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   VG München, 09.08.2018 - M 10 K 17.1555   

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VG München, 09.08.2018 - M 10 K 17.1555 (https://dejure.org/2018,34885)
VG München, Entscheidung vom 09.08.2018 - M 10 K 17.1555 (https://dejure.org/2018,34885)
VG München, Entscheidung vom 09. August 2018 - M 10 K 17.1555 (https://dejure.org/2018,34885)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 53; AufenthG § 54; AufenthG § 55; AufenthG § 11
    Erfolglose Klage eines türkischen Staatsagehörigen mit Niederlassungserlaubnis gegen eine Ausweisungsverfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Erfolglose Klage eines türkischen Staatsagehörigen mit Niederlassungserlaubnis gegen eine Ausweisungsverfügung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VG München, 09.08.2018 - M 10 K 17.1555
    Es sind für die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Ausweisung auch die Kriterien des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte heranzuziehen (vgl. nur EGMR, U.v. 18.10.2006 - Üner, Nr. 46410/99 - juris; EGMR, U.v. 2.8.2001 - Boultif, Nr. 54273/00 - InfAuslR 2001, 476-481).
  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

    Auszug aus VG München, 09.08.2018 - M 10 K 17.1555
    Es sind für die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Ausweisung auch die Kriterien des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte heranzuziehen (vgl. nur EGMR, U.v. 18.10.2006 - Üner, Nr. 46410/99 - juris; EGMR, U.v. 2.8.2001 - Boultif, Nr. 54273/00 - InfAuslR 2001, 476-481).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG München, 09.08.2018 - M 10 K 17.1555
    Zu berücksichtigen ist aber immer auch der Rang des assoziationsrechtlichen Freizügigkeitsrechts, sodass an die nach dem Ausmaß des möglichen Schadens differenzierende hinreichende Wahrscheinlichkeit keine zu geringen Anforderungen gestellt werden dürfen (BVerwG, U.v. 10.07.2012 - 1 C 19/11).
  • BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00

    Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit;

    Auszug aus VG München, 09.08.2018 - M 10 K 17.1555
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen und deren gerichtlichen Überprüfung eine eigenständige Prognose hinsichtlich der Wiederholungsgefahr zu treffen, ohne dass sie an die Feststellungen der Strafgerichte rechtlich gebunden sind (vgl. zum Erfordernis etwa BVerwG, U.v. 26.2.2002 - 1 C 21/00 - juris Rn. 22).
  • VGH Hessen, 05.02.2016 - 9 B 16/16

    ABWÄGUNG; AUSWEISUNG; AUSWEISUNGSINTERESSE; BLEIBEINTERESSE; GEBUNDENE

    Auszug aus VG München, 09.08.2018 - M 10 K 17.1555
    Erforderlich ist vielmehr eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalles bereits auf Ebene des Tatbestands (vgl. BT-Drs. 18/4097, S. 49 f.; HessVGH, B.v. 5.2.2016 - 9 B 16/16 - juris Rn. 5; VG Düsseldorf, U.v. 11.2.2016 - 8 K 1493/15 - juris Rn. 45 ff.; VG München, B.v. 4.4.2016 - M 10 S 15.5791 - juris; Hailbronner, AuslR, § 53 Rn. 7 ff., 27).
  • VG Oldenburg, 11.01.2016 - 11 A 892/15

    Abwägung; Anfechtungsklage; Ausweisung; Befristung der Ausweisung; elektronische

    Auszug aus VG München, 09.08.2018 - M 10 K 17.1555
    Hiernach sind vor allem die Art und die Schwere der vom Ausländer begangenen Straftaten, die Dauer des Aufenthaltes in dem Land, aus dem er ausgewiesen werden soll, die seit der Begehung der Straftat verstrichene Zeit und das seitherige Verhalten des Ausländers, die Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen, die familiäre Situation des Ausländers, ob zu der Familie Kinder gehören und welches Alter diese haben, sowie die Ernsthaftigkeit der Schwierigkeiten, welche die Familienangehörigen voraussichtlich in dem Staat ausgesetzt wären, in den der Ausländer ausgewiesen werden soll, die Belange und das Wohl der Kinder und die Stabilität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen zum Gastland und zum Zielland zu berücksichtigen (VG Oldenburg, U.v. 11.1.2016 - 11 A 892/15 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 10.04.2014 - 10 ZB 13.71

    Ausweisung; Betäubungsmitteldelikte; drogensüchtiger Straftäter; keine Therapie

    Auszug aus VG München, 09.08.2018 - M 10 K 17.1555
    In Fällen wie dem vorliegenden, in denen Betäubungsmittelstraftaten aufgrund einer bestehenden Drogenproblematik begangen worden sind, geht die Rechtsprechung regelmäßig davon aus, dass die konkrete Wiederholungsgefahr erst entfällt, sobald der Kläger eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und darüber hinaus die damit verbundene Erwartung künftigen drogen- und straffreien Verhaltens auch nach dem Therapieende glaubhaft gemacht hat (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2014 - 10 ZB 13.71 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • EGMR, 19.03.2013 - 45971/08

    SAVASCI v. GERMANY

    Auszug aus VG München, 09.08.2018 - M 10 K 17.1555
    Gerade Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sind eine besondere Gefahr für die Gesellschaft (vgl. EGMR, U.v. 19.03.2013 - 45971/08 - juris Rn. 47).
  • VG Düsseldorf, 11.02.2016 - 8 K 1493/15
    Auszug aus VG München, 09.08.2018 - M 10 K 17.1555
    Erforderlich ist vielmehr eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalles bereits auf Ebene des Tatbestands (vgl. BT-Drs. 18/4097, S. 49 f.; HessVGH, B.v. 5.2.2016 - 9 B 16/16 - juris Rn. 5; VG Düsseldorf, U.v. 11.2.2016 - 8 K 1493/15 - juris Rn. 45 ff.; VG München, B.v. 4.4.2016 - M 10 S 15.5791 - juris; Hailbronner, AuslR, § 53 Rn. 7 ff., 27).
  • VG München, 04.04.2016 - M 10 S 15.5791

    Ausweisung eines bereits ausgereisten Ausländers

    Auszug aus VG München, 09.08.2018 - M 10 K 17.1555
    Erforderlich ist vielmehr eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalles bereits auf Ebene des Tatbestands (vgl. BT-Drs. 18/4097, S. 49 f.; HessVGH, B.v. 5.2.2016 - 9 B 16/16 - juris Rn. 5; VG Düsseldorf, U.v. 11.2.2016 - 8 K 1493/15 - juris Rn. 45 ff.; VG München, B.v. 4.4.2016 - M 10 S 15.5791 - juris; Hailbronner, AuslR, § 53 Rn. 7 ff., 27).
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