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   VG München, 02.10.2020 - M 18 E 20.3970   

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VG München, 02.10.2020 - M 18 E 20.3970 (https://dejure.org/2020,30242)
VG München, Entscheidung vom 02.10.2020 - M 18 E 20.3970 (https://dejure.org/2020,30242)
VG München, Entscheidung vom 02. Oktober 2020 - M 18 E 20.3970 (https://dejure.org/2020,30242)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Akteneinsicht der nicht sorgeberechtigten Mutter in Jugendhilfeakten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02

    Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; Behördeninformantin, Pflicht zur Benennung des

    Auszug aus VG München, 02.10.2020 - M 18 E 20.3970
    Ein solches wird von § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII jedoch vorausgesetzt (vgl. BVerwG, U.v. 4.9.2003 - 5 C 48.02 - juris Rn. 27).

    Diese Vorschrift ist auf den allgemeinen Akteneinsichtsanspruch entsprechend anzuwenden (vgl. BVerwG, U.v. 4.9.2003 - 5 C 48/02 - juris Rn. 28).

  • VG Würzburg, 26.01.2017 - W 3 K 16.885

    Akteneinsicht in die Jugendamtsakte

    Auszug aus VG München, 02.10.2020 - M 18 E 20.3970
    Das Gericht geht dabei - zumindest im vorliegenden Eilverfahren - davon aus, dass der Verwaltungsrechtsweg auch insoweit eröffnet ist, als der Antrag auf Einsicht in die im Bereich Trennung und Scheidung im Rahmen der Familiengerichtshilfe gemäß § 50 SGB VIII geführte Akte gerichtet ist (so konkludent OVG Koblenz, B.v. 2.4.2020 - 12 F 11033/19 - juris; VG Würzburg, U.v. 26.1.2017 - W 3 K 16.885 - juris; offen gelassen: BVerwG, B.v. 3.3.2014 - 20 F 12/13 - juris Rn. 7; ablehnend BayVGH, B.v. 2.12.2011 - 12 ZB 11.1386 - juris Rn. 10; siehe hierzu auch Hoffmann, FamRZ 2020, 1155, 1157).

    Eine nach außen wirkende Verwaltungstätigkeit, die letztlich auf den Erlass eines Verwaltungsaktes oder den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gerichtet ist, liegt damit nicht vor (so auch VG Würzburg, U.v. 26.1.2017 - W 3 K 16.885 - juris Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2020 - 12 S 579/20

    Akteneinsichtsrechtverweigerung in die Sozialdaten einer Jugendhilfemaßnahme

    Auszug aus VG München, 02.10.2020 - M 18 E 20.3970
    Ohne eine solche Regelung kann sich das für das Hilfeleistungsverhältnis notwendige persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem Jugendamtsmitarbeiter und dem Klienten nicht entwickeln (vgl. Kirchhoff in Schlegel/Voelzke, SGB VIII, 2. Aufl. Stand 9.9.2020, § 65 SGB VIII Rn. 15 mwN; VGH BW, 27.4.2020 - 12 S 579/20 - juris Rn. 15; OVG NW, B.v. 26.3.2008 - 12 E 115/08 - juris Rn. 11).

    Der Bereich Kindeswohlgefährdung ist dabei in der Regel der "klassische Fall", den das Weitergabeverbot des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 im Blick hat (vgl. VGH BW, 27.4.2020 - 12 S 579/20 - juris Rn. 16).

  • VG Cottbus, 22.06.2020 - 8 K 444/17

    Einsicht in eine Jugendamtsakte

    Auszug aus VG München, 02.10.2020 - M 18 E 20.3970
    Im Rahmen der Meldungen von Kindeswohlgefährdungen kommt es regelmäßig zur Übermittlung von intimen Auskünften, wobei sich die offenbarende Person darauf verlässt, dass die von ihr offenbarten Informationen nicht weitergegeben werden (vgl. VG Cottbus, U.v. 22.6.2020 - 8 K 444/17 - juris Rn. 47).
  • BVerwG, 15.06.1989 - 5 B 63.89

    Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Anspruch auf

    Auszug aus VG München, 02.10.2020 - M 18 E 20.3970
    Die Antragstellerin hat auch keinen Anspruch auf nochmalige (ermessensfehlerfreie) Entscheidung über das Akteneinsichtsbegehren in entsprechender Anwendung von § 25 SGB X. Außerhalb eines Verwaltungsverfahrens kann nach pflichtgemäßem Ermessen Einsicht in verwaltungsbehördliche Akten und Unterlagen gewährt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme besteht und Gründe des Sozialdatenschutzes nicht entgegenstehen (vgl. BVerwG, B.v. 15.6.1989 - 5 B 63/89 - juris Rn. 3; U.v. 18.10.1984 - 7 C 10/81 - NJW 1985, 1234).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2008 - 12 E 115/08

    Auskunftsanspruch bzw. Akteneinsichtsanspruch eines leiblichen, nicht

    Auszug aus VG München, 02.10.2020 - M 18 E 20.3970
    Ohne eine solche Regelung kann sich das für das Hilfeleistungsverhältnis notwendige persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem Jugendamtsmitarbeiter und dem Klienten nicht entwickeln (vgl. Kirchhoff in Schlegel/Voelzke, SGB VIII, 2. Aufl. Stand 9.9.2020, § 65 SGB VIII Rn. 15 mwN; VGH BW, 27.4.2020 - 12 S 579/20 - juris Rn. 15; OVG NW, B.v. 26.3.2008 - 12 E 115/08 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 03.03.2014 - 20 F 12.13

    Erzwingung der Akteneinsicht zur Überprüfung der Mitwirkung im

    Auszug aus VG München, 02.10.2020 - M 18 E 20.3970
    Das Gericht geht dabei - zumindest im vorliegenden Eilverfahren - davon aus, dass der Verwaltungsrechtsweg auch insoweit eröffnet ist, als der Antrag auf Einsicht in die im Bereich Trennung und Scheidung im Rahmen der Familiengerichtshilfe gemäß § 50 SGB VIII geführte Akte gerichtet ist (so konkludent OVG Koblenz, B.v. 2.4.2020 - 12 F 11033/19 - juris; VG Würzburg, U.v. 26.1.2017 - W 3 K 16.885 - juris; offen gelassen: BVerwG, B.v. 3.3.2014 - 20 F 12/13 - juris Rn. 7; ablehnend BayVGH, B.v. 2.12.2011 - 12 ZB 11.1386 - juris Rn. 10; siehe hierzu auch Hoffmann, FamRZ 2020, 1155, 1157).
  • VGH Bayern, 02.12.2011 - 12 ZB 11.1386

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Auszug aus VG München, 02.10.2020 - M 18 E 20.3970
    Das Gericht geht dabei - zumindest im vorliegenden Eilverfahren - davon aus, dass der Verwaltungsrechtsweg auch insoweit eröffnet ist, als der Antrag auf Einsicht in die im Bereich Trennung und Scheidung im Rahmen der Familiengerichtshilfe gemäß § 50 SGB VIII geführte Akte gerichtet ist (so konkludent OVG Koblenz, B.v. 2.4.2020 - 12 F 11033/19 - juris; VG Würzburg, U.v. 26.1.2017 - W 3 K 16.885 - juris; offen gelassen: BVerwG, B.v. 3.3.2014 - 20 F 12/13 - juris Rn. 7; ablehnend BayVGH, B.v. 2.12.2011 - 12 ZB 11.1386 - juris Rn. 10; siehe hierzu auch Hoffmann, FamRZ 2020, 1155, 1157).
  • BVerwG, 18.10.1984 - 7 C 10.81

    Umfang der Verpflichtung der Deutschen Bundespost zur Veröffentlichung oder zur

    Auszug aus VG München, 02.10.2020 - M 18 E 20.3970
    Die Antragstellerin hat auch keinen Anspruch auf nochmalige (ermessensfehlerfreie) Entscheidung über das Akteneinsichtsbegehren in entsprechender Anwendung von § 25 SGB X. Außerhalb eines Verwaltungsverfahrens kann nach pflichtgemäßem Ermessen Einsicht in verwaltungsbehördliche Akten und Unterlagen gewährt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme besteht und Gründe des Sozialdatenschutzes nicht entgegenstehen (vgl. BVerwG, B.v. 15.6.1989 - 5 B 63/89 - juris Rn. 3; U.v. 18.10.1984 - 7 C 10/81 - NJW 1985, 1234).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.2020 - 12 F 11033/19
    Auszug aus VG München, 02.10.2020 - M 18 E 20.3970
    Das Gericht geht dabei - zumindest im vorliegenden Eilverfahren - davon aus, dass der Verwaltungsrechtsweg auch insoweit eröffnet ist, als der Antrag auf Einsicht in die im Bereich Trennung und Scheidung im Rahmen der Familiengerichtshilfe gemäß § 50 SGB VIII geführte Akte gerichtet ist (so konkludent OVG Koblenz, B.v. 2.4.2020 - 12 F 11033/19 - juris; VG Würzburg, U.v. 26.1.2017 - W 3 K 16.885 - juris; offen gelassen: BVerwG, B.v. 3.3.2014 - 20 F 12/13 - juris Rn. 7; ablehnend BayVGH, B.v. 2.12.2011 - 12 ZB 11.1386 - juris Rn. 10; siehe hierzu auch Hoffmann, FamRZ 2020, 1155, 1157).
  • VG München, 02.06.2021 - M 18 E 21.1454

    Kein Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen des Jugendamts in

    Für eine entsprechende gerichtliche Überprüfung der Ablehnung eines solchen Antrags auf Akteneinsicht bei der Behörde (vgl. VG München, B.v. 2.10.2020 - M 18 E 20.3970 - juris) besteht daher vorliegend kein Raum.
  • VG München, 23.11.2023 - M 18 S 23.4726

    Kein Anordnungsgrund, Akteneinsicht

    Mangels Vorliegens eines Anordnungsgrundes bleibt es daher dem Hauptsacheverfahren vorbehalten zu klären, inwieweit der Antragstellerin ein Akteneinsichtsrecht zukommt und welche Aktenbestandteile durch den Antragsgegner in rechtmäßiger Weise aus datenschutzrechtlichen Gründen zurückgehalten werden dürfen (vgl. OVG NRW, B.v. 9.10.2023 - 12 A 1308/22 - juris Rn. 42 ff.; VG München, B.v. 2.10.2020 - M 18 E 20.3970 - juris).
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