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VG Hannover, 25.10.2018 - 10 A 4898/18 |
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Verfahrensgang
- VG Hannover, 25.10.2018 - 10 A 4898/18
- OVG Niedersachsen, 23.11.2018 - 13 OA 494/18
Wird zitiert von ...
- OVG Niedersachsen, 23.11.2018 - 13 OA 494/18
Verhältnis von Erinnerung und Beschwerde nach § 66 GKG; Möglichkeit des Absehens …
Der Kläger ist gemäß § 29 Nr. 1 GKG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 1 GKG Kostenschuldner , weil ihm die Berichterstatterin der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover mit Einstellungsbeschluss (§ 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO) vom 7. August 2018 die Kosten des dort unter dem Aktenzeichen 10 A 4898/18 geführten Klageverfahrens auferlegt hat.Bei der Zahl der angesetzten Gebühren (hier: reduziert auf 1, 0 statt der allgemein nach Nr. 5110 Kostenverzeichnis anfallenden 3, 0 Gebühren) ist dem Umstand, dass das Klageverfahren 10 A 4898/18 durch Zurücknahme der Klage beendet worden ist, bereits Rechnung getragen worden.