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   VG Kassel, 31.01.2001 - 1 G 2648/00 (1)   

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https://dejure.org/2001,17049
VG Kassel, 31.01.2001 - 1 G 2648/00 (1) (https://dejure.org/2001,17049)
VG Kassel, Entscheidung vom 31.01.2001 - 1 G 2648/00 (1) (https://dejure.org/2001,17049)
VG Kassel, Entscheidung vom 31. Januar 2001 - 1 G 2648/00 (1) (https://dejure.org/2001,17049)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigung einer Bewerbung um einen Beförderungs-Dienstposten; Verletzung des Rechts auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung; Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Durchführung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Hessen, 19.09.2000 - 1 TG 2902/00

    Einstweilige Anordnung zwecks Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

    Auszug aus VG Kassel, 31.01.2001 - 1 G 2648/00
    Vorliegend kann zunächst dahinstehen, ob das Auswahlverfahren nicht bereits deshalb fehlerhaft ist, weil das Anforderungsprofil nicht mit der Ausschreibung der Stelle festgelegt und veröffentlicht wurde (vgl. dazu HessVGH, Beschluss vom 19.09.2000 - 1 TG 2902/00 -).

    Die Bestimmung der einzelnen Merkmale eines solchen dienstpostenbezogenen Anforderungsprofils wird grundsätzlich von der Organisationsfreiheit des Dienstherrn umfasst und kann gerichtlich nur darauf hin überprüft werden, ob sich das Anforderungsprofil in sachgerechter Weise an den Aufgaben des zu besetzenden Dienstpostens orientiert (HessVGH, Beschluss vom 19.09.2000 - 1 TG 2902/00 - Beschluss vom 20.09.1994 - 1 TG 1261/94 -, HessVGRspr.

  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

    Auszug aus VG Kassel, 31.01.2001 - 1 G 2648/00
    Zwar kann sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu etwa Urteil vom 09.03.1989 - 2 C 4/87 -, ZBR 1989, 281 ff.), der auch die Kammer folgt, eine Bewerbung um einen (Beförderungs-) Dienstposten erledigen, denn einer solchen Bewerbung kann dann von Rechts wegen nicht mehr entsprochen werden, wenn ein anderer Bewerber mit einer Änderung bzw. Begründung seines statusrechtlichen Amtes auf diesem Dienstposten ernannt worden ist; mit einer derartigen Ernennung wäre aus dem Gesichtspunkt der Ämterstabilität das durch die Ausschreibung eingeleitete Stellenbesetzungsverfahren beendet.
  • BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 35.86

    Beamtenrecht - Laufbahnaufstieg - Beurteilung - Psychologische Begutachtung

    Auszug aus VG Kassel, 31.01.2001 - 1 G 2648/00
    Sie sind hierbei in Anbetracht der Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn (Art. 33 Abs. 2 GG, § 8 Abs. 1 Hessisches Beamtengesetz - HBG -) inhaltlich darauf beschränkt, die Einhaltung ihrer Grenzen zu kontrollieren, und zwar, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (Hess. VGH, Beschluss vom 27.01.1994 - 1 TG 2485/93 -, NVwZ-RR 1994, 525 ; BVerwG, Urteil vom 22.09.1988 - 2 C 35.86 -, NJW 1989, 1297).
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VG Kassel, 31.01.2001 - 1 G 2648/00
    1995, 52; Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 -, ZBR 1994, 347), wobei die Maßstabsbildung für Richterdienstposten durch das verfassungsrechtlich präformierte Richterbild bereits strukturiert ist (vgl. dazu OVG Koblenz, Beschluss vom 09.08.1995 - 2 B 11957/95.OVG -).
  • BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 24.96

    Richterwahl - Ablehnung eines Bewerbers durch den Richterwahlausschuß -

    Auszug aus VG Kassel, 31.01.2001 - 1 G 2648/00
    Denn die Berufung durch eine solche gemeinsame Entscheidung stellt ihrem Inhalt nach einen Ernennungsvorschlag dar, der auf einer Überprüfung der sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Geeignetheit einer Bewerbung um ein Richteramt beruht (Zinn/Stein, Verfassung des Landes Hessen, Bd. II, Art. 127 Erl. C III 1.), die dem auf die Begründung des Richteramtes gerichteten Akt der Ernennung vorausgeht und sich an den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG, § 8 Abs. 1 HBG messen lassen muss (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 19.06.1997 - 2 C 24.96 -, DVBl. 1998, 196 m. w. N.; zu einer insoweit abweichenden Form der Auswahl - Wahl durch das Landesparlament - vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 16.11.1998 - 3 M 50/98 -, NVwZ-RR 1999, 420 f.).
  • VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96

    Personalauswahlentscheidung: Bewerbung um ein höheres Richteramt - Eignungs- und

    Auszug aus VG Kassel, 31.01.2001 - 1 G 2648/00
    Der Dienstherr ist in solchen Fällen unmittelbar aufgrund des Bewerbungsverfahrensrechts (Art. 33 Abs. 2 GG) verpflichtet, einen Vergleichsmaßstab zu bilden und dadurch die Chancengleichheit aller Bewerber (Art. 3 Abs. 2 GG) herzustellen und zu wahren (HessVGH, Beschluss vom 02.07.1996 - 1 TG 1445/96 -, HessVGRspr. 1996, 92 f. m. w. N.).
  • VGH Hessen, 27.01.1994 - 1 TG 2485/93

    Personalauswahlentscheidung des privaten Arbeitgebers nach Übernahme der

    Auszug aus VG Kassel, 31.01.2001 - 1 G 2648/00
    Sie sind hierbei in Anbetracht der Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn (Art. 33 Abs. 2 GG, § 8 Abs. 1 Hessisches Beamtengesetz - HBG -) inhaltlich darauf beschränkt, die Einhaltung ihrer Grenzen zu kontrollieren, und zwar, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (Hess. VGH, Beschluss vom 27.01.1994 - 1 TG 2485/93 -, NVwZ-RR 1994, 525 ; BVerwG, Urteil vom 22.09.1988 - 2 C 35.86 -, NJW 1989, 1297).
  • VGH Hessen, 26.11.1992 - 1 TG 1792/92

    Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht -

    Auszug aus VG Kassel, 31.01.2001 - 1 G 2648/00
    Ob eine solche Ableitung - wie sie der Hessische Verwaltungsgerichtshof für den Dienstposten eines Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht hergeleitet hat (vgl. HessVGH, Beschluss vom 26.11.1992 - 1 TG 1792/92 -, NVwZ 1993, 282) - möglich ist, erscheint zweifelhaft, kann letztlich jedoch ebenfalls offenbleiben, denn der Auswahlvorgang leidet an anderen Mängeln, die zur Fehlerhaftigkeit der Auswahlentscheidung führen.
  • VGH Hessen, 18.08.1992 - 1 TG 1074/92

    Besetzung eines Dienstpostens: Nachschieben der Begründung für die

    Auszug aus VG Kassel, 31.01.2001 - 1 G 2648/00
    Auch die in zulässigerweise für die Begründung der Auswahlentscheidung nachgeschobenen Erwägungen (vgl. dazu HessVGH, Beschluss vom 28.08.1992 - 1 TG 1074/92 -, NVwZ 1993, 284) in den Antragserwiderungsschriften vom 28.11.
  • VGH Hessen, 20.09.1994 - 1 TG 1261/94

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VG Kassel, 31.01.2001 - 1 G 2648/00
    Die Bestimmung der einzelnen Merkmale eines solchen dienstpostenbezogenen Anforderungsprofils wird grundsätzlich von der Organisationsfreiheit des Dienstherrn umfasst und kann gerichtlich nur darauf hin überprüft werden, ob sich das Anforderungsprofil in sachgerechter Weise an den Aufgaben des zu besetzenden Dienstpostens orientiert (HessVGH, Beschluss vom 19.09.2000 - 1 TG 2902/00 - Beschluss vom 20.09.1994 - 1 TG 1261/94 -, HessVGRspr.
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1998 - 3 M 50/98

    Richterernennung; Richterwahlausschuß; Dienstliche Beurteilung;

  • VG Frankfurt/Main, 29.08.2000 - 9 G 2391/00

    Geltendmachung eines Anspruchs auf ein faires, chancengleiches

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