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   VG München, 01.09.2021 - M 28 K 20.1336   

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https://dejure.org/2021,50233
VG München, 01.09.2021 - M 28 K 20.1336 (https://dejure.org/2021,50233)
VG München, Entscheidung vom 01.09.2021 - M 28 K 20.1336 (https://dejure.org/2021,50233)
VG München, Entscheidung vom 01. September 2021 - M 28 K 20.1336 (https://dejure.org/2021,50233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 131 Abs. 1 S. 1; BauGB § 133 Abs. 1; BayKAG Art. 5a Abs. 1; BayBO Art. 4 Abs. 2 Nr. 2
    Klage gegen Erschließungsbeitragsbescheid für gefangenes Hinterliegergrundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 29.04.2016 - 6 CS 16.58

    Beschwerde gegen Erschließungsbeitrag

    Auszug aus VG München, 01.09.2021 - M 28 K 20.1336
    Voraussetzung für die Heranziehung wäre nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 29.4.2016 - 6 CS 16.58 - juris Rn. 8 ff. m.w.N.) im Grundsatz, dass das betreffende Grundstück gerade mit Blick auf die abzurechnende A. straße - im Fall der Zweiterschließung unter Hinwegdenken der Ersterschließung - bebaubar wird, insbesondere also die für seine Nutzung erforderliche verkehrsmäßige Erschließung erhält.

    Denn die tatsächliche Inanspruchnahme der Erschließungsanlage begründet für sich, also ohne Vermittlung der Bebaubarkeit, keinen Erschließungsvorteil, der die Heranziehung zu einem Beitrag rechtfertigt (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 29.4.2016 - 6 CS 16.58 - juris Rn. 17).

    Den Fehlbetrag hätte letztlich die Gemeinde zu tragen (BayVGH, B.v. 29.4.2016 - 6 CS 16.58 - juris Rn. 18; Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, Stand: April 2021, Rn. 854).

  • VG München, 01.09.2021 - M 28 K 20.1384

    Erschließungsbeitragspflicht für eine Park&Ride-Anlage der Deutschen Bahn

    Auszug aus VG München, 01.09.2021 - M 28 K 20.1336
    In zwei Parallelverfahren klagt die Beklagte ihrerseits gegen zwei Widerspruchsbescheide des Landratsamts München, soweit mit diesen die Erschließungsbeitragsbescheide der Beklagten mit der Begründung, dass die Grundstücksflächen der Park-and-Ride-Anlage der ... ... hätten berücksichtigt werden müssen, teilweise aufgehoben wurden (M 28 K 20.1383 und M 28 K 20.1384).
  • VGH Bayern, 22.04.2009 - 6 ZB 07.1625

    Erschließungsbeitragsrecht; Hinterliegergrundstück; Zweiterschließung; rechtliche

    Auszug aus VG München, 01.09.2021 - M 28 K 20.1336
    Dabei kann dahinstehen, ob diese rechtliche Sicherung einer allgemeinen Nutzung bedeutet, dass zumindest eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Rechtsträgers der Bauaufsichtsbehörde bestellt sein muss (sog. "Doppelsicherung"; BayVGH, B.v. 22.4.2009 - 6 ZB 07.1625 - juris Rn. 5; B.v. 2.12.2005 - 6 CS 05.1522 - juris Rn. 16) oder, ob eine "Einfachsicherung" in Verbindung mit der Verpflichtung gegenüber der Beklagten, diese nur mit deren Zustimmung zu löschen und diese Verpflichtung an etwaige Rechtsnachfolger weiterzugeben, ausreichend ist (BayVGH, U.v. 30.10.2014 - 15 B 13.2028 - juris Rn. 25; Wolf in Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, 142. EL, Mai 2021, Art. 4 Rn. 166, 181).
  • BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09

    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche

    Auszug aus VG München, 01.09.2021 - M 28 K 20.1336
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Nichtheranziehung des klägerischen Grundstücks zu mit der Interessenlage billigerweise nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führen würde, etwa weil mit einer relevanten Inanspruchnahme der A. straße durch den Eigentümer des Hinterliegergrundstücks gerechnet werden muss (vgl. zu diesem "letzten Korrekturansatz": BVerwG, U.v. 24.10.2010 - 9 C 1.09 - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 30.10.2014 - 15 B 13.2028

    Anfechtung einer Nebenbestimmung, gesicherte Erschließung, Einfachsicherung

    Auszug aus VG München, 01.09.2021 - M 28 K 20.1336
    Dabei kann dahinstehen, ob diese rechtliche Sicherung einer allgemeinen Nutzung bedeutet, dass zumindest eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Rechtsträgers der Bauaufsichtsbehörde bestellt sein muss (sog. "Doppelsicherung"; BayVGH, B.v. 22.4.2009 - 6 ZB 07.1625 - juris Rn. 5; B.v. 2.12.2005 - 6 CS 05.1522 - juris Rn. 16) oder, ob eine "Einfachsicherung" in Verbindung mit der Verpflichtung gegenüber der Beklagten, diese nur mit deren Zustimmung zu löschen und diese Verpflichtung an etwaige Rechtsnachfolger weiterzugeben, ausreichend ist (BayVGH, U.v. 30.10.2014 - 15 B 13.2028 - juris Rn. 25; Wolf in Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, 142. EL, Mai 2021, Art. 4 Rn. 166, 181).
  • VGH Bayern, 02.12.2005 - 6 CS 05.1522

    Erschließungsbeitragsrecht: Kein Erschlossensein durch Notwegerecht, Zeitpunkt

    Auszug aus VG München, 01.09.2021 - M 28 K 20.1336
    Dabei kann dahinstehen, ob diese rechtliche Sicherung einer allgemeinen Nutzung bedeutet, dass zumindest eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Rechtsträgers der Bauaufsichtsbehörde bestellt sein muss (sog. "Doppelsicherung"; BayVGH, B.v. 22.4.2009 - 6 ZB 07.1625 - juris Rn. 5; B.v. 2.12.2005 - 6 CS 05.1522 - juris Rn. 16) oder, ob eine "Einfachsicherung" in Verbindung mit der Verpflichtung gegenüber der Beklagten, diese nur mit deren Zustimmung zu löschen und diese Verpflichtung an etwaige Rechtsnachfolger weiterzugeben, ausreichend ist (BayVGH, U.v. 30.10.2014 - 15 B 13.2028 - juris Rn. 25; Wolf in Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, 142. EL, Mai 2021, Art. 4 Rn. 166, 181).
  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 6 ZB 21.3233

    Klage gegen Erschließungsbeitragsbescheid für sog. gefangenes

    Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 1. September 2021 - M 28 K 20.1336 - wird abgelehnt.
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