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   VG München, 13.11.2013 - M 7 K 12.2797   

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VG München, 13.11.2013 - M 7 K 12.2797 (https://dejure.org/2013,49848)
VG München, Entscheidung vom 13.11.2013 - M 7 K 12.2797 (https://dejure.org/2013,49848)
VG München, Entscheidung vom 13. November 2013 - M 7 K 12.2797 (https://dejure.org/2013,49848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf der Waffenbesitzkarte; Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen durch die Teilnahme an Veranstaltungen der NPD

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09

    Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten;

    Auszug aus VG München, 13.11.2013 - M 7 K 12.2797
    Anders als ein Partei- oder Vereinsverbot (vgl. BVerwG, U. v. 1. September 2010 - 6 A 4/09 - juris Rn 13) setzen sonstige hoheitliche Maßnahmen, wie etwa eine verfassungsschutzbehördliche Beobachtung oder dienstrechtliche Maßnahmen, ungeachtet des Parteienprivilegs nicht voraus, dass eine gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Bestrebung kämpferisch-aggressiv verwirklicht wird (vgl. BVerwG, U. v. 21. Juli 2010 - 6 C 22/09 - juris Rn 59; OVG NW, U. v. 13. Februar 2009 - 16 A 845/08 - juris Rn 42 ff.; BVerwG, U. v. 7. Juli 2004 - 6 C 17/03 - juris Rn 49 m.w.N. und U. v. 18. Mai 2001 - 2 WD 42/00, 2 WD 43/00 - juris Rn 15 m.w.N.).

    "Politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen" erfordern über das bloße Vorhandensein bestimmter Bestrebungen hinaus lediglich ein aktives, nicht jedoch notwendig kämpferisch-aggressives Vorgehen zu deren Realisierung (BVerwG, U. v. 21. Juli 2010 - 6 C 22/09 - juris Rn 59).

    Bestrebungen im Sinne von § 4 BVerfSchG müssen politisch determiniert oder, mit anderen Worten, objektiv geeignet sein, - über kurz oder lang - politische Wirkungen zu entfalten, wobei es nicht darauf ankommt, ob bestimmte Verhaltensweisen erlaubt sind oder nicht (BVerwG, U. v. 21. Juli 2010 - 6 C 22/09 - juris Rn 59 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418

    Für das Vorliegen von Anknüpfungstatsachen für den Verdacht einer Unterstützung

    Auszug aus VG München, 13.11.2013 - M 7 K 12.2797
    Auskünfte der Verfassungsschutzbehörden und das Zeugnis eines Zeugen vom Hörensagen können grundsätzlich verwertet werden, nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG, B. v. 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81- juris Rn 85 ff.; BVerwG, B. v. 5. März 2002 - 1 B 194/01 - juris Rn 4; BGH, B. v. 8. Mai 2007 - 4 StR 591/06 - juris Rn 2 f.; BayVGH, U. v. 27. Februar 2013 - 5 B 11.2418 - juris Rn 39 ff.; VGH BW, U. v. 29. September 2010 - 11 S 597/10 - juris Rn 49, U. v. 11. Juli 2002 - 13 S 1111/01 - juris Rn 50; OVG HH, U. v. 7. April 2006 - 3 Bf 442/03 - juris Rn 9) aufgrund ihres minderen Beweiswertes und zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) jedoch nur, wenn noch andere Indizien für die zu beweisenden Tatsachen sprechen.

    Dazu zählt ebenso die öffentliche oder nichtöffentliche Befürwortung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (BayVGH, U. v. 27. Februar 2013 - 5 B 11.2418 - juris Rn 13) wie die mehrjährige kontinuierliche Teilnahme an Veranstaltungen (BayVGH, B. v. 13. Oktober 2005 - 5 ZB 04.1781 - juris Rn 7 f.: 25 Veranstaltungen von 1993 bis 2000).

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

    Auszug aus VG München, 13.11.2013 - M 7 K 12.2797
    So sieht es das Bundesverwaltungsgericht für die Ergreifung ausländerrechtlicher Maßnahmen wegen Unterstützung des internationalen Terrorismus jede Tätigkeit als ausreichend an, die sich in irgendeiner Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeiten der inkriminierten Vereinigung auswirkt (vgl. BVerwG, U. v. 15. März 2005 - 1 C 26/03 - juris Rn 25 zu § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG und U. v. 30. Juli 2013 - 1 C 9/12 - juris Rn 15 ff. zu § 54 Nr. 5 AufenthG).

    Dazu zählt jedes Tätigwerden eines Nichtmitglieds, das die innere Organisation und den Zusammenhalt der Vereinigung fördert, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer auf die Unterstützung terroristischer Bestrebungen gerichteten Ziele fördert und damit ihre potenzielle Gefährlichkeit festigt und ihr Gefährdungspotenzial stärkt, ohne dass es auf einen beweis- und messbaren Nutzen für die Verwirklichung der missbilligten Ziele oder eine subjektive Vorwerfbarkeit ankommt (vgl. BVerwG, U. v. 15. März 2005 - 1 C 26/03 - juris Rn 25 u. U. v. 30. Juli 2013 - 1 C 9/12 - juris Rn 15).

  • BVerwG, 20.05.1983 - 2 WD 11.82

    Berücksichtigung einer glaubhaften Distanzierung eines Soldaten von einer Partei

    Auszug aus VG München, 13.11.2013 - M 7 K 12.2797
    Insoweit hat die anhand der damaligen Erkenntnislage sorgfältig abgesicherte Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Berufungsurteil vom 20. Mai 1983 (- 2 WD 11/82 - juris Rn 182 ff.), wonach die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt (1. Ls), nichts an Aktualität verloren.

    So wird im Verfassungsschutzbericht des Bayerischen Staatsministeriums des Innern aus dem Jahre 2012 (BayVerfSchBer 2012) belegt, dass die Partei verdeckt noch immer eine wohlwollende Haltung gegenüber dem Nationalsozialismus einnimmt (S. 89 f.), nach "System"-Überwindung strebt (S. 82/83) und ein Demokratieverständnis im Sinne eines biologistischen Volkskonzepts verbunden mit Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit pflegt (S. 82 ff., 86 ff.; vgl. auch S. 81 unten), was unter anderem auf die Nichtanerkennung des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Art. 3 GG, der im GG verbürgten Freiheitsrechte und der Menschenwürde hinausläuft (vgl. BVerwG, U. v. 20. Mai 1983 - 2 WD 11/82 - juris Rn 183 f., 276) und mit einer auf Gleichheit basierenden Volkssouveränität im Sinne des Grundgesetzes unvereinbar ist.

  • VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969

    Waffenrecht; Waffenbesitzkarte; Jagdschein; Widerruf; Einziehung;

    Auszug aus VG München, 13.11.2013 - M 7 K 12.2797
    Bei der Entscheidung über den Widerruf einer Waffenbesitzkarte handelt es sich um eine gebundene Entscheidung, bei der der Behörde kein Ermessen zukommt (vgl. BayVGH, B. v. 4. Dezember 2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn 14).
  • VGH Bayern, 14.12.2011 - 21 CS 11.2310

    Waffenbesitzkarte; Europäischer Feuerwaffenpass; Widerruf; Jagdschein;

    Auszug aus VG München, 13.11.2013 - M 7 K 12.2797
    Der Europäische Feuerwaffenpass bleibt bei der Streitwertfestsetzung außer Betracht (vgl. BayVGH, B. v. 14. Dezember 2011 - 21 CS 11.2310 - juris Rn 12).
  • VGH Bayern, 13.10.2005 - 5 ZB 04.1781
    Auszug aus VG München, 13.11.2013 - M 7 K 12.2797
    Dazu zählt ebenso die öffentliche oder nichtöffentliche Befürwortung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (BayVGH, U. v. 27. Februar 2013 - 5 B 11.2418 - juris Rn 13) wie die mehrjährige kontinuierliche Teilnahme an Veranstaltungen (BayVGH, B. v. 13. Oktober 2005 - 5 ZB 04.1781 - juris Rn 7 f.: 25 Veranstaltungen von 1993 bis 2000).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus VG München, 13.11.2013 - M 7 K 12.2797
    Auskünfte der Verfassungsschutzbehörden und das Zeugnis eines Zeugen vom Hörensagen können grundsätzlich verwertet werden, nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG, B. v. 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81- juris Rn 85 ff.; BVerwG, B. v. 5. März 2002 - 1 B 194/01 - juris Rn 4; BGH, B. v. 8. Mai 2007 - 4 StR 591/06 - juris Rn 2 f.; BayVGH, U. v. 27. Februar 2013 - 5 B 11.2418 - juris Rn 39 ff.; VGH BW, U. v. 29. September 2010 - 11 S 597/10 - juris Rn 49, U. v. 11. Juli 2002 - 13 S 1111/01 - juris Rn 50; OVG HH, U. v. 7. April 2006 - 3 Bf 442/03 - juris Rn 9) aufgrund ihres minderen Beweiswertes und zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) jedoch nur, wenn noch andere Indizien für die zu beweisenden Tatsachen sprechen.
  • BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01

    NPD-Verbotsverfahren

    Auszug aus VG München, 13.11.2013 - M 7 K 12.2797
    Schon deshalb, aber in erster Linie wegen Fehlens einer Entscheidung in der Sache lässt der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. März 2003 (- 2 BvB 1/01 u.a. - juris), mit dem das Verfahren auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt worden ist, keinen positiven Schluss auf die Verfassungsmäßigkeit der Ziele dieser Partei zu.
  • BVerwG, 18.05.2001 - 2 WD 42.00

    Verletzung der politischen Treuepflicht eines Soldaten durch politische

    Auszug aus VG München, 13.11.2013 - M 7 K 12.2797
    Anders als ein Partei- oder Vereinsverbot (vgl. BVerwG, U. v. 1. September 2010 - 6 A 4/09 - juris Rn 13) setzen sonstige hoheitliche Maßnahmen, wie etwa eine verfassungsschutzbehördliche Beobachtung oder dienstrechtliche Maßnahmen, ungeachtet des Parteienprivilegs nicht voraus, dass eine gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Bestrebung kämpferisch-aggressiv verwirklicht wird (vgl. BVerwG, U. v. 21. Juli 2010 - 6 C 22/09 - juris Rn 59; OVG NW, U. v. 13. Februar 2009 - 16 A 845/08 - juris Rn 42 ff.; BVerwG, U. v. 7. Juli 2004 - 6 C 17/03 - juris Rn 49 m.w.N. und U. v. 18. Mai 2001 - 2 WD 42/00, 2 WD 43/00 - juris Rn 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08

    Waffenschein, Unzuverlässigkeit, verfassungsfeindliche Bestrebungen,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 845/08

    Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz

  • BVerwG, 01.09.2010 - 6 A 4.09

    Vereinsverbot; Vereinszeitschrift; Anhörung; Verfassungswidrigkeit eines Vereins;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 1 L 103/10

    Widerruf der Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters rechtswidrig

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.11.2007 - VGH A 22/07

    "Parteienprivileg" steht in wehrhafter Demokratie Aufklärung über

  • VG Weimar, 09.01.2013 - 1 E 1194/12

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01

    Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund -

  • BGH, 08.05.2007 - 4 StR 591/06

    Konfrontationsrecht; Beweiswürdigung (Besonderheiten beim Zeugen vom Hörensagen)

  • VG Berlin, 30.11.2004 - 26 A 265.03

    Ehemaliges NPD-Mitglied darf nicht Justizwachtmeister werden

  • BVerwG, 05.03.2002 - 1 B 194.01

    D (A), Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, Rechtliches Gehör, Beweismittel,

  • OVG Hamburg, 07.04.2006 - 3 Bf 442/03

    PKK-Unterstützung in der Vergangenheit; Einbürgerungshindernis bei

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2010 - 11 S 597/10

    Einbürgerung - Beweislast bei Verdacht der Unterstützung verfassungsfeindlicher

  • VG Neustadt, 28.01.2013 - 3 K 845/12

    NPD-Mitglied zu Recht aus Kreisausrechtsausschuss abberufen

  • VGH Bayern, 21.07.2004 - 21 B 03.2631
  • EuGH - 82/83 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Preo / Kommission

  • VG Bremen, 08.08.2014 - 2 K 1002/13

    Widerruf einer Waffenerlaubnis und Waffenverbot gegen Funktionsträger der NPD

    Zur Erfüllung des Tatbestandes des § 5 Abs. 2 S. 3 a) WaffG durch eine Betätigung für die NPD hat das VG München in einer Entscheidung vom 13.11.2013 (M 7 K 12.2797, juris Rdnr. 24ff.) ausgeführt:.
  • VG Minden, 27.10.2015 - 8 K 1220/15

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unterstützung der salafistischen Szene

    So VG München, Urteil vom 13.11.2013 - M 7 K 12.2797 -, juris.
  • BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2299/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines NPD-Funktionärs gegen den Widerruf seiner

    Im Anschluss an das Bayerische Verwaltungsgericht München (Urteil vom 13. November 2013 - M 7 K 12.2797 -) führte das Verwaltungsgericht weiter aus, dass der unbestimmte Rechtsbegriff der verfassungsmäßigen Ordnung entsprechend den wesensverwandten Begriffen in § 4 Abs. 2 BVerfSchG und § 92 Abs. 2 StGB auszulegen sei.
  • VG Braunschweig, 19.09.2018 - 5 A 193/16

    Facebook; Hochladen; Internet; IS; IS-Anhänger; Islamischer Staat; nicht

    Diese rechtlichen Wertungen müssen für die Auslegungen des Begriffs der Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen nach § 5 Abs. 2 WaffG bei der Bewertung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 WaffG berücksichtigt werden (vgl. VG Minden, U. v. 27.10.2015, a. a. O., Rn. 40; VG München, U. v. 13.11.2013 - M 7 K 12.2797 -, juris Rn. 29).
  • VG München, 09.01.2017 - M 7 S 16.3223

    Widerruf von Waffenbesitzkarte und Jagdschein

    Einem vom Landratsamt zitierten Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 13. November 2013 - M 7 K 12.2797 - sei zu entnehmen, dass eine mehrfache Teilnahme an Demonstrationen oder anderen Veranstaltungen vorauszusetzen sei, um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage zu stellen.

    Davon kann im Sinne der von der Kammer im Urteil vom 13. November 2013 - M 7 K 12.2797 - herangezogenen obergerichtlichen Rechtsprechung erst dann ausgegangen werden, wenn sich eine Tätigkeit positiv auf die Aktionsmöglichkeiten einer Vereinigung auswirkt bzw. ihre innere Organisation, ihren Zusammenhalt, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer Ziele fördert und damit ihre potenzielle Gefährlichkeit festigt und ihr Gefährdungspotenzial stärkt (vgl. BVerwG, U. v. 15. März 2005 - 1 C 26/03 - juris Rn. 25 zu § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG und U. v. 30. Juli 2013 - 1 C 9/12 - juris Rn. 15 ff. zu § 54 Nr. 5 AufenthG).

  • VG Ansbach, 25.04.2019 - AN 16 K 17.01038

    Bundesleiter der Identitären Bewegung waffenrechtlich unzuverlässig

    Nach den Legaldefinitionen des § 4 Abs. 2 BVerfSchG und § 92 Abs. 2 StGB zählen zur verfassungsmäßigen Ordnung das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, die Unabhängigkeit der Gerichte, der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte (zu alledem ausführlich VG München, U.v. 13.11.2013 Az. M 7 K 12.2797 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 15.12.2020 - B 1 K 19.277

    Rücknahme des Kleinen Waffenscheins und die Untersagung des Erwerbs und des

    Selbiges gilt, wenn Veranstaltungen zur programmatischen Zielverfolgung oder zumindest zur Festigung der innerparteilichen Strukturen beitragen bzw. dem persönlichen Zusammenhalt von Mitgliedern und Sympathisanten dienen (VG München, U.v. 13.11.2013 - M 7 K 12.2797 - juris Rn. 33).

    Auch damit unterstützt er die Vereinigung, denn je mehr Mitglieder und sonstige Interessenten an einer Veranstaltung der Vereinigung teilnehmen, desto mehr Gewicht kommt ihr in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit im Rahmen der politischen Willensbildung zu." (ebenso VG München, U.v. 13.11.2013 - M 7 K 12.2797 - juris Rn. 33).

  • VG Bayreuth, 27.10.2020 - B 1 K 19.204

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, Teilnahme an zwei Veranstaltungen der Partei

    Selbiges gilt, wenn Veranstaltungen zur programmatischen Zielverfolgung oder zumindest zur Festigung der innerparteilichen Strukturen beitragen bzw. dem persönlichen Zusammenhalt von Mitgliedern und Sympathisanten dienen (VG München, U.v. 13.11.2013 - M 7 K 12.2797 - juris Rn. 33).

    Auch damit unterstützt er die Vereinigung, denn je mehr Mitglieder und sonstige Interessenten an einer Veranstaltung der Vereinigung teilnehmen, desto mehr Gewicht kommt ihr in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit im Rahmen der politischen Willensbildung zu." (ebenso VG München, U.v. 13.11.2013 - M 7 K 12.2797 - juris Rn. 33).

  • VG München, 30.08.2023 - M 7 S 23.1306

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Teilnahme am Bundeskongress der "Jungen

    Eine Vereinigung kann daher auch durch die "bloße" Teilnahme an Veranstaltungen unterstützt werden, da dies den Schluss auf die Unterstützung von gesetzlich missbilligten Bestrebungen und damit auf die Unterstützung der Vereinigung zulassen kann (vgl. Brunner in Adolph/Brunner/Bannach, Waffenrecht, Stand: März 2023, § 5 Rn. 152 f.; VG München, U.v. 13.11.2013 - M 7 K 12.2797 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VG München, 31.05.2017 - M 7 S 16.987

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Nach dem Sinn und Zweck des § 5 Abs. 2 WaffG, das mit jedem Waffenbesitz vorhandene Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten und nur bei Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit der Waffe jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BT-Drs. 14/7758, S. 54), ist der Begriff des Unterstützens nicht einengend auszulegen (VG München, U. v. 13. November 2013 - M 7 K 12.2797 - juris Rn 30), etwa dahin, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung in einer Weise in Frage gestellt werden muss, welche in waffenrechtlicher Hinsicht den Schluss erlaubt, dass der Waffenbesitzer seine Waffe künftig im Sinne seiner verfassungsfeindlichen Einstellung gegen die Rechtsordnung einsetzen wird.
  • VG Schwerin, 05.05.2022 - 3 A 209/18

    Klage gegen waffenrechtliche Verfügung nach § 41 WaffG erfolglos, da Kläger sich

  • VG Minden, 05.12.2022 - 8 K 92/21
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