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   VG München, 31.03.2011 - M 10 S 10.6231   

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VG München, 31.03.2011 - M 10 S 10.6231 (https://dejure.org/2011,67004)
VG München, Entscheidung vom 31.03.2011 - M 10 S 10.6231 (https://dejure.org/2011,67004)
VG München, Entscheidung vom 31. März 2011 - M 10 S 10.6231 (https://dejure.org/2011,67004)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gewerbesteuer; Haftung; Umwandlung einer KG in eine OHG bei Ausscheiden des einzigen Komplementärs; unbillige Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 21.12.1998 - 4 ZS 98.2811
    Auszug aus VG München, 31.03.2011 - M 10 S 10.6231
    Soweit im Rahmen eines Haftungsbescheids Säumniszuschläge geltend gemacht werden, kommt dem Widerspruch bereits kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung zu (BayVGH v. 21.12.1998 Az. 4 ZS 98.2811; VG München v. 24.6.2010 Az. M 10 S 10.336).
  • BVerwG, 16.09.1997 - 8 B 143.97

    Die Haftungsinanspruchnahme für Hinterziehungszinsen setzt nicht voraus, daß

    Auszug aus VG München, 31.03.2011 - M 10 S 10.6231
    Die von der Antragsgegnerin geltend gemachten Gewerbesteuerforderungen für die Jahre 2005, 2006 und 2007 sowie die Nachzahlungszinsen im Jahr 2006 und der Verspätungszuschlag können der Haftungsinanspruchnahme des Antragstellers unabhängig davon zu Grunde gelegt werden, ob eine wirksame Festsetzung dieser Abgaben gegenüber der Steuerschuldnerin erfolgt ist (BVerwG v. 16.9.1997 Az. 8 B 143/97 RdNr. 7 und Tipke/Kruse, AO, § 191 RdNr. 15 m.w.N.).
  • VG München, 17.04.2008 - M 10 K 06.3735

    Haftung für Gewerbesteuerschulden; BGB-Gesellschaft; Einwendungen gegen die Höhe

    Auszug aus VG München, 31.03.2011 - M 10 S 10.6231
    Nachdem er als Gesellschafter gesamtschuldnerisch neben der weiteren Gesellschafterin ... haftet, ist eine Differenzierung zwischen den einzelnen Gesamtschuldnern regelmäßig nicht erforderlich (VG München v. 17.4.2008 Az. M 10 K 06.3735 S. 14).
  • VG München, 12.08.2008 - M 10 S 08.2955

    Unbillige Härte

    Auszug aus VG München, 31.03.2011 - M 10 S 10.6231
    Eine solche kann auch solange nicht angenommen werden, wie der Antragsteller Zahlungserleichterungen (Stundung, Erlass, Ratenzahlung) nicht beantragt hat und insbesondere hinreichenden Unterlagen über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse vorgelegt hat, die der Antragsgegnerin eine Beurteilung des etwaigen Vorliegens einer Existenzgefährdung ermöglichen könnten (VG München v. 12.8.2008, Az. M 10 S 08.2955).
  • VG München, 24.06.2010 - M 10 S 10.336

    Gewerbesteuerhaftung; Geschäftsführer einer GmbH; Zurechenbarkeit eines

    Auszug aus VG München, 31.03.2011 - M 10 S 10.6231
    Soweit im Rahmen eines Haftungsbescheids Säumniszuschläge geltend gemacht werden, kommt dem Widerspruch bereits kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung zu (BayVGH v. 21.12.1998 Az. 4 ZS 98.2811; VG München v. 24.6.2010 Az. M 10 S 10.336).
  • VGH Bayern, 30.06.2008 - 4 CS 08.1409

    Prozesskostenhilfe; Gewerbesteuer

    Auszug aus VG München, 31.03.2011 - M 10 S 10.6231
    Eine unbillige Härte liegt nur dann vor, wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabepflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und nicht oder nur schwer wieder gut zu machen sind, insbesondere, wenn die wirtschaftliche Existenz des Abgabepflichtigen gefährdet wäre (BayVGH v. 30.6.2008 Az. 4 CS 08.1409 RdNr. 5).
  • VG Stade, 02.04.2014 - 3 A 1404/12

    Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG als Haftungsschuldner

    Auch der vorhergehende Erlass eines Grundlagenbescheids, hier in Form des Gewerbesteuermessbescheids, ist nicht erforderlich (VG München, Beschluss vom 31.03.2011 - M 10 S 10.6231 - mit Verweis auf Tipke/Kruse, AO, § 191 Rn. 15).
  • VG München, 27.06.2016 - M 10 S 15.5732

    Nachhaftung des ausgeschiedenen Komplementärs einer KG

    Die Antragstellerin hat demgegenüber das Bestehen der Primärschuld dem Grunde oder der Höhe nach nicht unter der insoweit erforderlichen Glaubhaftmachung in Frage stellen können (vgl. dazu VG München, B. v. 31.3.2011 - M 10 S 10.6231- juris w. w. N.; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Auflage, § 80 Rn. 125).
  • VG Karlsruhe, 04.04.2022 - 1 K 4494/21

    Gewerbesteuer; Steuerschuld; Haftungsschuld; Grundsatz der Akzessorietät;

    Auch der vorhergehende Erlass eines Grundlagenbescheids, hier in Form des Gewerbesteuermessbescheids, ist nicht erforderlich (VG München, Beschluss vom 31.03.2011 - M 10 S 10.6231 -, juris Rn. 30 mit Verweis auf Tipke/Kruse, AO, § 191 Rn. 15).
  • FG Sachsen, 14.11.2018 - 2 K 1265/18

    Haftung als Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) persönlich für

    Sofern die verbleibenden Kommanditisten die Liquidation nicht nachhaltig betreiben und auch keinen neuen Komplementär aufnehmen, wandelt sich die Gesellschaft kraft Rechtsformzwangs automatisch in eine offene Handelsgesellschaft (§ 105 HGB ) um, mit der Folge der zwingenden und unbeschränkten Haftung nach §§ 128, 130 HGB für alle entstandenen und neu entstehenden Gesellschaftsverbindlichkeiten (so auch: Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 31. März 2011 - M 10 S 10.6231, zitiert nach Juris; Urteil des Oberlandesgericht Rostock vom 3. September 2009 - 3 U 271/08, zitiert nach Juris; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB , 3. Auflage, § 131 , Rn. 30).
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