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   VG Halle, 05.07.2023 - 4 B 132/23 HAL   

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VG Halle, 05.07.2023 - 4 B 132/23 HAL (https://dejure.org/2023,20130)
VG Halle, Entscheidung vom 05.07.2023 - 4 B 132/23 HAL (https://dejure.org/2023,20130)
VG Halle, Entscheidung vom 05. Juli 2023 - 4 B 132/23 HAL (https://dejure.org/2023,20130)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 28.05.2020 - C-654/18

    Interseroh - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Verbringung von Abfällen -

    Auszug aus VG Halle, 05.07.2023 - 4 B 132/23
    In diesem Kontext ist die VO (EG) Nr. 1013/2006 unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Vorrangs der von der Union geschlossenen völkerrechtlichen Verträge vor den Bestimmungen des abgeleiteten Rechts nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit dem Basler Übereinkommen auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Mai 2020 - C-654/18 - juris, Rn. 44).

    Enthält ein Abfall zusätzlich Störstoffe bis zu 10 Prozent, ist ein solcher Abfall nicht bereits aus der Liste des Anhangs III ausgenommen (vgl. zur Einordnung innerhalb des Anhangs IIIA: EuGH, Urteil vom 28. Mai 2020 - C-654/18 - juris, Rn. 62).

    Der Unionsgesetzgeber war sich bewusst, dass es technisch schwierig - wenn nicht unmöglich - ist, sicherzustellen, dass Abfallströme vollständig rein sind (EuGH, Urteil vom 28. Mai 2020 a. a. O.).

    Soweit es solche Kriterien nicht gibt, haben die zuständigen nationalen Behörden die Möglichkeit, eine Einzelfallprüfung durchzuführen (EuGH, Urteil vom 28. Mai 2020 - C-654/18 - juris, Rn. 68 ff.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges; statthafte Klageart; DDR;

    Auszug aus VG Halle, 05.07.2023 - 4 B 132/23
    Derartige "Eigenschaften" begründen ausnahmsweise dann bereits selbst ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, wenn mit ihnen Statusrechte oder andere Rechtsbeziehungen unmittelbar einhergehen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris, Rn. 26 für den Fall der Feststellung der Eigenschaft "Öffentlichkeit eines Weges", BVerwG, Urteil vom 3. Oktober 1984 - 4 C 5.84 - juris, Rn. 11 für den Fall der Feststellung des Eigentums an einem Gewässer zweiter Ordnung).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

    Auszug aus VG Halle, 05.07.2023 - 4 B 132/23
    Auch bloße Vorfragen oder unselbständige Elemente eines Rechtsverhältnisses können nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 8 C 38.09 - juris, Rn. 32).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

    Auszug aus VG Halle, 05.07.2023 - 4 B 132/23
    (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 36.13 - juris, m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.2017 - 7 B 11634/17

    Sperrung der Wörther Hafenstraße für Rad- und Fußgängerverkehr

    Auszug aus VG Halle, 05.07.2023 - 4 B 132/23
    Die Kammer geht davon aus, dass zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes der Erlass einer einstweiligen Anordnung in Gestalt einer vorläufigen Feststellung zur vorläufigen Sicherung des in der Hauptsache im Wege der allgemeinen Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO geltend zu machenden sachlichen Begehrens in Betracht kommt (vgl. m. w. N. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - 7 B 11634/17 -, juris, Rn. 3 f.).
  • BVerwG, 20.12.2017 - 6 B 14.17

    Datenverarbeitung; Einzelfallwürdigung; Erfassung personenbezogener Daten;

    Auszug aus VG Halle, 05.07.2023 - 4 B 132/23
    Entscheidend ist, dass die gerichtliche Feststellung geeignet erscheint, die Rechtsposition der Klägerin in den genannten Bereichen zu verbessern (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 6 B 14/17 - juris, Rn. 13 m. w. N.).
  • BVerwG, 03.10.1984 - 4 C 5.84

    Anforderungen an eine wasserrechtliche Planfeststellung - Wasserrechtliche

    Auszug aus VG Halle, 05.07.2023 - 4 B 132/23
    Derartige "Eigenschaften" begründen ausnahmsweise dann bereits selbst ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, wenn mit ihnen Statusrechte oder andere Rechtsbeziehungen unmittelbar einhergehen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris, Rn. 26 für den Fall der Feststellung der Eigenschaft "Öffentlichkeit eines Weges", BVerwG, Urteil vom 3. Oktober 1984 - 4 C 5.84 - juris, Rn. 11 für den Fall der Feststellung des Eigentums an einem Gewässer zweiter Ordnung).
  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 27.19

    Drittstaatsangehöriger Elternteil kann Aufenthaltsrecht nach Art. 21 AEUV nur von

    Auszug aus VG Halle, 05.07.2023 - 4 B 132/23
    Soweit die Antragstellerin ihren Feststellungsantrag geändert hat, indem sie ihn enger gefasst und damit beschränkt hat, stellt dies keine Antragsänderung dar, weil sich § 91 Abs. 1 VwGO nicht auf eine nach § 173 Satz 1 VwGO i. v. m. § 264 Nr. 2 ZPO privilegierte Klageänderung erstreckt (BVerwG, Urteil vom 23. September 2020 - 1 C 27.19 - juris, Rn. 15).
  • VG Schwerin, 22.09.2023 - 2 B 1410/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Anordnungen zu Informationsübermittlungen im Zuge

    Denn das Verfahren der allgemeinen Informationspflichten stellt eine Ausnahme von der Anwendung des allgemeinen Verfahrens der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung dar, sodass mit Blick auf den Schutzzweck grundsätzlich eine enge Auslegung des Art. 3 Abs. 2 der VO 1013/2006 und dem Anhang IIIA geboten ist (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Mai 2020 - C-654/18 - juris, Rn. 69; VG Halle, Beschluss vom 5. Juli 2023 - 4 B 132/23 HAL -, BeckRS 2023, 20486 Rn. 39).

    Soweit es solche Kriterien nicht gibt, haben die zuständigen nationalen Behörden die Möglichkeit, eine Einzelfallprüfung durchzuführen (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Mai 2020 - C-654/18 - juris, Rn. 68 und 73; VG Halle, Beschluss vom 5. Juli 2023 - 4 B 132/23 HAL -, BeckRS 2023, 20486 Rn. 39).

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