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   VG Freiburg, 20.02.2001 - 4 K 154/99   

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https://dejure.org/2001,16377
VG Freiburg, 20.02.2001 - 4 K 154/99 (https://dejure.org/2001,16377)
VG Freiburg, Entscheidung vom 20.02.2001 - 4 K 154/99 (https://dejure.org/2001,16377)
VG Freiburg, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 4 K 154/99 (https://dejure.org/2001,16377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung des Vertriebes von Waren; Anwendbarkeit des Gewerberechtes auf den Verkauf von Kunst; Einschränkung der Kunstfreiheit durch das Gewerberecht; Bestimmung der Eröffnung des Schutzbereiches anhand des Schwerpunktes der Veranstaltung; Verknüpfung zwischen ...

  • saarheim.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 56a GewO; Art. 5 Abs. 3 GG

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1285
  • DVBl 2001, 1627 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.11.1989 - 7 C 81.88

    Kunstfreiheit und straßenrechtliche Behandlung von Straßenkunst

    Auszug aus VG Freiburg, 20.02.2001 - 4 K 154/99
    Aus diesem Grund unterfallen z.B. Portraitmalereien und ähnliche künstlerische Tätigkeiten, die (z.B.) auf der Straße gegen Entgelt angeboten werden, umfassend, also auch hinsichtlich ihres Entgeltcharakters, dem Schutzbereich von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 09.11.1989, BVerwGE 84, 71, 74; Schönleiter, a.a.O.; Scholz, a.a.O., Art. 5 Abs. 3 RdNr. 18).

    Die in der Anzeigepflicht des § 56a Abs. 2 GewO enthaltene Erschwernis für die Wahrnehmung der Kunstfreiheit ist nur sehr gering und unter dem Gesichtspunkt der Präventivsteuerung freiberuflicher (aber gewerbeähnlicher) Aktivitäten zum Schutz privater Vermögensinteressen verfassungsrechtlich gerechtfertigt; sie stellt imÜbrigen nur eine formale Schranke dar, die noch nichts über die Zulässigkeit der künstlerischen Betätigung an sich aussagt (zu einem vergleichbaren Fall der Erforderlichkeit einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis für sogen. Straßenkunst s. BVerwG, Urt. v. 09.11.1989, a.a.O.; Schönleiter, a.a.O.,§ 55 RdNr. 12).

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71

    Verfassungswidrigkeit der urheberrechtlichen Vergütungsfreiheit von

    Auszug aus VG Freiburg, 20.02.2001 - 4 K 154/99
    Die (rein) wirtschaftliche Verwertung von Kunstwerken wird jedoch grundsätzlich nicht vom Schutzbereich der Kunstfreiheit in Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG erfasst (BVerfG, Beschl. v. 25.10.1978, BVerfGE 49, 382, 392, und v. 07.07.1971, BVerfGE 229, 238; Scholz, in: Maunz/Dürig/Herzog, GG, Stand: Oktober 1999, Art. 5 Abs. 3, RdNrn. 18 und 47; Jarass/Pieroth, GG, 5. Aufl. 2000, Art. 5 RdNr. 86; - ausführlich - Schönleiter, in: Landmann/Rohmer, GewO, Stand: Februar 2000, § 55 RdNr. 12a).
  • BAG, 08.03.1983 - 1 ABR 44/81

    Betriebsverfassung - Wirtschaftsausschuss

    Auszug aus VG Freiburg, 20.02.2001 - 4 K 154/99
    Dementsprechend ist der Handel mit Kunstwerken grundsätzlich dem Gewerbe zuzuordnen, obwohl die Vermittlung von Kunst (z.B. in Ausstellungen und Galerien) durchaus in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG fällt und - grundsätzlich - keinen gewerberechtlichen Beschränkungen unterliegt (auch die wirtschaftliche Verwertung musikalischer Urheberrechte durch die GEMA ist nicht durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geschützt, vgl. BAG, AfP 1983, 421).
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