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   VG Halle, 09.02.2022 - 4 A 45/22   

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VG Halle, 09.02.2022 - 4 A 45/22 (https://dejure.org/2022,10172)
VG Halle, Entscheidung vom 09.02.2022 - 4 A 45/22 (https://dejure.org/2022,10172)
VG Halle, Entscheidung vom 09. Februar 2022 - 4 A 45/22 (https://dejure.org/2022,10172)
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  • BVerwG, 14.03.2018 - 10 C 1.17

    Berufsfreiheit; Förderung; Förderzweck; Insolvenz; Insolvenzverwalter;

    Auszug aus VG Halle, 09.02.2022 - 4 A 45/22
    Richtlinien und Erlasse dieser Art sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 14. März 2018 - 10 C 1.17 - juris, m. w. N.) keine Rechtsnormen, denn sie haben keinen Rechtssatzcharakter.

    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerwG, Urteil vom 14. März 2018 - 10 C 1.17 - juris).

    Sachbezogene Gesichtspunkte stehen dem Normgeber in sehr weitem Umfang zu Gebote; solange die Regelung sich auf eine der Lebenserfahrung nicht geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebensverhältnisse stützt, insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist, kann sie verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden (BVerwG, Urteil vom 14. März 2018 - 10 C 1.17 - juris, m. w. N.).

  • BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11

    Signatur; elektronische; Berufungsbegründungsschrift; Wiedereinsetzung; höhere

    Auszug aus VG Halle, 09.02.2022 - 4 A 45/22
    Die Ermessensbindung reicht nur soweit, wie die festgestellte tatsächlich ständig geübte Verwaltungspraxis (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2012 - 8 C 18.11 - juris).
  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus VG Halle, 09.02.2022 - 4 A 45/22
    Das Gericht ist auf die Überprüfung beschränkt, ob bei Anwendung des Erlasses im Einzelfall, in dem die begehrte Leistung versagt worden ist, über den Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verletzt oder der durch die Zweckbestimmungen gezogene Rahmen nicht beachtet worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 1979 - 3 C 111.79 - juris).
  • BVerwG, 24.04.1987 - 7 C 24.85

    Kirchenrecht - Subventionen - Unternehmen von Religionsgemeinschaften

    Auszug aus VG Halle, 09.02.2022 - 4 A 45/22
    Diese Grundsätze gelten auch für den Richtliniengeber (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1987 - 7 C 24.85 - juris).
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