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   VG Gera, 12.02.2014 - 2 K 511/13 Ge   

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https://dejure.org/2014,3342
VG Gera, 12.02.2014 - 2 K 511/13 Ge (https://dejure.org/2014,3342)
VG Gera, Entscheidung vom 12.02.2014 - 2 K 511/13 Ge (https://dejure.org/2014,3342)
VG Gera, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 2 K 511/13 Ge (https://dejure.org/2014,3342)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Gera, 12.02.2014 - 2 K 511/13
    Artikel 8 GG schützt die Freiheit der Versammlung als Ausdruck gemeinschaftlicher, auf Kommunikation angelegter Entfaltung (vgl. BVerfGE 69, 315 ).

    zugute und verschafft auch denen Möglichkeiten zur Äußerung in einer größeren Öffentlichkeit, denen der direkte Zugang zu den Medien versperrt ist (vgl. BVerfGE 69, 315 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VG Gera, 12.02.2014 - 2 K 511/13
    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Artikel 19 Abs. 4 GG) gebietet, dass der Betroffene in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe die Gelegenheit erhält, die Rechtmäßigkeit des erledigten Eingriffes auch dann gerichtlich klären zu lassen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt typischerweise auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 - NJW 1997, 2163, [2164] vom 7. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 - NVwZ 1999, 290, [292] und vom 3. Dezember 1999 - 2 BvR 804/07 - NJW 1999, 3773).
  • BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Polizeidienstvorschrift -

    Auszug aus VG Gera, 12.02.2014 - 2 K 511/13
    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Artikel 19 Abs. 4 GG) gebietet, dass der Betroffene in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe die Gelegenheit erhält, die Rechtmäßigkeit des erledigten Eingriffes auch dann gerichtlich klären zu lassen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt typischerweise auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 - NJW 1997, 2163, [2164] vom 7. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 - NVwZ 1999, 290, [292] und vom 3. Dezember 1999 - 2 BvR 804/07 - NJW 1999, 3773).
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus VG Gera, 12.02.2014 - 2 K 511/13
    Geschützt sind nicht allein Veranstaltungen, bei denen Meinungen in verbaler Form kundgegeben oder ausgetauscht werden, sondern auch solche, bei denen die Teilnehmer ihre Meinungen zusätzlich oder ausschließlich auf andere Art und Weise, auch in Form einer Sitzblockade, zum Ausdruck bringen (vgl. BVerfGE 87, 399 ).
  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Auszug aus VG Gera, 12.02.2014 - 2 K 511/13
    Der Schutz der Versammlungsfreiheit umfasst auch die Entscheidung, welche Maßnahmen der Veranstalter zur Erregung der öffentlichen Aufmerksamkeit für sein Anliegen einsetzen will (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 - zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen

    Auszug aus VG Gera, 12.02.2014 - 2 K 511/13
    Es genügt, dass in absehbarer Zeit mit wesentlich gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen zu rechnen ist, für welche die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des erledigten Verwaltungsaktes von "Richtung weisender" Bedeutung sein kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 1989 - 1 B 166.88 - zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 804/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Verwerfung der Beschwerde wegen sog

    Auszug aus VG Gera, 12.02.2014 - 2 K 511/13
    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Artikel 19 Abs. 4 GG) gebietet, dass der Betroffene in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe die Gelegenheit erhält, die Rechtmäßigkeit des erledigten Eingriffes auch dann gerichtlich klären zu lassen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt typischerweise auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 - NJW 1997, 2163, [2164] vom 7. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 - NVwZ 1999, 290, [292] und vom 3. Dezember 1999 - 2 BvR 804/07 - NJW 1999, 3773).
  • VG Frankfurt/Oder, 07.12.2011 - 6 K 1433/08

    Polizeirecht

    Auszug aus VG Gera, 12.02.2014 - 2 K 511/13
    Nicht als tiefgreifender Grundrechtseingriff ist hingegen ein auf der Grundlage des Polizeigesetzes erteilter Platzverweis anzusehen, weil es sich bei der vorübergehenden Einschränkung, sich von einem Ort zu entfernen oder diesen Ort nicht zu betreten, lediglich um einen geringfügigen Eingriff in das sich aus der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Abs. 1 GG ergebende Grundrecht auf Bewegungsfreiheit handelt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 13. Dezember 2002 - 24 C 02.2795 - zitiert nach Juris; VG Frankfurt, Urteil vom 7. Dezember 2011 - 6 K 1433/08 - zitiert nach Juris).
  • VG Gießen, 19.04.2005 - 10 E 3616/04

    Rechtsschutz gegen Polizeimaßnahmen

    Auszug aus VG Gera, 12.02.2014 - 2 K 511/13
    In diesem Falle könnte man argumentieren, dass der Kläger das Gericht dazu nutzen möchte, für unnütze oder unlautere Zwecke tätig zu werden (vgl. VG Gießen, Urteil vom 19. April 2005 - 10 E 3616/04 - zitiert nach Juris).
  • VG München, 05.12.2003 - M 7 K 02.6104
    Auszug aus VG Gera, 12.02.2014 - 2 K 511/13
    Insoweit ist zwar zu bedenken, dass nicht bei jedem Eingriff in die durch Artikel 2 Abs. 1 GG umfassend grundrechtlich geschützte allgemeine Handlungsfreiheit ein besonderes Feststellungsinteresse für eine Klage gegen erledigtes Verwaltungshandeln gegeben ist, weil sonst der Anwendungsbereich der Fortsetzungsfeststellungsklage ins Uferlose erweitert würde (vgl. VG München, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - M 7 K 02.6104 - zitiert nach Juris).
  • VGH Bayern, 13.12.2002 - 24 C 02.2795
  • VG Kassel, 12.10.2022 - 6 K 1915/19

    Polizeiliche Maßnahmen gegen Teilnehmer einer Sitzblockade während einer

    Hierin ist lediglich ein geringfügiger Eingriff in das sich aus der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG ergebende Grundrecht auf Bewegungsfreiheit zu sehen (vgl. OVG RLP, Urt. v. 27.03.2014 - 7 A 11202/13, juris Rn. 28; VG Gera, Urt. v. 12.02.2014 - 2 K 511/13 Ge, juris Rn. 28).
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