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   VG München, 20.10.2009 - M 16 K 09.2072   

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VG München, 20.10.2009 - M 16 K 09.2072 (https://dejure.org/2009,36066)
VG München, Entscheidung vom 20.10.2009 - M 16 K 09.2072 (https://dejure.org/2009,36066)
VG München, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - M 16 K 09.2072 (https://dejure.org/2009,36066)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorzeitige Besitzeinweisung; Dienstbarkeit für Ethylen- Rohrleitung; Gütergemeinschaft: gemeinschaftliche Klageerhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus VG München, 20.10.2009 - M 16 K 09.2072
    Zu den Anforderungen der §§ 81 Abs. 1, 82 Abs. 1 Satz 1 VwGO gehört es, dass das Schriftstück im Original auch persönlich unterschrieben werden muss, um die Identifikation des Unterzeichners mit dem Erklärungsinhalt sicherzustellen und zu gewährleisten (vgl. Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 5 zu § 81; da im gesamten vorbereitenden Verfahren keine einzige zuordenbaren Äußerung des Herrn ... vorlag, liegt auch keine Konstellation vor, die dem vom BVerwG (E 81, 32, NJW 1989, 1175) entschiedenen Fall der Schriftlichkeit der Klageerhebung gleicht).
  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 13 A 07.2096

    Flurbereinigung; beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren; vorläufige

    Auszug aus VG München, 20.10.2009 - M 16 K 09.2072
    Schließlich ist auch nicht ersichtlich, dass die fehlende Unterschrift des Herrn ... bzw. fehlende Vollmacht an seine Ehefrau Ausdruck der rechtlichen Unkenntnis juristischer Laien war, als die Klägerin und ihr Ehemann auch in dem Verfahren M 16 K 08.4071 wirksam gemeinsam Klage erhoben hatten (insofern anders als im Fall des BayVGH vom 20. November 2008, Az. 13 A 07.2096).
  • VGH Bayern, 08.07.1987 - 23 CS 87.00979
    Auszug aus VG München, 20.10.2009 - M 16 K 09.2072
    Damit sind die Ehegatten grundsätzlich nur gemeinsam über das Gesamtgut (§ 1416 BGB) verfügungsbefugt und verpflichtet, das Gesamtgut betreffende Rechtsstreitigkeiten gemeinschaftlich zu führen (Palandt, BGB, RdNr. 7 zu § 1450; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, RdNr. 8 Anhang nach § 52; insofern andere Konstellation als die der Entscheidung des BayVGH vom 8.7.1987; BayVBl. 88, 272); einer der in §§ 1453 Abs. 1 iVm. 1366 Abs. 1 bis 4 (Genehmigung von Verträgen) bzw. §§ 1454, 1455, dort v.a. Nr. 10 BGB (Notverwaltung bzw. Dringlichkeit) geregelten Fälle der Entbehrlichkeit der Zustimmung des anderen Ehegatten bzw. der nachträglichen Zustimmung liegt ersichtlich nicht vor, so dass auch der "vorsorglichen" Vollmachtserklärung des Herrn ... vom 20. Oktober 2009 -wie auszuführen ist- keine nachträglich heilende Wirkung zukommen konnte.
  • VGH Bayern, 23.04.2010 - 22 ZB 10.43

    Gesetzlicher Richter, Geschäftsverteilungsplan, Vorzeitige Besitzeinweisung,

    Nach der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht vom 20. Oktober 2009 hat der Kläger zu 2 dort eine Erklärung vom selben Tag vorgelegt, nach der er die Prozesserklärungen, welche seine Ehefrau, die Klägerin zu 1, unter anderem im vorliegenden Verfahren M 16 K 09.2072 abgegeben hat und abgeben wird, rein vorsorglich genehmigt.

    Insoweit ist zum einen zweifelhaft, ob sich diese Rücknahme überhaupt auf das vorliegende Verfahren bezogen hat, nachdem in Ziffer 2.2 der Niederschrift über diesen Erörterungstermin lediglich die Verfahren M 16 K 08.4271 und M 16 S 09.2735 genannt werden; demgegenüber lautet die Überschrift zu TOP 2 der Niederschrift "Erfolgsaussichten der Klage im Verfahren M 16 K 09.2072/Zulässigkeit".

  • VerfGH Bayern, 12.08.2011 - 74-VI-10

    Teils aus Subsidiaritätsgründen und wegen Verfristung unzulässige, im Übrigen

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind der Besitzeinweisungsbeschluss der Stadt Ingolstadt vom 6. April 2009 Az. 1.30-60/08/E./D., das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 20. Oktober 2009 Az. M 16 K 09.2072 und der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. April 2010 Az. 22 ZB 10.43.
  • BVerfG, 30.03.2011 - 1 BvR 2149/10

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde 1. der Frau D ..., 2. des Herrn D ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Schneider & Collegen, Bavariaring 35, 80336 München - gegen a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. April 2010 - 22 ZB 10.43 -, b) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 20. Oktober 2009 - M 16 K 09.2072 -, c) den Besitzeinweisungsbeschluss der Stadt I ... vom 6. April 2009 - 1.30-60/08/EPS/D ... - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Kirchhof und die Richter Eichberger, Masing gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 30. März 2011 einstimmig beschlossen:.
  • VGH Bayern, 23.05.2019 - 22 B 17.1299

    Rechtmäßige Enteignung für die Errichtung und den Betrieb einer Ethylen-Pipeline

    Mit Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 20. Oktober 2009 (Az. M 16 K 09.2072) wurde die Anfechtungsklage der Kläger gegen diesen Besitzeinweisungsbeschluss abgewiesen.
  • VG Regensburg, 23.07.2013 - RO 4 K 13.539

    Ein Grundstück grenzt auch dann an ein Gewässer an und unterliegt dem

    Wegen der Zwei-Monats-Frist des Art. 39 Abs. 7 Satz 1 BayNatSchG könne eine wirksame (gemeinschaftliche) Vorkaufsrechtsausübung gegenüber der Klägerin zu 2) nicht mehr erfolgen (VG München vom 20.10.2009 - M 16 K 09.2072).
  • VG München, 31.05.2011 - M 16 K 11.161

    ...- Rohrleitung; Enteignungsbeschluss; beschränkte persönliche Dienstbarkeit

    Die hiergegen erhobene Klage der Kläger zum Bayerischen Verwaltungsgericht München ist durch Urteil vom 20. Oktober 2009 abgewiesen worden (Az. M 16 K 09.2072), der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den hiergegen gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung am 23. April 2010 abgelehnt (Az. 22 ZB 10.43).
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