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   VG Karlsruhe, 28.04.2021 - 3 K 3559/20   

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VG Karlsruhe, 28.04.2021 - 3 K 3559/20 (https://dejure.org/2021,12651)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.04.2021 - 3 K 3559/20 (https://dejure.org/2021,12651)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. April 2021 - 3 K 3559/20 (https://dejure.org/2021,12651)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • vgkarlsruhe.de (Pressemitteilung)

    Baden im Baggersee Neureut bleibt untersagt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2007 - 3 S 274/06

    Normenkontrollverfahren - zum Tauchverbot in der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2021 - 3 K 3559/20
    Selbst wenn vorliegend - trotz der aktiven Nutzung des Gewässers zum Kiesabbau - ein Anspruch auf Gemeingebrauch zumindest für einen Teil des "Baggersees Karlsruhe-Neureut" bestehen sollte, ergibt sich aus dem Wasserrecht kein Anspruch des einzelnen Bürgers auf Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs an einem bestimmten Gewässer oder in einem bestimmten Umfang (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.2013 - 3 S 193/13 - Urteil vom 30.08.2007 - 3 S 274/06 -, beide juris m.w.N.).

    Wer einen einmal begründeten Gemeingebrauch ausübt oder ausüben will, kann jedoch ungeachtet dessen verlangen, dass bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden, und insoweit auch verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz beanspruchen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.2013 - 3 S 193/13 -, juris; Urteil vom 30.08.2007 - 3 S 274/06 -, juris, Urteil vom 11.07.1997 - 8 S 2683/96 -, juris; Urteil vom 22.6.1987 - 1 S 1699/86 - NVwZ 1988, 168).

    Auf diese Vorschrift gestützte Regelungen, Beschränkungen und Verbote müssen zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zwecks geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.2013 - 3 S 193/13 -, juris; Urteil vom 30.08.2007 - 3 S 274/06 -, juris).

    Im Blick auf die - im Rahmen der Ermächtigung - regelmäßig weite Einschätzungsprärogative der Behörde haben die Verwaltungsgerichte insbesondere nicht zu prüfen, ob diese jeweils die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.2013 - 3 S 193/13 -, juris; Urteil vom 30.08.2007 - 3 S 274/06 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1997 - 8 S 2683/96

    Gewässerbenutzung: Gemeingebrauch - Klagebefugnis - Tauchverbot - Recht auf

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2021 - 3 K 3559/20
    Insoweit gilt, wer einen einmal begründeten Gemeingebrauch ausübt oder ausüben will, kann verlangen, dass bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden, und insoweit auch verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz beanspruchen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.1997 - 8 S 2683/96 -, juris; Urteil vom 22.06.1987 - 1 S 1699/86 -, VBlBW 1988, 255, 256; im Ergebnis ebenso Urteil vom 13.03.1987 - 5 S 279/86 -, VBlBW 1987, 377).

    Wer einen einmal begründeten Gemeingebrauch ausübt oder ausüben will, kann jedoch ungeachtet dessen verlangen, dass bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden, und insoweit auch verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz beanspruchen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.2013 - 3 S 193/13 -, juris; Urteil vom 30.08.2007 - 3 S 274/06 -, juris, Urteil vom 11.07.1997 - 8 S 2683/96 -, juris; Urteil vom 22.6.1987 - 1 S 1699/86 - NVwZ 1988, 168).

    Der Erlass einer Allgemeinverfügung ist danach jedenfalls dann zulässig, wenn es sich nicht um eine abstrakte Anordnung für einen größeren räumlichen Bereich handelt, sondern um eine konkrete, örtlich begrenzte Anordnung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.1997 - 8 S 2683/96 -, juris).

    Hinzu tritt, dass die Grenzen dieses Rechts dort gesehen werden, wo der sich selbst Gefährdende die Tragweite seines Handelns nicht selbst erkennen kann, etwa bei Kindern sowie bei Erwachsenen, wenn sie sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand befinden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.1997 - 8 S 2683/96 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2013 - 3 S 193/13

    Normenkontrollverfahren; Einrichtung einer Verbotszone im Bodensee durch

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2021 - 3 K 3559/20
    Selbst wenn vorliegend - trotz der aktiven Nutzung des Gewässers zum Kiesabbau - ein Anspruch auf Gemeingebrauch zumindest für einen Teil des "Baggersees Karlsruhe-Neureut" bestehen sollte, ergibt sich aus dem Wasserrecht kein Anspruch des einzelnen Bürgers auf Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs an einem bestimmten Gewässer oder in einem bestimmten Umfang (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.2013 - 3 S 193/13 - Urteil vom 30.08.2007 - 3 S 274/06 -, beide juris m.w.N.).

    Wer einen einmal begründeten Gemeingebrauch ausübt oder ausüben will, kann jedoch ungeachtet dessen verlangen, dass bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden, und insoweit auch verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz beanspruchen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.2013 - 3 S 193/13 -, juris; Urteil vom 30.08.2007 - 3 S 274/06 -, juris, Urteil vom 11.07.1997 - 8 S 2683/96 -, juris; Urteil vom 22.6.1987 - 1 S 1699/86 - NVwZ 1988, 168).

    Auf diese Vorschrift gestützte Regelungen, Beschränkungen und Verbote müssen zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zwecks geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.2013 - 3 S 193/13 -, juris; Urteil vom 30.08.2007 - 3 S 274/06 -, juris).

    Im Blick auf die - im Rahmen der Ermächtigung - regelmäßig weite Einschätzungsprärogative der Behörde haben die Verwaltungsgerichte insbesondere nicht zu prüfen, ob diese jeweils die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.2013 - 3 S 193/13 -, juris; Urteil vom 30.08.2007 - 3 S 274/06 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2018 - 3 S 963/16

    Einschränkung des Tauchens in einem Baggersee durch Rechtsverordnung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2021 - 3 K 3559/20
    Insoweit schließt sich die Kammer den Zweifeln des VGH Baden-Württemberg im Urteil vom 27.02.2018 - 3 S 963/16 - an der Wirksamkeit dieser Verordnung an.

    Ob es Gründe des Wohls der Allgemeinheit gibt, die ein generelles Verbot des Badens in allen Baggerseen und öffentlichen Gewässern im Stadtkreis Karlsruhe rechtfertigen, dürfte zweifelhaft sein, zumal es ein vergleichbares Verbot im benachbarten Landkreis Karlsruhe nicht gibt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2018 - 3 S 963/16 -, juris Rn. 52).

    Solange ein Baggersee zur Kiesgewinnung mit entsprechender Erlaubnis genutzt wird, dürfte danach auch unabhängig von einer speziellen Widmungsbeschränkung eine Benutzung des Sees durch Schwimmer unzulässig sein (vgl. Knopp in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG AbwAG, Werkstand: 54. EL August 2020, § 25 WHG Rn. 36; so wohl auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2018 - 3 S 963/16 -, juris Rn. 50).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.1987 - 1 S 1699/86

    Zu den formellen und materiellen Wirksamkeitsanforderungen einer Rechtsverordnung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2021 - 3 K 3559/20
    Insoweit gilt, wer einen einmal begründeten Gemeingebrauch ausübt oder ausüben will, kann verlangen, dass bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden, und insoweit auch verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz beanspruchen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.1997 - 8 S 2683/96 -, juris; Urteil vom 22.06.1987 - 1 S 1699/86 -, VBlBW 1988, 255, 256; im Ergebnis ebenso Urteil vom 13.03.1987 - 5 S 279/86 -, VBlBW 1987, 377).

    Wer einen einmal begründeten Gemeingebrauch ausübt oder ausüben will, kann jedoch ungeachtet dessen verlangen, dass bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden, und insoweit auch verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz beanspruchen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.2013 - 3 S 193/13 -, juris; Urteil vom 30.08.2007 - 3 S 274/06 -, juris, Urteil vom 11.07.1997 - 8 S 2683/96 -, juris; Urteil vom 22.6.1987 - 1 S 1699/86 - NVwZ 1988, 168).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2018 - 5 S 548/18

    Beschwerdeentscheidung bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2021 - 3 K 3559/20
    Diese Begründung erfordert eine auf den konkreten Fall abgestellte schlüssige und substantiierte und nicht lediglich formelhafte Darlegung des besonderen öffentlichen Interesses dafür, dass ausnahmsweise die sofortige Vollziehung notwendig ist und dass hinter dieses öffentliche Interesse das Interesse des Betroffenen zurücktreten muss, zunächst von dem von ihm angegriffenen Verwaltungsakt nicht betroffen zu werden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.06.2018 - 5 S 548/18 - juris Rn. 8).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2021 - 3 K 3559/20
    Die öffentliche Sicherheit umfasst den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985 - 1 BvR 233, 341.81 -, BVerfGE 69, 315).
  • BVerwG, 27.04.1989 - 3 C 4.86

    Unterbringungsakten - Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, Recht auf

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2021 - 3 K 3559/20
    Darüber hinaus und zusätzlich ist zum Recht auf Selbstgefährdung auszuführen, dass zwar nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27.04.1989 - 3 C 4.86 -, BVerwGE 84, 45) das durch Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete Persönlichkeitsrecht die Befugnis einschließt, darüber zu entscheiden, welchen Gefahren sich der einzelne aussetzen will, dies werde allerdings in bestimmten Fällen dadurch begrenzt, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG als Teil der objektiven Wertordnung den Staat verpflichte, seinerseits Leben und körperliche Unversehrtheit seiner Staatsbürger zu schützen.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1987 - 5 S 2079/86

    Abgrenzung von Allgemeinverfügung und Rechtsverordnung - Regelung des Windsurfens

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2021 - 3 K 3559/20
    Insoweit gilt, wer einen einmal begründeten Gemeingebrauch ausübt oder ausüben will, kann verlangen, dass bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden, und insoweit auch verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz beanspruchen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.1997 - 8 S 2683/96 -, juris; Urteil vom 22.06.1987 - 1 S 1699/86 -, VBlBW 1988, 255, 256; im Ergebnis ebenso Urteil vom 13.03.1987 - 5 S 279/86 -, VBlBW 1987, 377).
  • VG Neustadt, 23.01.2020 - 4 K 708/19

    Einschränkung des Gemeingebrauchs eines Gewässers aufgrund von Gefahren; Recht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2021 - 3 K 3559/20
    Eine Einschränkung des Gemeingebrauchs gestützt auf eine Gefahr für Leben und Gesundheit beim Baden setzt voraus, dass beim Baden im betreffenden Gewässer eine besondere, über das allgemeine Lebensrisiko bei Ausübung des Gemeingebrauchs hinausgehende Gefahr vorliegt (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 23.01.2020 - 4 K 708/19.NW -, juris).
  • VG Karlsruhe, 30.06.2023 - 3 K 4715/21
    Die erkennende Kammer lehnte mit Beschluss vom 28.04.2021 - 3 K 3559/20 - den Antrag eines weiteren Bürgers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die streitgegenständliche Allgemeinverfügung ab.

    Die Gründe für die besondere Gefährdung sind dabei - wie die Kammer schon im Eilverfahren 3 K 3559/20 klargestellt hat - schon im Einzelnen tragfähig, kumulieren sich vorliegend aber noch zusätzlich.

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