Rechtsprechung
   VG Greifswald, 19.05.2022 - 3 A 1660/20 HGW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,24485
VG Greifswald, 19.05.2022 - 3 A 1660/20 HGW (https://dejure.org/2022,24485)
VG Greifswald, Entscheidung vom 19.05.2022 - 3 A 1660/20 HGW (https://dejure.org/2022,24485)
VG Greifswald, Entscheidung vom 19. Mai 2022 - 3 A 1660/20 HGW (https://dejure.org/2022,24485)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,24485) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.11.2013 - 10 C 27.12

    Rechtskraft; Durchbrechung; Urteilsmissbrauch; Sittenwidrigkeit;

    Auszug aus VG Greifswald, 19.05.2022 - 3 A 1660/20
    Die Beklagte war zur Rücknahme des Bescheids vom 09.05.2019 ausnahmsweise auch unter Durchbrechung der Rechtskraft des Urteils vom 28.03.2019 - 3 A 2171/17 As HGW - berechtigt, weil eine Berufung des Klägers auf das Urteil in entsprechender Anwendung des § 826 BGB einen sittenwidrigen Urteilsmissbrauch bedeutete (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.06.2017 - 1 C 16/16 -, BVerwGE 159, 85-95, juris, Rn. 24; Urteil vom 19.11.2013 - 10 C 27.12 -, juris, Rn. 18).

    Die Rechtskraft eines zur Flüchtlingsanerkennung verpflichtenden Urteils steht der Rücknahme dann nicht entgegen, wenn das Urteil sachlich unrichtig ist, die von dem Urteil Gebrauch machenden Personen dies wissen und besondere Umstände hinzutreten, die die Ausnutzung des Urteils als sittenwidrig erscheinen lassen (BVerwG, Urteil vom 19.11.2013 - 10 C 27.12 -, juris, Rn. 20, 21).

    Solche Umstände liegen jedenfalls dann vor, wenn das Gericht über den Kern des Verfolgungsschicksals gezielt getäuscht wurde, insbesondere über die Identität und die Staatsangehörigkeit der Asylbewerber sowie die Akteure, von denen Verfolgung droht (BVerwG, Urteil vom 19.11.2013 - 10 C 27.12 -, juris, Rn. 20).

    Dabei ist die Schwelle des sittenwidrigen Urteilsmissbrauchs erst überschritten, wenn sich die Täuschung auf wesentliche Umstände bezogen hat, ohne die eine positive Entscheidung über eine Asylanerkennung oder die Zuerkennung von Flüchtlingsschutz nicht möglich gewesen wäre (BVerwG, Urteil vom 19.11.2013 - 10 C 27.12 -, juris, Rn. 20).

  • BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16

    Einbürgerung; Flüchtling; Irak; Identität; Herkunft; Täuschung; Aufenthalt;

    Auszug aus VG Greifswald, 19.05.2022 - 3 A 1660/20
    Die Beklagte war zur Rücknahme des Bescheids vom 09.05.2019 ausnahmsweise auch unter Durchbrechung der Rechtskraft des Urteils vom 28.03.2019 - 3 A 2171/17 As HGW - berechtigt, weil eine Berufung des Klägers auf das Urteil in entsprechender Anwendung des § 826 BGB einen sittenwidrigen Urteilsmissbrauch bedeutete (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.06.2017 - 1 C 16/16 -, BVerwGE 159, 85-95, juris, Rn. 24; Urteil vom 19.11.2013 - 10 C 27.12 -, juris, Rn. 18).
  • VG Aachen, 11.11.2019 - 6 K 1145/19

    Asyl; Türkei; unglaubhaft; Frau; Kurdin

    Auszug aus VG Greifswald, 19.05.2022 - 3 A 1660/20
    Divergierende Angaben lassen sich nicht mit Erinnerungslücken rechtfertigen (VG Aachen, Urteil vom 11.11.2019 - 6 K 1145/19.A -, juris, Rn. 36).
  • VG Bremen, 06.04.2021 - 7 K 2264/19
    Auszug aus VG Greifswald, 19.05.2022 - 3 A 1660/20
    Fehlerhaft ist die Feststellung, wenn sie rechtswidrig, das heißt, nicht im Einklang mit geltendem Recht erfolgte (VG Bremen, Urteil vom 06.04.2021 - 7 K 2264/19 -, Rn. 18, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht