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   VG München, 27.07.2022 - M 5 S 22.2612   

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VG München, 27.07.2022 - M 5 S 22.2612 (https://dejure.org/2022,20829)
VG München, Entscheidung vom 27.07.2022 - M 5 S 22.2612 (https://dejure.org/2022,20829)
VG München, Entscheidung vom 27. Juli 2022 - M 5 S 22.2612 (https://dejure.org/2022,20829)
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  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 37.13

    Dienstunfähigkeit; Anforderungen an (amts-) ärztliche Gutachten; "Schülerphobie";

    Auszug aus VG München, 27.07.2022 - M 5 S 22.2612
    Die Suche nach einer Verwendungsmöglichkeit muss sich regelmäßig auf den gesamten Bereich des Dienstherrn sowie auf Dienstposten erstrecken, die frei sind oder in absehbarer Zeit voraussichtlich neu zu besetzen sind (BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - NVwZ-RR 2015, 625, juris Rn. 17 f.; B.v. 6.3.2012 - 2 A 5.10 - IÖD 2012, 122, juris Rn. 4; OVG Saarl, U.v. 13.1.2021 - 1 A 190/18 - juris Rn. 100).

    In welcher Form die Verwaltung der Suchpflicht nachkommt, sei es durch schriftliche Anfragen oder aber durch E-Mail-Abfragen oder auf andere Weise, bleibt zwar ihrer Organisationsgewalt überlassen (BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - NVwZ-RR 2015, 625, juris Rn. 22).

    Daher geht es zulasten des Dienstherrn, wenn nicht aufgeklärt werden kann, ob die Suche den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat (BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - juris Rn. 20; OVG Saarl, U.v. 13.1.2021 - 1 A 190/18 - juris Rn. 101).

  • OVG Saarland, 13.01.2021 - 1 A 190/18

    Zu den Voraussetzungen der vorzeitigen Versetzung eines Beamten der

    Auszug aus VG München, 27.07.2022 - M 5 S 22.2612
    Die negative Prognose muss mit einer gebotenen Sicherheit sachlich gerechtfertigt werden (OVG Saarl, U.v. 13.1.2021 - 1 A 190/18 - juris Rn. 96; VGH BW, U.v. 20.7.2016 - 4 S 1163/14 - juris Rn. 51).

    Die Suche nach einer Verwendungsmöglichkeit muss sich regelmäßig auf den gesamten Bereich des Dienstherrn sowie auf Dienstposten erstrecken, die frei sind oder in absehbarer Zeit voraussichtlich neu zu besetzen sind (BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - NVwZ-RR 2015, 625, juris Rn. 17 f.; B.v. 6.3.2012 - 2 A 5.10 - IÖD 2012, 122, juris Rn. 4; OVG Saarl, U.v. 13.1.2021 - 1 A 190/18 - juris Rn. 100).

    Daher geht es zulasten des Dienstherrn, wenn nicht aufgeklärt werden kann, ob die Suche den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat (BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - juris Rn. 20; OVG Saarl, U.v. 13.1.2021 - 1 A 190/18 - juris Rn. 101).

  • VGH Bayern, 31.07.2015 - 3 ZB 12.1613

    Beamtenrecht, Probebeamtenverhältnis, Beamtenverhältnis, Entlassung, Eignung,

    Auszug aus VG München, 27.07.2022 - M 5 S 22.2612
    Dagegen kommt es für die anderweitige Verwendung eines Probebeamten darauf an, ob der Betroffene noch für einen ausreichend großen Teil der Dienstposten der gesamten bisherigen Laufbahn oder für eine andere Laufbahn, für die der Beamte die Befähigung besitzt oder voraussichtlich erwerben wird, mit insgesamt geringeren gesundheitlichen Anforderungen gesundheitlich geeignet ist (BayVGH, B.v. 31.7.2015 - 3 ZB 12.1613 - juris Rn. 51).

    Dies ist anzunehmen, wenn die Erkrankung des Beamten von solcher Art oder Schwere ist, dass dieser für sämtliche Dienstposten der betreffenden oder einer anderen Laufbahn, in die er wechseln könnte, ersichtlich gesundheitlich ungeeignet ist (vgl. BVerwG, U.v. 30.10.2013 - 2 C 16/12 - BVerwGE 148, 204, juris Rn. 40; U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - BVerwGE 150, 1-17, juris Rn. 34; BayVGH, B.v. 31.7.2015 - 3 ZB 12.1613 - juris Rn. 51).

  • BVerwG, 11.04.2017 - 2 VR 2.17

    Bewerber trägt materielle Beweislast für gesundheitliche Eignung

    Auszug aus VG München, 27.07.2022 - M 5 S 22.2612
    Es ist darauf hinzuweisen, dass die Beweislast im Fall der Feststellung der Dienstunfähigkeit bereits ernannter Beamter, auch Beamter im Probebeamtenverhältnis, beim Dienstherren liegt (BVerwG, B.v. 11.4.2017 - 2 VR 2.17 - IÖD 2017, 122, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus VG München, 27.07.2022 - M 5 S 22.2612
    Dies ist anzunehmen, wenn die Erkrankung des Beamten von solcher Art oder Schwere ist, dass dieser für sämtliche Dienstposten der betreffenden oder einer anderen Laufbahn, in die er wechseln könnte, ersichtlich gesundheitlich ungeeignet ist (vgl. BVerwG, U.v. 30.10.2013 - 2 C 16/12 - BVerwGE 148, 204, juris Rn. 40; U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - BVerwGE 150, 1-17, juris Rn. 34; BayVGH, B.v. 31.7.2015 - 3 ZB 12.1613 - juris Rn. 51).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG München, 27.07.2022 - M 5 S 22.2612
    Im Übrigen stellt nur die schriftliche Dokumentation der konkreten Suchbemühungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind, und erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. zur Auswahlentscheidung: BVerfG, B.v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn. 21; zum Abbruch einer Stellenbesetzung: BVerfG, B.v. 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Auszug aus VG München, 27.07.2022 - M 5 S 22.2612
    Dies ist anzunehmen, wenn die Erkrankung des Beamten von solcher Art oder Schwere ist, dass dieser für sämtliche Dienstposten der betreffenden oder einer anderen Laufbahn, in die er wechseln könnte, ersichtlich gesundheitlich ungeeignet ist (vgl. BVerwG, U.v. 30.10.2013 - 2 C 16/12 - BVerwGE 148, 204, juris Rn. 40; U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - BVerwGE 150, 1-17, juris Rn. 34; BayVGH, B.v. 31.7.2015 - 3 ZB 12.1613 - juris Rn. 51).
  • BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus VG München, 27.07.2022 - M 5 S 22.2612
    Im Übrigen stellt nur die schriftliche Dokumentation der konkreten Suchbemühungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind, und erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. zur Auswahlentscheidung: BVerfG, B.v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn. 21; zum Abbruch einer Stellenbesetzung: BVerfG, B.v. 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11 - juris Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 1163/14

    Prognose zur Feststellung einer Dienstunfähigkeit bei langfristig bescheinigter

    Auszug aus VG München, 27.07.2022 - M 5 S 22.2612
    Die negative Prognose muss mit einer gebotenen Sicherheit sachlich gerechtfertigt werden (OVG Saarl, U.v. 13.1.2021 - 1 A 190/18 - juris Rn. 96; VGH BW, U.v. 20.7.2016 - 4 S 1163/14 - juris Rn. 51).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus VG München, 27.07.2022 - M 5 S 22.2612
    Die Durchsetzung und Sicherstellung des grundsätzlich bestehenden Lebenszeitprinzips als Teil der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums gemäß Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Grundgesetz/GG) erfordert eine rechtmäßige Gestaltung des Verfahrens der Entlassung eines Beamten (BVerfG, B.v. 10.12.1985 - 2 BvL 18/83 - BVerfGE 71, 255 - juris Rn. 44).
  • BVerwG, 06.03.2012 - 2 A 5.10

    Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand; Grundsatz

  • BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 2116/01

    Versetzung des Direktors bei der Bremischen Bürgerschaft in den einstweiligen

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