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VG München, 24.02.2016 - M 18 K 14.3472 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- VG München, 20.06.2018 - M 18 K 16.5886
Zuzahlungen für Tagespflege von Kindern
Aufgrund eines bei Gericht anhängigen Parallelverfahrens mit vergleichbarem Streitgegenstand (Verfahren M 18 K 14.3472) wurde das Verfahren zunächst ruhend gestellt und sodann als statistisch erledigt behandelt.Mit rechtskräftigem Urteil vom 24. Februar 2016 stellte das Gericht im Verfahren M 18 K 14.3472 u.a. fest, dass die (dortige) Klägerin neben den Förderleistungen nach §§ 22 ff. SGB VIII berechtigt ist, von den Eltern der von ihr betreuten Tagespflegekinder mittels privatrechtlicher Vereinbarung Essensgeld sowie weitere Zuzahlungen zu verlangen.
Sie ist statthaft, da sie die Klärung des Rechtsverhältnisses zwischen der Klägerin und dem Beklagten bzw. dem von ihm nach Art. 42 Abs. 1 AGSG Beauftragten zum Inhalt hat (vgl. VG München, U.v. 24.2.2016 - M 18 K 14.3472 - juris Rn. 59ff.;… VG VG Würzburg, U.v. 2.7.2015 - W 3 K 14.648 - juris Rn. 94ff.).
Das Gericht hält insoweit an seiner im vergleichbaren Fall geäußerten Rechtsauffassung im Verfahren M 18 K 14.3472 (…rechtskräftiges U.v. 24.2.2016 - juris Rn. 62ff m.w.N.) fest und macht sich diese Ausführungen weiter zu Eigen.
- VG München, 20.06.2018 - M 18 K 16.6024
Unterstützung in Form laufender Geldleistung für Kindertagespflege
Die laufende Geldleistung muss nach § 23 Abs. 2 SGB VIII zwingend in die dort im Einzelnen aufgeführten Bestandteile (Sachaufwand, Förderleistung, Zuschüsse zur Renten- und Unfallversicherung, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung) differenziert werden (vgl. VG München, U.v. 24.2.2016 - M 18 K 14.3472 - juris Rn. 44 mwN).Das Gericht verweist insoweit auf das rechtskräftige Urteil der Kammer vom 24. Februar 2016 (M 18 K 14.3472).
Das Gericht hält insoweit an seiner im vergleichbaren Fall geäußerten Rechtsauffassung im Verfahren M 18 K 14.3472 (…rechtskräftiges U.v. 24.2.2016 - juris Rn. 62ff m.w.N.) fest und macht sich diese Ausführungen weiter zu eigen.