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   VG Hannover, 11.01.2023 - 12 A 3284/21   

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VG Hannover, 11.01.2023 - 12 A 3284/21 (https://dejure.org/2023,2694)
VG Hannover, Entscheidung vom 11.01.2023 - 12 A 3284/21 (https://dejure.org/2023,2694)
VG Hannover, Entscheidung vom 11. Januar 2023 - 12 A 3284/21 (https://dejure.org/2023,2694)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    AufenthG § 26 Abs. 4; AufenthG § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; AufenthG § 9 Abs. 2 S. 3; AufenthG § 9 Abs. 2 S. 6; Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4; AufenthG § 9 Abs. 2
    Beiträge; Erwerbsunfähigkeit; Krankheit; Niederlassungserlaubnis; Rentenversicherung

 
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  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2021 - 2 L 102/19

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus VG Hannover, 11.01.2023 - 12 A 3284/21
    Für die nach den tatsächlichen Umständen zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu beantwortende Frage, ob der Ausländer im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 6 AufenthG die Voraussetzung des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AufenthG aus den in § 9 Abs. 2 Satz 3 AufenthG genannten Gründen nicht erfüllen kann, kommt es nicht darauf an, ob der Ausländer im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung aufgrund seiner Erkrankung oder Behinderung daran gehindert ist, künftig (weitere) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für die private Altersvorsorge zu erbringen, sondern darauf, ob er dazu aufgrund der Erkrankung oder Behinderung bis zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage gewesen ist (wie OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.01.2021 - 2 L 102/19 -, juris Rn. 45 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 26.11.2021 - 8 PA 138/21 -, V.n.b.).

    Ihr Versicherungslauf in der gesetzlichen Rentenversicherung weist lediglich zwei Monate Pflichtbeitragszeit und 44 Monate Bezug von Arbeitslosengeld II (zu dessen fehlender Berücksichtigungsfähigkeit vgl. Bayer. VGH, Beschl. v. 07.12.2015 - 19 ZB 14.2293 -, juris Rn. 10; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.01.2021 - 2 L 102/19 -, juris Rn. 27 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.04.2021 - 3 M 30.21 -, juris Rn. 4 m.w.N.) auf.

    Für die nach den tatsächlichen Umständen zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu beantwortende Frage, ob der Ausländer im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 6 AufenthG die Voraussetzung des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AufenthG aus den in § 9 Abs. 2 Satz 3 AufenthG genannten Gründen nicht erfüllen kann, kommt es aber nicht darauf an, ob der Ausländer im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung aufgrund seiner Erkrankung oder Behinderung daran gehindert ist, künftig (weitere) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für die private Altersvorsorge zu erbringen, sondern darauf, ob er aufgrund der Erkrankung oder Behinderung bis zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage gewesen ist, die erforderlichen 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für eine vergleichbare private Altersvorsorge zu leisten (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.01.2021 - 2 L 102/19 -, juris Rn. 45 ff.; Nds. OVG, a.a.O., Beschlussabdruck S. 6 f.; Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, § 9 Rn. 97).

  • VGH Bayern, 14.05.2009 - 19 ZB 09.785

    Widerruf einer Niederlassungserlaubnis - zum Absehen von der Verpflichtung zur

    Auszug aus VG Hannover, 11.01.2023 - 12 A 3284/21
    Der Gesetzgeber hat demnach den Aufbau einer grundlegenden Alterssicherung, insbesondere durch Erwerbstätigkeit, als Integrationsmerkmal angesehen (Nds. OVG, a.a.O., Beschlussabdruck S. 7 f. unter Verweis auf BT-Drs. 15/420, S. 72, sowie auf Bayer. VGH, Beschl. v. 14.05.2009 - 19 ZB 09.785 -, juris Rn. 16).

    Eine allgemeine Härteklausel enthält § 9 Abs. 2 AufenthG nicht (vgl. Nds. OVG, a.a.O., Beschlussabdruck S. 8 unter Verweis auf Bayer. VGH, Beschl. v. 14.05.2009 - 19 ZB 09.785 -, juris Rn. 17).

  • VG Aachen, 19.03.2014 - 8 K 1398/12

    Niederlassungserlaubnis; Lebensunterhalt; Lebensunterhaltssicherung; Absehen;

    Auszug aus VG Hannover, 11.01.2023 - 12 A 3284/21
    Für einen Vergangenheitsbezug gebe der Wortlaut der Vorschrift nach den überzeugenden Ausführungen des Verwaltungsgericht Aachen in dessen Urteil vom 19. März 2014 (- 8 K 1398/12 -, juris) nichts her.

    Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen ( Urt. v. 19.03.2014 - 8 K 1398/12 -, juris) bezieht sich nicht auf das Rentenbeitragserfordernis, sondern auf die Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung ( § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG ).

  • BVerfG, 26.05.2020 - 1 BvL 5/18

    Externe Teilung im Versorgungsausgleich ist bei verfassungskonformer

    Auszug aus VG Hannover, 11.01.2023 - 12 A 3284/21
    Solche durch eine überwiegende Aufteilung von familienbezogener und berufsbezogener Tätigkeit zwischen den Ehepartnern in Orientierung an überkommenen Rollenverteilungen verursachten faktischen Benachteiligungen können nur gerechtfertigt werden, wenn dafür hinreichend gewichtige Gründe bestehen ( BVerfG, Urt. v. 26.5.2020 - 1 BvL 5/18 -, BVerfGE 153, 358, juris Rn. 68 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.12.2015 - 19 ZB 14.2293

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis - Zeiten des Leistungsbezugs nach dem SGB

    Auszug aus VG Hannover, 11.01.2023 - 12 A 3284/21
    Ihr Versicherungslauf in der gesetzlichen Rentenversicherung weist lediglich zwei Monate Pflichtbeitragszeit und 44 Monate Bezug von Arbeitslosengeld II (zu dessen fehlender Berücksichtigungsfähigkeit vgl. Bayer. VGH, Beschl. v. 07.12.2015 - 19 ZB 14.2293 -, juris Rn. 10; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.01.2021 - 2 L 102/19 -, juris Rn. 27 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.04.2021 - 3 M 30.21 -, juris Rn. 4 m.w.N.) auf.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2021 - 3 M 30.21

    Absehen von den Voraussetzungen der §§ 26 Abs. 4 Satz 2 und 9 Abs. 2 Satz 6

    Auszug aus VG Hannover, 11.01.2023 - 12 A 3284/21
    Ihr Versicherungslauf in der gesetzlichen Rentenversicherung weist lediglich zwei Monate Pflichtbeitragszeit und 44 Monate Bezug von Arbeitslosengeld II (zu dessen fehlender Berücksichtigungsfähigkeit vgl. Bayer. VGH, Beschl. v. 07.12.2015 - 19 ZB 14.2293 -, juris Rn. 10; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.01.2021 - 2 L 102/19 -, juris Rn. 27 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.04.2021 - 3 M 30.21 -, juris Rn. 4 m.w.N.) auf.
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