Rechtsprechung
VG Freiburg, 25.02.2014 - 5 K 840/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Staffelung des Kindergartenbeitrags durch die Gemeinde nach Zahl der im selben Haushalt lebenden Kinder (hier: Festsetzung des Beitrags für das 4. Kind)
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 90 Abs 1 SGB 8
Kindergartenbeitrag; Geschwisterrabatt nur bei gleichzeitigem Wohnsitz aller Kinder am Wohnsitz des Kindes - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kinder- und Jugendhilfe - Kindergartenbeitrag; Geschwisterrabatt; Sozialstaffelung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 15.09.1998 - 8 C 25.97
Gebührenstaffelung; Staffelung; Entgelt für den Besuch von Kindertagesstätten; …
Auszug aus VG Freiburg, 25.02.2014 - 5 K 840/13
Denn dies ist keine bindende Vorgabe an den Landesgesetzgeber, sondern nur ein Regelbeispiel für eine zulässige Differenzierung ("insbesondere"; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15.09.1998 - 8 C 25.97 - BVerwGE 107, 188 = NVwZ 1999, 993 zu einer Gebührenordnung, bei der nur die Kinder einer Familie berücksichtigt wurden, die zur gleichen Zeit einen Kindergarten besuchen; ebenso BVerwG, Beschl. v. 19.12.2001 - 9 B 90.01 - NJW 2002, 1062).Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass Gemeinden nicht verpflichtet sind, bei der Gestaltung ihrer Kindertagesstättengebühren jegliche die Familien treffenden Belastungen auszugleichen (BVerwG, Urt. v. 15.09.1998 a.a.O., Rdnr. 18;… Beschl. vom 13.04.1994 - NB 4.93 - juris, Rdnr. 10).
- VG Frankfurt/Oder, 19.08.2013 - 6 K 627/13
Kindergartenrecht, Heimrecht
Auszug aus VG Freiburg, 25.02.2014 - 5 K 840/13
Das Verfahren ist nicht gemäß § 188 Satz 1 VwGO gerichtskostenfrei (a.A. VG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 19.08.2013 - 6 K 627/13 - juris m.w.N., gegen BVerwG, Beschl. v 19.12.2001 - 8 B 90.01 -). - BVerwG, 19.12.2001 - 9 B 90.01
Kindergartengebühren; Geschwisterrabatt; Gleichheitssatz; Belastungsgleichheit.
Auszug aus VG Freiburg, 25.02.2014 - 5 K 840/13
Denn dies ist keine bindende Vorgabe an den Landesgesetzgeber, sondern nur ein Regelbeispiel für eine zulässige Differenzierung ("insbesondere";… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15.09.1998 - 8 C 25.97 - BVerwGE 107, 188 = NVwZ 1999, 993 zu einer Gebührenordnung, bei der nur die Kinder einer Familie berücksichtigt wurden, die zur gleichen Zeit einen Kindergarten besuchen; ebenso BVerwG, Beschl. v. 19.12.2001 - 9 B 90.01 - NJW 2002, 1062). - VG Hamburg, 26.04.2001 - 13 VG 3813/00
Auszug aus VG Freiburg, 25.02.2014 - 5 K 840/13
Hätte der Gesetzgeber stattdessen Kinder einbeziehen wollen, die außerhalb des Haushalts leben und für die ein Mitglied des Haushalts unterhaltspflichtig ist, also einen weiter gehenden, anderen Familienbegriff zu Grunde legen wollen, hätte er die genannten Vorschriften anders formuliert (vgl. VG Hamburg, Urt. vom 26.04.2001 - 13 VG 3813/2000 - juris, Rdnr. 16). - BVerwG, 24.07.2001 - 8 B 90.01
Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage - Voraussetzungen …
Auszug aus VG Freiburg, 25.02.2014 - 5 K 840/13
Das Verfahren ist nicht gemäß § 188 Satz 1 VwGO gerichtskostenfrei (a.A. VG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 19.08.2013 - 6 K 627/13 - juris m.w.N., gegen BVerwG, Beschl. v 19.12.2001 - 8 B 90.01 -).