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   VG Göttingen, 31.05.2017 - 1 A 182/15   

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VG Göttingen, 31.05.2017 - 1 A 182/15 (https://dejure.org/2017,21830)
VG Göttingen, Entscheidung vom 31.05.2017 - 1 A 182/15 (https://dejure.org/2017,21830)
VG Göttingen, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - 1 A 182/15 (https://dejure.org/2017,21830)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 11 LA 61/04

    Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Androhung; Ausländer; Autonomiegebiet;

    Auszug aus VG Göttingen, 31.05.2017 - 1 A 182/15
    Nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist mit dem Begriff "Staat" in § 59 Abs. 2 AufenthG der Staat im völkerrechtlichen Sinn gemeint; Zielstaat könne damit kein völkerrechtlich nicht existenter Staat sein (vgl. Hocks, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 59 AufenthG, Rz. 5; Hailbronner, Ausländerrecht, Bd. 2, Stand: 95. EL Febr. 2016, § 59 Rz. 31; für Jugoslawien VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.03.1993 - 1 A 2801/92 -, juris Rz. 6; für Palästina Hess. VGH, Beschl. v. 14.11.2003 - 9 TG 2727/03 -, juris Rz. 13; Nds. OVG, Beschl. v. 21.04.2004 - 11 LA 61/04 -, juris Rz. 9).

    Hinsichtlich des Zielstaats "Palästinensische Autonomiegebiete" bestehen auch keine zwingenden Abschiebungshindernisse, die ganz ausnahmsweise bereits bei der Frage der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung zu berücksichtigen wären (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.07.2003 - 1 C 21.02 -, BVerwGE 118, 308, 312 f.; Nds. OVG, Beschl. v. 21.04.2004 - 11 LA 61/94 -, NVwZ-RR 2004, 788).

    Die Kammer hat die Berufung hinsichtlich der im streitgegenständlichen Bescheid ausgesprochenen Abschiebungsandrohung nach § 124a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 VwGO zugelassen, weil die Frage, ob von dem Begriff des "Staats" in § 59 Abs. 2 AufenthG der Hoheitsträger erfasst ist, dem das Herkunftsland des Ausländers völkerrechtlich zuzuordnen ist, grundsätzliche Bedeutung hat (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) und weil die Kammer bei der Anwendung dieser Auffassung auf das Herkunftsgebiet des Klägers von der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts aus dem Beschluss vom 21. April 2004 - 11 LA 61/04 - abgewichen ist (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 97/11

    Herkunftsbezogene Prüfung unionsrechtlichen Schutzes nach § 60 Abs. 2, 3 oder 7

    Auszug aus VG Göttingen, 31.05.2017 - 1 A 182/15
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geht davon aus, dass die Palästinensischen Autonomiegebiete kein Staat im völkerrechtlichen Sinne sind (Hess. VGH, Beschl. v. 14.11.2003, a.a.O.; Nds. OVG, Beschl. v. 21.04.2004, a.a.O.; Urt. v. 26.01.2012 - 11 LB 97/11 -, juris Rz. 31 ff., mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 26.01.2012, a.a.O., Rz. 24) ist einheitlicher Bezugspunkt für die Beurteilung der Schutzbedürftigkeit nach Maßgabe des subsidiären unionsrechtlichen Abschiebungsschutzes auf der Grundlage der Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 2, 3 oder 7 Satz 2 AufenthG das Herkunftsland im Sinne des Art. 2 k Qualifikationsrichtlinie, d.h. das Land oder die Länder der Staatsangehörigkeit oder - bei Staatenlosen - des früheren gewöhnlichen Aufenthalts.

    Herkunftsstaat ist demnach "der Staat oder der Hoheitsträger, dem das Herkunftsland des Betroffenen völkerrechtlich zuzuordnen ist" (Nds. OVG, Urt. v. 26.01.2012, a.a.O., Rz. 25).

  • VGH Hessen, 14.11.2003 - 9 TG 2727/03

    Fehlerhafte Zielstaatsbestimmung druch Teilgebietsangabe des Territoriums

    Auszug aus VG Göttingen, 31.05.2017 - 1 A 182/15
    Nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist mit dem Begriff "Staat" in § 59 Abs. 2 AufenthG der Staat im völkerrechtlichen Sinn gemeint; Zielstaat könne damit kein völkerrechtlich nicht existenter Staat sein (vgl. Hocks, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 59 AufenthG, Rz. 5; Hailbronner, Ausländerrecht, Bd. 2, Stand: 95. EL Febr. 2016, § 59 Rz. 31; für Jugoslawien VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.03.1993 - 1 A 2801/92 -, juris Rz. 6; für Palästina Hess. VGH, Beschl. v. 14.11.2003 - 9 TG 2727/03 -, juris Rz. 13; Nds. OVG, Beschl. v. 21.04.2004 - 11 LA 61/04 -, juris Rz. 9).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geht davon aus, dass die Palästinensischen Autonomiegebiete kein Staat im völkerrechtlichen Sinne sind (Hess. VGH, Beschl. v. 14.11.2003, a.a.O.; Nds. OVG, Beschl. v. 21.04.2004, a.a.O.; Urt. v. 26.01.2012 - 11 LB 97/11 -, juris Rz. 31 ff., mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • VG Göttingen, 25.07.2016 - 1 B 105/16

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; Jugendstrafe; Niederlassungserlaubnis;

    Auszug aus VG Göttingen, 31.05.2017 - 1 A 182/15
    Ein Ermessen ist der Ausländerbehörde nicht (mehr) eingeräumt (vgl. Beschl. d. Kammer vom 25.07.2016 - 1 B 105/16 -, juris, Rz. 25, unter Verweis auf VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.04.2016 - 11 S 393/16 -, juris, Rz. 19).

    Außerdem hat der Kläger weder vor Bekanntgabe der Ausweisungsentscheidung (vgl. hierzu Beschl. d. Kammer vom 25.07.2016, a.a.O., Rz. 38) noch danach einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt.

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VG Göttingen, 31.05.2017 - 1 A 182/15
    Das seit dem 01. Januar 2016 geltende Ausweisungsrecht ersetzt das bis dahin geltende und auch der streitgegenständlichen Ausweisungsverfügung zugrunde liegende System der Ist-Regel-und Kann-Ausweisung durch eine am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Ausweisung (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2017 - 1 C 3.16 - juris, Rz. 21).
  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VG Göttingen, 31.05.2017 - 1 A 182/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, NVwZ 2017, 229, juris Rz. 24) ist für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über die Aussetzung eines Strafrestes zur Bewährung für das Verwaltungsgerichte nicht bindend; es geht von der Entscheidung allerdings eine starke Indizwirkung aus.
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG Göttingen, 31.05.2017 - 1 A 182/15
    Maßgeblich für die rechtliche Bewertung der Ausweisung (I.), der Wiedereinreisesperre (II.) sowie der noch nicht vollzogenen Abschiebungsandrohung (III.) ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Gerichts der Tatsacheninstanz (st. Rspr. des BVerwG, vgl. BVerwG, Urt. v. 10.07.2012 - 1 C 19.11 - BVerwGE 143, 277, 281 Rz. 12).
  • BVerwG, 10.07.2003 - 1 C 21.02

    Asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung; zielstaatsbezogene

    Auszug aus VG Göttingen, 31.05.2017 - 1 A 182/15
    Hinsichtlich des Zielstaats "Palästinensische Autonomiegebiete" bestehen auch keine zwingenden Abschiebungshindernisse, die ganz ausnahmsweise bereits bei der Frage der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung zu berücksichtigen wären (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.07.2003 - 1 C 21.02 -, BVerwGE 118, 308, 312 f.; Nds. OVG, Beschl. v. 21.04.2004 - 11 LA 61/94 -, NVwZ-RR 2004, 788).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2016 - 11 S 393/16

    Ausweisung - Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags

    Auszug aus VG Göttingen, 31.05.2017 - 1 A 182/15
    Ein Ermessen ist der Ausländerbehörde nicht (mehr) eingeräumt (vgl. Beschl. d. Kammer vom 25.07.2016 - 1 B 105/16 -, juris, Rz. 25, unter Verweis auf VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.04.2016 - 11 S 393/16 -, juris, Rz. 19).
  • VG Oldenburg, 11.01.2016 - 11 A 892/15

    Abwägung; Anfechtungsklage; Ausweisung; Befristung der Ausweisung; elektronische

    Auszug aus VG Göttingen, 31.05.2017 - 1 A 182/15
    Hierbei ist vor allem die Art und die Schwere der vom Ausländer begangenen Straftat(en), die Dauer des Aufenthaltes in dem Land, aus dem er ausgewiesen werden soll, die seit der Begehung der Straftat verstrichene Zeit und das Verhalten des Ausländers danach, die Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen, die familiäre Situation des Ausländers, ob zu der Familie Kinder gehören und welches Alter diese haben, sowie die Ernsthaftigkeit der Schwierigkeiten, welche die Familienangehörigen voraussichtlich in dem Staat ausgesetzt wären, in den der Ausländer ausgewiesen werden soll, die Belange und das Wohl der Kinder und die Stabilität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen zum Gastland und zum Zielland zu berücksichtigen (Beschl. d. Kammer, a.a.O., Rz. 29, unter Hinweis auf VG Oldenburg, Urt. v. 11.01.2016 - 11 A 892/15 -, juris, Rz. 24).
  • VG Göttingen, 24.09.2018 - 1 B 251/18

    Bekanntgabe; Zeitpunkt der Zustellung; unwirksame Bekanntgabe; Einschreiben;

    Gemessen an diesen Grundsätzen bestehen vorliegend zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch den Einzelrichter ernstliche Zweifel daran, dass der Antragsteller in seine Herkunftsregion, die palästinensischen Autonomiegebiete (zur Zulässigkeit einer derartigen Zielstaatsbezeichnung vgl. Urteil der Kammer vom 31. Mai 2017 - 1 A 182/15 -, zit. nach juris Rn. 34 ff.; nachgehend Nds. OVG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 8 LC 99/17 -, zit. nach juris Rn. 36 ff.), abgeschoben werden darf, weil sein in Schweden seit 2014 betriebenes Asylverfahren seit dem 30. August 2016 endgültig negativ abgeschlossen ist und keine Gründe für ein Wiederaufgreifen gem. § 71a Abs. 1 AsylG in Verbindung mit § 51 VwVfG gegeben sind.
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