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   VG Gießen, 30.08.2000 - 8 E 592/99   

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https://dejure.org/2000,16826
VG Gießen, 30.08.2000 - 8 E 592/99 (https://dejure.org/2000,16826)
VG Gießen, Entscheidung vom 30.08.2000 - 8 E 592/99 (https://dejure.org/2000,16826)
VG Gießen, Entscheidung vom 30. August 2000 - 8 E 592/99 (https://dejure.org/2000,16826)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 GastG
    Gaststättenerlaubnissteuer - hier: nach Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 36.93

    Kommunalabgaben - Schankerlaubnissteuer - Schnellrestaurant - Steuergerechtigkeit

    Auszug aus VG Gießen, 30.08.2000 - 8 E 592/99
    Die Gaststättenerlaubnissteuer ist eine örtliche Verkehrsteuer, die die mit der zugelassenen Eröffnung der Gaststätte rechtlich vermittelte wirtschaftlich relevante Erwerbsposition besteuert (BVerwG, NVwZ-RR 1996, 525, 526).

    Der steuerbegründende Tatbestand ist dementsprechend sogar dann erfüllt, wenn von der erteilten Erlaubnis überhaupt kein Gebrauch gemacht wird (BVerfGE 13, 181, 193; BVerwG, NVwZ-RR 1996, 525, 526; vgl. auch Birk, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht (Loseblattkomm. Stand März 2000), § 3 Rdn. 179).

  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus VG Gießen, 30.08.2000 - 8 E 592/99
    Der steuerbegründende Tatbestand ist dementsprechend sogar dann erfüllt, wenn von der erteilten Erlaubnis überhaupt kein Gebrauch gemacht wird (BVerfGE 13, 181, 193; BVerwG, NVwZ-RR 1996, 525, 526; vgl. auch Birk, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht (Loseblattkomm. Stand März 2000), § 3 Rdn. 179).
  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus VG Gießen, 30.08.2000 - 8 E 592/99
    Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetz- und Satzungsgeber nämlich nicht dazu, jeden tatsächlichen Unterschied in der Lebenswirklichkeit in der Rechtsetzung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, DÖV 1995, 826, 827).
  • VGH Hessen, 11.02.1991 - 8 TH 2696/90

    Gewerbsmäßige Tätigkeit eines eingetragenen Vereins

    Auszug aus VG Gießen, 30.08.2000 - 8 E 592/99
    Dies entspricht überwiegender Auffassung (BVerwG, GewArch 1993, 154, 155, 156, 157; Hess.VGH, GewArch 1991, 343; Marcks, in : Landmann-Rohmer, GewO (Loseblattkomm.) Stand Febr. 2000, § 14 Rdn. 55; Michel/Kienzle, GastG, 13. Aufl.1999, § 8 Rdn. 13; Metzner, GastG, 5. Aufl.1995, § 1 Rdn. 4 c, § 2 Rdn. 3; Bund-Länder Ausschuss "Gewerberecht", GewArch 1998, 466; a.A. Eckert, ZIP 1998, 1950, 1952 f.).
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2015 - 7 ME 1/15

    Aussetzung; Gewerbetreibender; Glücksspielstaatsvertrag; Kapitalgesellschaft;

    Diese im Gewerberecht überkommene Rechtsauffassung hat zur Konsequenz, dass gewerberechtliche Erlaubnisse nur dann erhalten bleiben können, wenn es sich sowohl bei dem formwechselnden Rechtsträger als auch bei dem Rechtsträger neuer Rechtsform um Gewerbetreibende handelt (vgl. VG Gießen, Urteil vom 30.08.2000 - 8 E 592/99 -, GewArch 2001, 80; Gaiser, "Die Umwandlung und die Auswirkungen auf personenbezogene öffentlich-rechtliche Erlaubnisse - Ein unlösbarer Konflikt zwischen Umwandlungsrecht und Gewerberecht?", DB 2000, 361; a. A.: BFH, Urteil vom 30.09.2003 - III R 6/02 -, juris, zur Eintragung in die Handwerksrolle; kritisch: Odenthal, "Das Schicksal personenbezogener gewerberechtlicher Erlaubnisse bei der Umwandlung von Gesellschaften", GewArch 2005, 132).
  • VG Gießen, 25.05.2010 - 8 K 2017/08

    Gemeinschaftsfahrschule; Rechtsform der GbR; Firmenbezeichnung

    Zwar wird im Gewerberecht davon ausgegangen, dass bei Personengesellschaften jeder einzelne Gesellschafter Gewerbetreibender ist (vgl. z. B. VG Gießen, U. v. 30.06.2008 - 8 E 129/07 -, GewArch 2008, 500, 501; U. v. 30.08.2000 - 8 E 592/99 -, GewArch 2001, 80, 81; Heß, a. a. O., Vorbem. vor § 14, Rdnr. 39 m. w. N.) und insoweit auch im Fahrschulrecht die tatsächliche Inhaberschaft bezüglich des Namens klargestellt sein muss.
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