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   VG Halle, 28.01.2019 - 4 A 31/17   

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https://dejure.org/2019,4591
VG Halle, 28.01.2019 - 4 A 31/17 (https://dejure.org/2019,4591)
VG Halle, Entscheidung vom 28.01.2019 - 4 A 31/17 (https://dejure.org/2019,4591)
VG Halle, Entscheidung vom 28. Januar 2019 - 4 A 31/17 (https://dejure.org/2019,4591)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 23.02.2012 - 5 A 294/09

    Abwasserabgabe, Pacht, Sachherrschaft, ergänzende Vertragsauslegung, planwidrige

    Auszug aus VG Halle, 28.01.2019 - 4 A 31/17
    Denn der Inhaber der Sachherrschaft über diese letzte Anlage vor Eintritt des Abwassers in das Gewässer kann bis zu diesem Zeitpunkt auf das Abwasser einwirken, insbesondere seine Schadstoffbelastung bestimmen, so dass er für das Hineingelangen des Abwassers in das Gewässer verantwortlich und damit abwasserabgabenpflichtig ist (SächsOVG, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 5 A 294/09 - Juris Rn. 7 m.w.N.).

    Vor allem aber muss er deren Vorgaben beim Einleiten des Abwassers einhalten, ist dafür also verantwortlich und deshalb in der Regel zugleich Inhaber der Sachherrschaft über die Anlage Allerdings kann sich aus privatrechtlichen Verträgen oder sonstigen Besitz- oder Nutzungsverhältnissen Abweichendes ergeben, insbesondere bei privatrechtlicher Übertragung des vollen, die eigene Sachherrschaft ausschließenden Nutzungsrechts an einen Dritten (SächsOVG, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 5 A 294/09 - Juris Rn. 8 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.07.2018 - 8 B 46.17

    Rückgabe von Gegenständen aus der Pfarrkirche als sog. Eigenkirche eines

    Auszug aus VG Halle, 28.01.2019 - 4 A 31/17
    Nach dem maßgeblichen sog. objektiven Empfängerhorizont, d.h. nach dem sich unter Zugrundelegung der §§ 133, 157 BGB im Bescheid zum Ausdruck kommenden behördlichen Willen, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2018 - BVerwG 8 B 46/17 - Juris Rn. 5), richtet sich die wasserrechtliche Erlaubnis einschließlich der darin geregelten Verpflichtungen an die Klägerin.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2008 - 9 A 4889/05

    Umfang der Haftung des Betreibers einer Kläranlage für die

    Auszug aus VG Halle, 28.01.2019 - 4 A 31/17
    Dass der Anschluss der Schmutzwasserbodeneinläufe an den Niederschlagswasserkanal versehentlich erfolgte, ist unerheblich (vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 14. März 2008 - 9 A 4889/05 - Juris Rn. 3 ff.).
  • VG Halle, 22.02.2021 - 4 A 5/21

    Wasserrechtliche Anordnung (Verschließung eines Einleitbauwerks) gegen Störer -

    Zwar ist davon auszugehen, dass die wasserrechtliche Erlaubnis vom 19. September 2002 in der Fassung der Änderung vom 4. Februar 2013 die Klägerin berechtigte und verpflichtete (vgl. hierzu VG Halle, Urteil vom 28. Januar 2019, 4 A 31/17 HAL, juris).

    Insoweit wird auf die Ausführungen des erkennenden Gerichtes im Urteil vom 28. Januar 2019 verwiesen, die sich die Kammer auch für dieses Verfahren zu eigen macht (4 A 31/17 HAL, juris).

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