,13681)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - 2 L 585/19 (https://dejure.org/2020,13681)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.05.2020 - 2 L 585/19
    Angesichts des Umstandes, dass die Vergabe des Statusamtes nicht aufgrund der Anforderungen des Dienstpostens erfolgen soll, den der ausgewählte Bewerber nach der Vergabe des Statusamtes wahrnehmen soll, muss bei der Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung die Gewichtung der Einzelmerkmale auf die Anforderungen des Statusamtes bezogen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - BVerwG 2 A 10.17 -, juris Rn. 44).

    Ob diese Vorgabe allein sprachliche Mittel verwendet oder - auch das ist denkbar - mathematisch exakt Faktoren für die Einzelmerkmale festlegt, die ihr unterschiedliches Gewicht zum Ausdruck bringen, unterliegt wiederum dem Organisationsermessen des Dienstherrn (BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10/17 -, juris, Rn. 45; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Januar 2018 - OVG 4 S 27.17 -, S. 6 EA).

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.05.2020 - 2 L 585/19
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen diesbezügliches subjektives Recht durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann danach eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also ernstlich möglich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris Rn. 83; BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1/16 -, juris Rn. 43).

    In Konkurrentenstreitverfahren hat die inzidente verwaltungsgerichtliche Prüfung der einer Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Beurteilungen unter allen Gesichtspunkten zu erfolgen, die ihre - maßgebliche - Eignung als Auswahlgrundlage beeinträchtigen könnten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 4 S 1799/15 - bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2018 - 10 S 29.17

    Telekombeamter; dienstliche Beurteilung; Einzelbewertung; Gesamturteil;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.05.2020 - 2 L 585/19
    Gesamturteil und Einzelbewertungen einer dienstlichen Beurteilung müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteil vom 2. März 2017 - BVerwG 2 C 51.16 -, juris Rn. 12 u. 29 m.w.N.; ebenso OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 27. März 2018 - OVG 10 S 29.17 -, juris Rn. 14) in dem Sinne miteinander übereinstimmen, dass sich das Gesamturteil nachvollziehbar und plausibel aus den Einzelbewertungen herleiten lässt.

    Diese Gewichtung bedarf schon deshalb einer Begründung, weil nur so die Einhaltung gleicher Maßstäbe gewährleistet, das Gesamturteil nachvollzogen und einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden kann (vgl. näher OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 27. März 2018 - OVG 10 S 29.17 -, juris Rn. 14 f.; Beschluss vom 26. April 2018 - OVG 10 S 43.17 -, juris Rn. 6).

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.05.2020 - 2 L 585/19
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen diesbezügliches subjektives Recht durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann danach eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also ernstlich möglich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris Rn. 83; BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1/16 -, juris Rn. 43).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.05.2020 - 2 L 585/19
    Es ist vielmehr durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden (BVerwG, stRspr, vgl. zuletzt Urteile vom 4. November 2010 a.a.O. Rn. 46 und vom 30. Juni 2011 - BVerwG 2 C 19.10 - BVerwGE 140, 83 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 49, jeweils Rn. 16).
  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.05.2020 - 2 L 585/19
    Eine derartige Gesamtsaldierung widerspricht vielmehr dem Sinn der Befähigungsanalyse, mit der individuelle Stärken und Schwächen des Beamten herausdifferenziert werden sollen, um eine fundierte Erkenntnisgrundlage für die künftige Verwendung des Beamten zu schaffen (BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 -, juris).
  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 51.16

    Ankreuzverfahren; Begründung; Einzelbewertungen; Gesamturteil; Gewichtung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.05.2020 - 2 L 585/19
    Gesamturteil und Einzelbewertungen einer dienstlichen Beurteilung müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteil vom 2. März 2017 - BVerwG 2 C 51.16 -, juris Rn. 12 u. 29 m.w.N.; ebenso OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 27. März 2018 - OVG 10 S 29.17 -, juris Rn. 14) in dem Sinne miteinander übereinstimmen, dass sich das Gesamturteil nachvollziehbar und plausibel aus den Einzelbewertungen herleiten lässt.
  • BVerfG, 23.06.2015 - 2 BvR 161/15

    Verletzung der Rechte des Beschwerdeführers aus Art. 33 Abs. 2 GG aufgrund

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.05.2020 - 2 L 585/19
    Dabei dient die grundgesetzliche Festlegung zum einen dem öffentlichen Interesse der bestmöglichen Besetzung des öffentlichen Dienstes, zum anderen dem rechtlichen Interesse des Bewerbers an einem angemessenen beruflichen Fortkommen durch Begründung eines grundrechtsgleichen Rechts auf ermessens- und beurteilungsfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juni 2015 und 16. Dezember 2013 - 2 BvR 161/15 und 1958/13 -, juris).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.05.2020 - 2 L 585/19
    Zwar darf das Gesamturteil nicht lediglich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten gebildet werden (BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - BVerwG 2 C 21.93 - BVerwGE 97, 128 = Buchholz 232.1 § 41 BLV Nr. 3 S. S. 3 und LS 2).
  • BVerwG, 25.02.2013 - 2 B 104.11

    Beamter; dienstliche Beurteilung; Beurteilungszeitraum; Divergenz

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.05.2020 - 2 L 585/19
    In diesem Fall ist die Korrektur(möglichkeit) von Einzelmerkmalbewertungen Ausdruck einer eigenständigen Gesamturteilsbildung (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2013 - 2 B 104/11 -, Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 - 10 S 43.17

    Begründungspflicht des Gesamturteils einer ansonsten im Ankreuzverfahren

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.01.2018 - 4 S 27.17

    Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung durch Beifügung der

  • VG Potsdam, 22.01.2018 - 2 L 1417/17

    Rechtmäßigkeit von Beförderungen; Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung;

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