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   VG Hamburg, 22.01.2021 - 7 E 3508/20   

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VG Hamburg, 22.01.2021 - 7 E 3508/20 (https://dejure.org/2021,643)
VG Hamburg, Entscheidung vom 22.01.2021 - 7 E 3508/20 (https://dejure.org/2021,643)
VG Hamburg, Entscheidung vom 22. Januar 2021 - 7 E 3508/20 (https://dejure.org/2021,643)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 10 Abs 4 BauPolV HA, § 245a Abs 1 S 1 BauGB, § 3 Abs 2 Nr 2 BauNVO, § 15 Abs 1 S 2 BauNVO, § 30 BauGB
    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung für Kindertageseinrichtung in einem Wohngebiet; Größe der Einrichtung; Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch Verkehrszunahme

  • VG Hamburg PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Hamburg, 02.07.2009 - 2 Bs 72/09

    Kita Reventlowstraße bleibt weiter vorläufig geschlossen

    Auszug aus VG Hamburg, 22.01.2021 - 7 E 3508/20
    Denn die streitgegenständliche Genehmigung ist im Hinblick auf die darin explizit erfolgte Festlegung der zulässigen Anzahl von zu betreuenden Kindern als teilbar anzusehen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 2.7.2009, 2 Bs 72/09, juris Rn. 39).

    Dies gilt zum einen für die Vorschrift zur ausnahmsweisen Zulässigkeit nach der alten Fassung des § 3 Abs. 3 BauNVO 1990 (hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 2. Juli 2009, 2 Bs 72/09, juris Rn. 20).

    Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat zur Bestimmung der im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung zulässigen Betriebsgröße von Kindertagesstätten in derartigen Gebieten konkretisierend ausgeführt (OVG Hamburg, Beschl. v. 2. Juli 2009, 2 Bs 72/09, juris Rn. 21ff.):.

  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97

    Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines

    Auszug aus VG Hamburg, 22.01.2021 - 7 E 3508/20
    Denn die Überleitung der Baustufenpläne und des § 10 BPVO in das geltende Bauplanungsrecht unterliegt auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bundesrechtlichen Beschränkungen (vgl. insb. BVerwG, Urt. v. 23.8.1996, BVerwGE 101, 365, 379 f.; Urt. v. 17.12.1998, BVerwGE 108, 190, 194).

    "Vielmehr muss die Bestimmung der Nutzungen, die im besonders geschützten Wohngebiet neben dem Wohnen allgemein erwartet werden oder mit der Wohnnutzung verträglich sind, ausschließlich anhand typisierter Nutzungsformen erfolgen, die im Plangebiet ohne das planerische Bedürfnis nach einer weiteren Steuerung zulässig sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1998, a.a.O., 198).

  • VGH Bayern, 08.01.2019 - 9 CS 17.2482

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen vorhabenbedingter Verkehrszunahme und

    Auszug aus VG Hamburg, 22.01.2021 - 7 E 3508/20
    Auch kann ein Bauvorhaben im Hinblick auf eine im Abgleich mit dem verursachten zusätzlichen Verkehr unzureichende Zahl neu geschaffener Stellplätze gegenüber den Eigentümern der von diesem parkenden Verkehr und Parksuchverkehr betroffenen Grundstücke in der Nachbarschaft im Einzelfall - ausnahmsweise - im bauplanungsrechtlichen Sinne rücksichtslos sein (vgl. VGH München, Urt. v. 8.1.2019, 9 CS 17.2482, juris Rn. 20 unter Verweis auf OVG Magdeburg, Beschl. v. 1.10.2012, 2 M 114/12, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2012 - 2 M 114/12

    Anfechtung einer Baugenehmigung für Dachaufstockung in einer Innenstadtlage

    Auszug aus VG Hamburg, 22.01.2021 - 7 E 3508/20
    Auch kann ein Bauvorhaben im Hinblick auf eine im Abgleich mit dem verursachten zusätzlichen Verkehr unzureichende Zahl neu geschaffener Stellplätze gegenüber den Eigentümern der von diesem parkenden Verkehr und Parksuchverkehr betroffenen Grundstücke in der Nachbarschaft im Einzelfall - ausnahmsweise - im bauplanungsrechtlichen Sinne rücksichtslos sein (vgl. VGH München, Urt. v. 8.1.2019, 9 CS 17.2482, juris Rn. 20 unter Verweis auf OVG Magdeburg, Beschl. v. 1.10.2012, 2 M 114/12, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Hamburg, 22.01.2021 - 7 E 3508/20
    Dieser steht nach der Rechtsprechung (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 16.9.1993, 4 C 28/91, BVerwGE 94, 151, 155; s. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 14.4.2016, 2 Bs 29/16, juris Rn. 22 m.w.N.) allen Planbetroffenen als subjektives Recht auf Einhaltung der objektiven Baugebietsfestsetzung zu, weil die Eigentümer der in demselben Baugebiet liegenden Grundstücke durch die Gebietsfestsetzung im Hinblick auf die Nutzung ihrer Grundstücke zu einer "rechtlichen Schicksalsgemeinschaft" verbunden werden und die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des eigenen Grundstücks dadurch ausgeglichen wird, dass auch die anderen Grundstückseigentümer diesen Beschränkungen unterworfen sind, d.h. ein wechselseitiges Austauschverhältnis besteht.
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Hamburg, 22.01.2021 - 7 E 3508/20
    Je verständlicher und unabweisbarer die mit dem Vorhaben verfolgten Interessen sind, umso weniger braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, Rücksicht zu nehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.1993, 4 C 5/93, juris Rn. 17; Urt. v. 13.3.1981, 4 C 1/78, DÖV 1981, 672; Urt. v. 25.2.1977, IV C 22.75, BVerwGE 52, 122).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Hamburg, 22.01.2021 - 7 E 3508/20
    Je verständlicher und unabweisbarer die mit dem Vorhaben verfolgten Interessen sind, umso weniger braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, Rücksicht zu nehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.1993, 4 C 5/93, juris Rn. 17; Urt. v. 13.3.1981, 4 C 1/78, DÖV 1981, 672; Urt. v. 25.2.1977, IV C 22.75, BVerwGE 52, 122).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VG Hamburg, 22.01.2021 - 7 E 3508/20
    Ein Grundstückseigentümer kann sich - außerhalb des Anwendungsbereichs des Umweltrechtsbehelfsgesetzes - gegen ein Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück nur dann mit Erfolg zur Wehr setzen, wenn die Genehmigung dieses Vorhabens ihn in seinen eigenen Rechten verletzt, also gegen solche baurechtlichen Bestimmungen verstößt, die ein subjektiv-öffentliches (eigenes) Abwehrrecht des betroffenen Nachbarn begründen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.1986, 4 C 8/84, juris Rn. 11 und OVG Hamburg, Beschl. v. 7.5.1990, Bs II 65/90, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Auszug aus VG Hamburg, 22.01.2021 - 7 E 3508/20
    Hierbei ist nicht allein auf den Gegenstand der Nutzung abzustellen, sondern kann (und muss) u.a. auch der Umfang der Nutzung ein typenbildendes Merkmal darstellen, wenn von der Nutzungsart mit zunehmendem Umfang typischerweise gebietsunverträgliche Störungen ausgehen (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 28.2.2008, NVwZ 2008, 265 ff.; Urt. v. 21.3.2002, BVerwGE 116, 155, 158).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VG Hamburg, 22.01.2021 - 7 E 3508/20
    Bei der Anwendung des Rücksichtnahmegebots im Konkreten, d.h. zur Bestimmung des jeweils Zumutbaren, ist dementsprechend für die Gewichtung der beteiligten Interessen grundlegend danach zu unterscheiden, ob beziehungsweise inwieweit die Baugenehmigung für das Vorhaben dem durch den Bebauungsplan gezogenen Rahmen entspricht oder, wegen Überschreitung dieses Rahmens, Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans erfordert und umfasst beziehungsweise umfassen müsste (vgl. BVerwG in ständiger Rechtsprechung, Urt. v. 6.10.1989, 4 C 14/87, BVerwGE 82, 343; vgl. insb. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2016, 2 Bs 105/16, n.v.).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

  • OVG Hamburg, 14.04.2016 - 2 Bs 29/16

    Erstaufnahmeeinrichtung am Fiersbarg darf vorerst weiter gebaut und betrieben

  • OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Einhaltung der Abstandsflächen

  • OVG Hamburg, 15.10.2008 - 2 Bs 171/08

    Kita Reventlowstraße muss vorläufig geschlossen werden

  • OVG Hamburg, 29.11.2006 - 2 Bs 148/06

    Verfahrensrecht - Streitwert von Baunachbarklagen

  • OVG Hamburg, 13.02.2002 - 2 Bf 22/97

    Bauaufsichtliche Genehmigung für die Nutzungsänderung dreier Wohngebäude in ein

  • OVG Hamburg, 04.02.2009 - 2 Bs 242/08
  • VG Hamburg, 11.03.2024 - 12 K 3016/21

    Erweiterung einer Sparkassenfiliale in einem Wohngebiet

    Unterbleibt eine erforderliche Befreiung von einer nachbarschützenden Festsetzung, so ergibt sich hieraus ohne weiteres ein Abwehranspruch des Nachbarn (vgl. VGH München, Beschl. v. 5.9.2016, 15 CS 16.1536, juris Rn. 33; OVG Münster, Urt. v. 22.5.2014, 8 A 1220/12, juris Rn. 115, 120; VG Ansbach, Urt. v. 23.6.2022, AN 17 K 21.00698, juris Rn. 30; VG Hamburg, Beschl. v. 22.1.2021, 7 E 3508/20, juris Rn. 22).
  • VG Köln, 25.03.2022 - 8 L 96/22
    vgl. zur Bewertung vorübergehender Beschränkungen jedoch etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 1 ME 214/13 -, juris, Rn. 20 und VG Hamburg, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 7 E 3508/20 -, juris, Rn. 33; vgl. andererseits, neben den bei der Darlegung der Maßstäbe genannten Entscheidungen, hingegen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 3 S 2343/19 -, juris, Rn. 18.
  • VG Köln, 29.04.2021 - 8 K 6561/17
    vgl. zur abweichenden Bewertung vorübergehender Beschränkungen jedoch etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.12.2013 - 1 ME 214/13 -, juris, Rn. 20 und VG Hamburg, Beschluss vom 22.01.2021 - 7 E 3508/20 -, juris, Rn. 33; vgl. andererseits, neben den bei der Darlegung der Maßstäbe genannten Entscheidungen, hingegen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.10.2019 - 3 S 2343/19 -, juris, Rn. 18.
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