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   VG Gießen, 09.10.2000 - 8 G 2832/00   

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https://dejure.org/2000,12236
VG Gießen, 09.10.2000 - 8 G 2832/00 (https://dejure.org/2000,12236)
VG Gießen, Entscheidung vom 09.10.2000 - 8 G 2832/00 (https://dejure.org/2000,12236)
VG Gießen, Entscheidung vom 09. Oktober 2000 - 8 G 2832/00 (https://dejure.org/2000,12236)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8a Abs 1 Nr 1 BImSchG, § 7a AbfG, § 9a WHG
    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung - zur Zulassung des vorzeitigen Beginns

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drittschutzwirkung des § 8a Abs. 1 Nr. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG); Beschleunigte Realisierung von Investitionsvorhaben als Sinn und Zweck der immissionsschutzrechtlichen Zulassung vorzeitigen Beginns; Anwendbarkeit des nordrhein-westfälischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwaltungsrecht AT, Verwaltungsrecht BT, Nachbarschutz gegenüber vorläufiger Gestattung

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 304
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Gießen, 18.02.1998 - 8 E 1785/94

    Keine unzumutbare Lärmbeeinträchtigung durch von einer Behindertenwohngruppe

    Auszug aus VG Gießen, 09.10.2000 - 8 G 2832/00
    Die TA Lärm, die ihrem Anwendungsbereich nach auch für die hier vorliegende immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage gilt, wird von der Kammer in ständiger Rechtsprechung berücksichtigt (VG Gießen, GewArch 1998, 350, 351 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.04.1991 - 7 C 35.90

    Abfallgesetz - Wasserhaushaltsgesetz - Benutzung nach dem Wasserhaushaltsgesetz

    Auszug aus VG Gießen, 09.10.2000 - 8 G 2832/00
    Diese Einschätzung ist nicht auch nicht mit feststellender Wirkung - Regelungsbestandteil der Zulassung vorzeitigen Beginns und entfaltet insofern keine drittschützende Wirkung (vgl. BVerwG, NVwZ 1991, 994, zu der Problematik der Zulassung vorzeitigen Beginns nach § 7a AbfG, § 9a WHG).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 10 S 2510/93

    Zulässigkeit eines Aussetzungsantrags eines Drittbetroffenen ohne vorgängiges

    Auszug aus VG Gießen, 09.10.2000 - 8 G 2832/00
    Die Anordnung des sofortigen Vollzuges konnte - trotz des nicht eindeutigen Wort-lauts von § 80a Abs. 1 Nr. 1 VwGO - schon vor Widerspruchseinlegung angeordnet werden (VGH Bad.-Württ., NVwZ 1995, 292, 293 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 31.05.1990 - 8 R 3118/89

    Genehmigung zur Errichtung eines Kohlekraftwerkblocks; vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Gießen, 09.10.2000 - 8 G 2832/00
    Diese Vorschrift wendet sich als objektiv-rechtliches Gebot an die zur Planung ermächtigten Körperschaften und Behörden und vermittelt keinen Drittschutz (vgl. Hess. VGH, NVwZ 1991, 88, 90).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.08.2016 - 2 M 43/16

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Zulassung vorzeitigen Beginns der

    aa) Die Vorschrift ist nicht drittschützend, soweit § 8 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG als Voraussetzung der Zulassung vorzeitigen Beginns die Prognose verlangt, dass mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers gerechnet werden kann (vgl. VG Gießen, Beschl. v. 09.10.2000 - 8 G 2832/00 -, juris RdNr. 25).
  • VG Gießen, 29.01.2003 - 8 E 2187/02

    Emissionen aus Feuerungsanlage

    Die erkennende Kammer orientiert sich mangels normativer Vorgaben ebenfalls - und ohne sich abschließend zur Verbindlichkeit dieser Verwaltungsvorschriften zu äußern - in solchen Fällen an den einschlägigen technischen Regelwerken, die unter sachverständiger Beratung der Fachöffentlichkeit erarbeitet worden sind (VG Gießen, B. v. 16.04.2002 - 8 G 493/02-, GewArch 2002, 348, 349 = NuR 2002, 697; B. v. 23.01.2001 - 8 G 3077/00 -, GewArch 2001, 255, 256 = NVwZ-RR 2001, 739, 740; B. v. 09.10.2000 - 8 G 2832/00 -, NVwZ-RR 2001, 304, 306; U. v. 18.02.1998 -8 E 1785/94 -, GewArch 1998, 350, 351; U. v. 28.05.1997 - 8 E 666/96 -, GewArch 1997, 491, 492).
  • VG Gießen, 03.02.2011 - 8 L 5455/10

    Windenergieanlagen und Nachbarschutz

    Die Anordnung des sofortigen Vollzuges konnte - trotz des nicht eindeutigen Wortlauts von § 80a Abs. 1 Nr. 1 VwGO - schon vor Klageerhebung angeordnet werden (vgl. VG Gießen, B. v. 09.10.2000 - 8 G 2832/00 -, NVwZ-RR 2001, 304, 305).

    Die TA Lärm wird von der Kammer für die Beurteilung der Erheblichkeit von Schallimmissionen technischer Anlagen in ständiger Rechtsprechung berücksichtigt (vgl. VG Gießen, B. v. 09.10.2000 - 8 G 2832/00 -, NVwZ-RR 2001, 304, 306; U. v. 18.02.1998 - 8 E 1785/95 -, GewArch 1998, 350, 351 m.w.N.).

  • VG Greifswald, 26.03.2018 - 3 A 160/15

    Erhebung eines Straßenbaubeitrages für eine selbständige Privatstraße und einen

    Trifft dies nicht zu, entsteht die sachliche Beitragspflicht erst, wenn ein Beschluss über die Kostenspaltung gefasst wird (OVG Greifswald, Beschl. v. 18.10.2001 - 1 M 52/01 -, NVwZ-RR 2001, 304 ).
  • VG Greifswald, 02.05.2019 - 3 A 1458/18

    Heranziehung zum Straßenbaubeitrag für den im Landesbesitz befindlichen

    Trifft dies nicht zu, entsteht die sachliche Beitragspflicht erst, wenn ein Beschluss über die Kostenspaltung gefasst wird (OVG Greifswald, Beschl. v. 18.10.2001 - 1 M 52/01 -, NVwZ-RR 2001, 304 ).
  • VG Gießen, 16.04.2002 - 8 G 493/02

    Windenergiepark; Lärmimmissionen; optisch bedrängende Wirkung

    Die beschließende Kammer hat sich mangels normativer Vorgaben ebenfalls - und ohne sich abschließend zur Verbindlichkeit dieser Verwaltungsvorschrift zu äußern - in solchen Fällen an den einschlägigen technischen Regelwerken orientiert, die unter sachverständiger Beratung der Fachöffentlichkeit erarbeitet worden sind (VG Gießen, GewArch 2001, 255, 256 r.Sp.; NVwZ-RR 2001 304, 306 l.Sp.; GewArch 1998, 350, 351 r.Sp.; 1997, 491, 492 l.Sp.).
  • VG Gießen, 21.09.2005 - 8 E 178/03

    Immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit einer Bauschuttrecyclinganlage in einem

    Mangels normativer Vorgaben für die Beurteilung von Lärmimmissionen der vorliegenden Art orientiert sich die erkennende Kammer in ständiger Rechtsprechung ebenfalls an den einschlägigen technischen Regelwerken, die unter sachverständiger Beratung der Fachöffentlichkeit erarbeitet worden sind (VG Gießen, B. v. 16.04.2002 - 8 G 493/02 -, GewArch 2002, 348, 349; B. v. 23.01.2001 - 8 G 3077/00 -, GewArch 2001, 255, 256; B. v. 09.10.2000 - 8 G 2832/00 -, NVwZ-RR 2001, 304, 306; U. v. 18.02.1998 - 8 E 1785/94 -, GewArch 1998, 350, 351).
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