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   VG Hannover, 15.01.2020 - 3 A 2843/18   

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VG Hannover, 15.01.2020 - 3 A 2843/18 (https://dejure.org/2020,3979)
VG Hannover, Entscheidung vom 15.01.2020 - 3 A 2843/18 (https://dejure.org/2020,3979)
VG Hannover, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - 3 A 2843/18 (https://dejure.org/2020,3979)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 12.08.2014 - 12 B 14.805

    Kostenerstattungsanspruch aus § 89c SGB VIII trotz möglicher vorrangiger

    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2020 - 3 A 2843/18
    Auch der BayVGH habe in seinem Beschluss vom 12.08.2014 (Az. 12 B 14.805 - juris) ausgeführt, dass der aus dem Grundsatz von Treu und Glauben folgende Interessenwahrungsgrundsatz im Hinblick auf Erstattungsansprüche aus § 89a und § 89e SGB VIII anwendbar sei, nicht aber für solche aus § 89c SGB VIII. Die Klageabweisung des erkennenden Gerichts bezüglich des Verwaltungskostenzuschlages hinsichtlich der Aufwendungen für den im vorherigen Prozess geltend gemachten Zeitraum sei deshalb rechtlich nicht überzeugend gewesen.
  • BVerwG, 13.06.2013 - 5 C 30.12

    Kostenerstattung; Interessenwahrungsgrundsatz; kostenerstattungsrechtlicher

    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2020 - 3 A 2843/18
    Das VG Oldenburg war der Auffassung, der vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 13.06.2013 (Az. 5 C 30/12 - juris) zu § 89a Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 SGB VIII entwickelte Grundsatz der kostenrechtlichen Interessenwahrung sei auf den Anspruch nach § 89c Abs. 1 SGB VIII übertragbar, sodass der erstattungsberechtigte Jugendhilfeträger den Sozialhilfeträger vorrangig in Anspruch zu nehmen habe.
  • BVerwG, 22.06.2017 - 5 C 3.16

    Anerkennung; Aufgabenerfüllung; Ausgleichmechanismus, sondergesetzlicher;

    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2020 - 3 A 2843/18
    Dieses bestätigte mit seiner Entscheidung vom 22.06.2017 (Az. 5 C 3/16 - juris) im Ergebnis das erstinstanzliche Urteil.
  • BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 203.07

    Freistellung eines nachrangig verpflichteten Jugendhilfeträgers aufgrund eines

    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2020 - 3 A 2843/18
    Der Kläger wies daraufhin in seinem Schreiben vom 05.08.2011 unter Verweis auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 22.05.2008, Az. 5 B 203/07) sowie des Niedersächsischen OVG (Urteile vom 25.07.2007, Az. 4 LB 90/07 und 4 LB 91/07) darauf hin, dass eine Ablehnung im Hinblick auf eine Erstattungspflicht des Sozialhilfeträgers nicht gerechtfertigt sei.
  • VG Hannover, 01.12.2015 - 3 A 7061/12

    Interessenwahrungsgrundsatz; Jugendhilfe; Kostenerstattung; Nachrang;

    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2020 - 3 A 2843/18
    Das erkennende Gericht verurteilte den Beklagten mit Urteil vom 01.12.2015 (Az. 3 A 7061/12 - juris) zur Erstattung der Kosten, die der Kläger für den beantragten Zeitraum im Rahmen von Jugendhilfeleistungen aufgewendet hatte.
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2007 - 4 LB 90/07

    Gewährung von Jugendhilfe durchÜbernahme der Kosten der Unterbringung eines

    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2020 - 3 A 2843/18
    Der Kläger wies daraufhin in seinem Schreiben vom 05.08.2011 unter Verweis auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 22.05.2008, Az. 5 B 203/07) sowie des Niedersächsischen OVG (Urteile vom 25.07.2007, Az. 4 LB 90/07 und 4 LB 91/07) darauf hin, dass eine Ablehnung im Hinblick auf eine Erstattungspflicht des Sozialhilfeträgers nicht gerechtfertigt sei.
  • OVG Niedersachsen, 13.02.2006 - 12 LC 12/05

    Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs und eines Anspruchs auf

    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2020 - 3 A 2843/18
    Er dient damit der Entlastung des leistenden Trägers und soll präventiv bewirken, dass sich der zuständige Träger pflichtgemäß verhält (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13. Februar 2006 - 12 LC 12/05 - juris Rn. 44).
  • VG Oldenburg, 28.02.2014 - 13 A 4895/12

    Interessenwahrungsgrundsatz; Kostenerstattung

    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2020 - 3 A 2843/18
    Der Beklagte berief sich hierzu insbesondere auf das Urteil des VG Oldenburg vom 28.02.2014 (Az. 13 A 4895/12 - juris).
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