Rechtsprechung
VG Gießen, 25.02.2016 - 4 K 2446/15.GI |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 823 Abs 2 BGB, § 831 BGB, § 6 EFZG, § 11 Abs 8 HBKG, § 48 Abs 4 HBO, SGB VII § 2, SGB VII § 8, SGB VII § 45, SGB VII § 52
Ersatzpflicht der Gemeinde bei freiwilliger Arbeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatzpflicht der Gemeinde bei freiwilliger Arbeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unfall eines Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Umbau des Feuerwehrgerätehauses gehört nicht zum freiwilligen Feuerwehrdienst
Verfahrensgang
- VG Gießen, 25.02.2016 - 4 K 2446/15.GI
- VGH Hessen, 20.07.2017 - 5 A 911/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82
Folgenbeseitigungsanspruch
Auszug aus VG Gießen, 25.02.2016 - 4 K 2446/15
Der in ständiger Rechtsprechung unabhängig von seiner dogmatischen Begründung im einzelnen anerkannte Folgenbeseitigungsanspruch (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 19.07.1984 - 3 C 81.82 -, BVerwGE 69, 366) kommt dann in Betracht, wenn durch einen hoheitlichen Eingriff in ein subjektives Recht des betroffenen Bürgers ein rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist, der noch andauert.Zwischen dem rechtswidrigen Verhalten der Verwaltung und den eingetretenen Folgen muss eine haftungsbegründende und hinsichtlich des Umfanges der Haftung auch eine haftungsausfüllende Kausalität bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.07.1984, a.a.O.).
- LAG Hessen, 17.11.2000 - 2 Sa 2265/99
Anspruch des Arbeitgebers auf Schadensersatz in Höhe der an seinen Arbeitnehmer …
Auszug aus VG Gießen, 25.02.2016 - 4 K 2446/15
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung ist hierbei nicht zu berücksichtigen, weil die Leistungen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz nach ihrem Zweck dem Geschädigten zugute kommen, nicht jedoch den Schädiger entlasten sollen (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 17.11.2000 - 2 Sa 2265/99 -, NZA-RR 2001, 545). - BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54
ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher …
Auszug aus VG Gießen, 25.02.2016 - 4 K 2446/15
Die haftungsbeschränkenden Vorschriften der §§ 521, 599, 690 BGB sind auf das Gefälligkeitsverhältnis nicht anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 22.06.1956 - I ZR 198/54, BGHZ 21, 102; Urteil vom 9. Juni 1992 -VI ZR 49/91, NJW 1992, 2474, 2475).
- BGH, 09.06.1992 - VI ZR 49/91
Tierhalterhaftung bei Gefälligkeit
Auszug aus VG Gießen, 25.02.2016 - 4 K 2446/15
Die haftungsbeschränkenden Vorschriften der §§ 521, 599, 690 BGB sind auf das Gefälligkeitsverhältnis nicht anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 22.06.1956 - I ZR 198/54, BGHZ 21, 102; Urteil vom 9. Juni 1992 -VI ZR 49/91, NJW 1992, 2474, 2475). - BGH, 18.11.2014 - VI ZR 47/13
Grundsätze des gestörten Gesamtschuldverhältnisses; Zuordnung des Unfalls und …
Auszug aus VG Gießen, 25.02.2016 - 4 K 2446/15
Ob die Beklagte im Rückgriff über eine Haftung des bauüberwachenden Architekten eine Kompensation erreichen kann, dies wird dann angenommen, wenn sich die diesem obliegende sekundäre Verkehrssicherheitspflicht aufgrund hinreichender Anhaltspunkte aktualisiert hat (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.2014 - VI ZR 47/13 -, NJW 2015, 940), kann dahingestellt bleiben. - OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 311/12
Pflegefall nach Stromschlag - Fehler bei Montage einer Außenbeleuchtung können …
Auszug aus VG Gießen, 25.02.2016 - 4 K 2446/15
Allerdings umfasst die Haftung im Fall der Beauftragung von Helfern für Verrichtungen, die nach der Lebenserfahrung von vornherein mit einem erheblichen Risiko der Schädigung von Leib und Leben verbunden sind, über die Beachtung grundlegender Sicherheitsanforderung hinausgehend die Verpflichtung der vollständigen Absicherung des Helfers (vgl. zur Übernahme von Verpflichtungen bei gefahrengeneigter aber unentgeltlicher Hilfe: OLG Koblenz, Urteil vom 02.04.2014 - 5 U 311/12 -, juris). - BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14
Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung; …
Auszug aus VG Gießen, 25.02.2016 - 4 K 2446/15
Er ist in der Rechtsprechung aber nachfolgend auch auf andere Pflichtverletzungen ausgedehnt worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.03.2015 - 2 C 12/14 -, BVerwGE 151, 333). - BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 32.10
Feuerwehr, Mehrarbeit, Zuvielarbeit, Freizeitausgleich, Ausgleichsanspruch, Treu …
Auszug aus VG Gießen, 25.02.2016 - 4 K 2446/15
b) Des Weiteren ergibt sich auch auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu einem Ausgleichsanspruch nach Treu und Glauben (vgl. BVerwG, Urteile vom 29.09.2011 - 2 C 32.10 u.a., -, BVerwGE 140, 351) ein Anspruch des Zeugen D. und damit der Klägerin auf Ersatz des Schadens. - BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - …
Auszug aus VG Gießen, 25.02.2016 - 4 K 2446/15
Der Gesetzgeber hat durch diese Vorschrift den Versicherungsschutz aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen ebenso wie zuvor bereits durch die inhaltsgleiche Vorgängervorschrift des § 539 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung auch auf Tätigkeiten erstrecken wollen, die zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, die in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln, indem eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, welche ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden kann, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und konkret unter arbeitnehmerähnlichen Umständen vorgenommen wird (vgl. BSG, Urteile vom 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R -, NZS 2006, 375, sowie vom 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R -, NZS 2005, 619). - BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - …
Auszug aus VG Gießen, 25.02.2016 - 4 K 2446/15
Der Gesetzgeber hat durch diese Vorschrift den Versicherungsschutz aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen ebenso wie zuvor bereits durch die inhaltsgleiche Vorgängervorschrift des § 539 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung auch auf Tätigkeiten erstrecken wollen, die zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, die in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln, indem eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, welche ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden kann, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und konkret unter arbeitnehmerähnlichen Umständen vorgenommen wird (vgl. BSG, Urteile vom 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R -, NZS 2006, 375, sowie vom 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R -, NZS 2005, 619). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - 6 A 1040/12
Schadensersatzbegehren eines Beamten bzgl. der vom Land ersparten Aufwendungen …