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   VG Hamburg, 15.03.2021 - 9 K 1521/17   

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VG Hamburg, 15.03.2021 - 9 K 1521/17 (https://dejure.org/2021,73601)
VG Hamburg, Entscheidung vom 15.03.2021 - 9 K 1521/17 (https://dejure.org/2021,73601)
VG Hamburg, Entscheidung vom 15. März 2021 - 9 K 1521/17 (https://dejure.org/2021,73601)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    § 3 Abs 2 Nr 2 BauNVO 2013, § 245a Nr 1 BBauG
    Ablauf der Geltungsdauer eines Bauvorbescheides bei Nachbarrechtsbehelf; Zulässigkeit einer KiTa in einem reinen Wohngebiet

 
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  • VG Hamburg, 24.06.2014 - 9 K 1839/11

    Geltungsdauer eines Bauvorbescheids bei Einlegung eines Nachbarrechtsbehelfs

    Auszug aus VG Hamburg, 15.03.2021 - 9 K 1521/17
    Ein Nachbarrechtsbehelf hemmt den Ablauf der Geltungsdauer eines Bauvorbescheides (Aufgabe der in dem Urteil vom 24. Juni 2014, 9 K 1839/11, juris) vertretenen Auffassung.(Rn.23) (Rn.29).

    Die Kammer hält an der in dem Urteil vom 24. Juni 2014 (9 K 1839/11, juris Rn. 24 ff.) vertretenen entgegenstehenden Auffassung nicht fest.

    In Auseinandersetzung mit der genannten Entscheidung haben die Kammern 7 und 9 des Verwaltungsgerichts Hamburg dagegen die Auffassung vertreten, dass der Ablauf der Geltungsdauer eines Vorbescheides nicht dadurch gehemmt wird, dass ein Nachbar einen Rechtsbehelf gegen den Vorbescheid einlegt (Urt. v. 24.6.2014, 9 K 1839/11; juris Rn. 24 ff.; Urt. v. 31.5.2013, 7 K 751/12, n.v.).

    Vor diesem Hintergrund hält die Kammer an der in dem Urteil vom 24. Juni 2014 (9 K 1839/11, juris Rn. 24 ff.) vertretenen Auffassung, ein Nachbarrechtsbehelf hemme den Ablauf der Geltungsdauer eines Vorbescheides nicht, nicht fest.

  • OVG Hamburg, 31.05.2018 - 2 Bs 62/18

    Kindergarten im reinen Wohngebiet - maßgebliche Umgebung - Planungshoheit der

    Auszug aus VG Hamburg, 15.03.2021 - 9 K 1521/17
    Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat dazu in seinem Beschluss im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes zur Baugenehmigung (Beschl. v. 31.5.2018, 2 Bs 62/18, juris Rn. 32 f.) ausgeführt:.

    Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes zur Baugenehmigung (Beschl. v. 31.5.2018, 2 Bs 62/18, juris Rn. 35 ff.) unter eingehender Darstellung des rechtlichen Hintergrundes der seinerzeitigen Festsetzungen im Zusammenhang mit der Förderung von Familienheimen ausgeführt, den Festsetzungen des Bebauungsplans sei nicht zu entnehmen, dass der Plangeber die Wohnruhe im reinen Wohngebiet offener Bauweise besonders habe schützen wollen.

    Aus der Grunddienstbarkeit lassen sich aber keine subjektiv-öffentlichen Rechte auf Aufhebung des Vorbescheides ableiten (so bereits OVG Hamburg zur Baugenehmigung, Beschl. v. 31.5.2018, 2 Bs 62/18, juris Rn. 25 f.).

  • OVG Hamburg, 08.10.2009 - 2 Bs 176/09
    Auszug aus VG Hamburg, 15.03.2021 - 9 K 1521/17
    Eine gewisse Beeinträchtigung der typischen Gebietsprägung oder das Fehlen einer Entsprechung in jederlei Hinsicht sind unschädlich (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 8.10.2009, 2 Bs 176/09, juris Rn. 9).

    Hinsichtlich des Umfangs der baulichen Anlage ist ein Widerspruch zur Eigenart des Baugebiets zu bejahen, wenn die Quantität in Qualität umschlägt, mithin der Umfang der Anlage oder ihrer Nutzung die Art der baulichen Nutzung erfasst (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 20.12.2011, 2 Bs 205/11, juris Rn 13; v. 8.10.2009, 2 Bs 176/09, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VG Hamburg, 15.03.2021 - 9 K 1521/17
    Die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, sind dann gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.10.1989, 4 C 14/87, juris Rn. 14).

    Bloße Lästigkeiten lösen einen Schutzanspruch nicht aus (BVerwG, Urt. v. 6.10.1989, a.a.O., Rn. 20).

  • OVG Hamburg, 29.10.2014 - 2 Bs 179/14

    Hemmung des Laufs der Geltungsdauer einer Baugenehmigung

    Auszug aus VG Hamburg, 15.03.2021 - 9 K 1521/17
    Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht vertritt allerdings in einer nach den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts ergangenen, nicht auf diese Bezug nehmenden Entscheidung die Auffassung, dass Rechtsbehelfe gegen Baugenehmigungen zur Hemmung des Fristablaufs für die Geltungsdauer der Genehmigung führen (OVG Hamburg, Beschl. v. 29.10.2014, 2 Bs 179/14, juris Rn. 22 ff.).

    Dem Hamburgischen Gesetzgeber war jedoch bei der letzten Änderung des § 73 HBauO im Jahr 2018 (G. v. 23.1.2018, HmbGVBl. S. 19) die unterschiedliche Rechtsprechung der Hamburgischen Verwaltungsgerichte zur Geltungsdauer der Baugenehmigungen einerseits (OVG Hamburg, Beschl. v. 29.10.2014, 2 Bs 179/14) und zu den Vorbescheiden andererseits (Entscheidungen der Kammern 7 und 9 des Verwaltungsgerichts aus den Jahren 2013 und 2014) bekannt.

  • OVG Hamburg, 20.12.2011 - 2 Bs 205/11

    Zulässigkeit einer suchttherapeutischen Einrichtung in einem Geschäftsgebiet

    Auszug aus VG Hamburg, 15.03.2021 - 9 K 1521/17
    Hinsichtlich des Umfangs der baulichen Anlage ist ein Widerspruch zur Eigenart des Baugebiets zu bejahen, wenn die Quantität in Qualität umschlägt, mithin der Umfang der Anlage oder ihrer Nutzung die Art der baulichen Nutzung erfasst (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 20.12.2011, 2 Bs 205/11, juris Rn 13; v. 8.10.2009, 2 Bs 176/09, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Auszug aus VG Hamburg, 15.03.2021 - 9 K 1521/17
    § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO entscheidet nicht, ob ein Vorhaben überhaupt - also gerade unabhängig vom Einzelfall - mit der Eigenart des Gebietes verträglich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.3.2002, BVerwGE 116, 155, juris Rn. 12 ff.: Beschl. v. 28.2.2008, Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 19, juris Rn. 11; OVG Hamburg, Beschl. v. 16.11.2015, NordÖR 2016, 209, juris Rn. 21; v. 27.7.2009, 2 Bs 99/09, n.v.).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

    Auszug aus VG Hamburg, 15.03.2021 - 9 K 1521/17
    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004, 4 C 1/04, juris Rn. 22, m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09

    Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Vielzahl gleichgelagerter

    Auszug aus VG Hamburg, 15.03.2021 - 9 K 1521/17
    Sie ist nur insoweit beachtlich, als sie sich im Rahmen der durch die Festsetzungen zum Ausdruck gebrachten städtebaulichen Ordnungsvorstellungen für das Baugebiet hält (OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009, 2 Bs 26/09, juris Rn. 11 ff. m.w.N.; Beschl. v. 11.7.2017, 2 Bs 114/17, juris Rn. 7).
  • OVG Hamburg, 11.07.2017 - 2 Bs 114/17

    Kostenerstattung für den Beigeladenen

    Auszug aus VG Hamburg, 15.03.2021 - 9 K 1521/17
    Sie ist nur insoweit beachtlich, als sie sich im Rahmen der durch die Festsetzungen zum Ausdruck gebrachten städtebaulichen Ordnungsvorstellungen für das Baugebiet hält (OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009, 2 Bs 26/09, juris Rn. 11 ff. m.w.N.; Beschl. v. 11.7.2017, 2 Bs 114/17, juris Rn. 7).
  • OVG Hamburg, 16.11.2015 - 2 Bs 165/15

    Erweiterung eines bestehenden Speditionsbetriebs um einen 2. Bauabschnitt auf

  • BVerwG, 20.11.2008 - 3 C 13.08

    Subvention; Rückforderung von Subventionen; Rückforderung gewährter Beihilfen;

  • BVerwG, 17.08.1995 - 3 C 17.94

    Recht der Landwirtschaft: Hemmung der Verjährung bei nachträglich geltendgemchtem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - 7 A 2555/11

    Erteilung eines Vorbescheids für die Änderung des landwirtschaftlichen Betriebs

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2019 - 3 S 2343/19

    Kinderbetreuungseinrichtung in einem (faktischen) reinen Wohngebiet

  • VG Berlin, 16.12.2019 - 19 K 285.18

    Nachbarrechtsbehelf gegen einen Bauvorbescheid; Errichtung eines mehrstöckigen

  • OVG Sachsen, 02.10.1997 - 1 S 639/96

    Bindungswirkung; Bauvorbescheid; Aufschiebende Wirkung; Anordnung der

  • OVG Hamburg, 28.11.1985 - Bf II 27/85
  • VG Bremen, 26.11.2014 - 1 K 840/12
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