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   VG Münster, 15.01.2021 - 3 L 4/21.A   

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https://dejure.org/2021,343
VG Münster, 15.01.2021 - 3 L 4/21.A (https://dejure.org/2021,343)
VG Münster, Entscheidung vom 15.01.2021 - 3 L 4/21.A (https://dejure.org/2021,343)
VG Münster, Entscheidung vom 15. Januar 2021 - 3 L 4/21.A (https://dejure.org/2021,343)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Münster, 15.01.2021 - 3 L 4/21
    Da die Voraussetzungen des § 75 Abs. 2 AsylG nicht gegeben sind, muss der in § 75 Abs. 1 AsylG grundsätzlich angeordneten aufschiebenden Wirkung und dem aus Art. 16 a Abs. 1 GG abgeleiteten verfassungsunmittelbaren vorläufigen Bleiberecht als Verfahrensrecht, vgl. BVerfG, Urteil vom 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 -, juris, Rdn. 120 ff., und Kammerbeschluss vom 16.3.1999 - 2 BvR 2131/95 -, juris, Rdn. 22, jedenfalls dadurch hinreichend Rechnung getragen werden, dass im Fall einer nach § 75 Abs. 2 Satz 3 AsylG vorgenommenen Anordnung der sofortigen Vollziehung ein über das Rücknahmeinteresse hinausgehendes besonderes öffentliches Vollzugsinteresse konkret feststellbar sein muss.
  • BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95

    Einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren bei Ablehnung der Durchführung

    Auszug aus VG Münster, 15.01.2021 - 3 L 4/21
    Da die Voraussetzungen des § 75 Abs. 2 AsylG nicht gegeben sind, muss der in § 75 Abs. 1 AsylG grundsätzlich angeordneten aufschiebenden Wirkung und dem aus Art. 16 a Abs. 1 GG abgeleiteten verfassungsunmittelbaren vorläufigen Bleiberecht als Verfahrensrecht, vgl. BVerfG, Urteil vom 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 -, juris, Rdn. 120 ff., und Kammerbeschluss vom 16.3.1999 - 2 BvR 2131/95 -, juris, Rdn. 22, jedenfalls dadurch hinreichend Rechnung getragen werden, dass im Fall einer nach § 75 Abs. 2 Satz 3 AsylG vorgenommenen Anordnung der sofortigen Vollziehung ein über das Rücknahmeinteresse hinausgehendes besonderes öffentliches Vollzugsinteresse konkret feststellbar sein muss.
  • VG Köln, 31.03.2005 - 16 L 289/05

    Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Widerruf, Rechtsschutzinteresse,

    Auszug aus VG Münster, 15.01.2021 - 3 L 4/21
    Dabei kann dahinstehen, ob die Anordnung der sofortigen Vollziehung in den Fällen der Rücknahme nach § 73 Abs. 2 AsylG wegen der Regelung in § 75 Abs. 2 AsylG aus verfassungsrechtlichen Gründen überhaupt zulässig ist, VG Köln, Beschluss vom 31.3.2005 - 16 L 289/05.A - juris, Rdn. 8; VG Ansbach, Beschluss vom 27.11.2006 - AN 1 S 06.30884 - (beide allerdings ergangen vor der Einfügung des heutigen § 75 Abs. 2 Satz 3 AsylG), oder nur eingeschränkt in den Fällen des § 75 Abs. 2 Satz 1 und 2 AsylG möglich ist und darüber hinausgehende weitere Fallkonstellationen im Hinblick auf das verfassungsunmittelbare vorläufige Bleiberecht generell nicht ersichtlich sind.
  • VG Ansbach, 27.11.2006 - AN 1 S 06.30884

    Widerruf, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Münster, 15.01.2021 - 3 L 4/21
    Dabei kann dahinstehen, ob die Anordnung der sofortigen Vollziehung in den Fällen der Rücknahme nach § 73 Abs. 2 AsylG wegen der Regelung in § 75 Abs. 2 AsylG aus verfassungsrechtlichen Gründen überhaupt zulässig ist, VG Köln, Beschluss vom 31.3.2005 - 16 L 289/05.A - juris, Rdn. 8; VG Ansbach, Beschluss vom 27.11.2006 - AN 1 S 06.30884 - (beide allerdings ergangen vor der Einfügung des heutigen § 75 Abs. 2 Satz 3 AsylG), oder nur eingeschränkt in den Fällen des § 75 Abs. 2 Satz 1 und 2 AsylG möglich ist und darüber hinausgehende weitere Fallkonstellationen im Hinblick auf das verfassungsunmittelbare vorläufige Bleiberecht generell nicht ersichtlich sind.
  • VG München, 01.09.2021 - M 27 S 20.32107

    Anordnung der sofortigen Vollziehung bei einer Täuschung über die

    Zwar kann für eine Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht allein entscheidend sein, dass der Antragsteller vorsätzlich über seine Staatsangehörigkeit getäuscht hat; denn dies ist gerade Tatbestandsvoraussetzung für eine Rücknahme nach § 73 Abs. 2 AsylG (vgl. insoweit zutreffend VG Münster, B.v. 15.1.2021 - 3 L 4/21.A - juris Rn. 16; s. ferner BVerfG, B.v. 16.7.1974 - 1 BvR 75/74 - BVerfGE 38, 52 - juris Rn. 24).

    Allerdings ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung aus anderen Gründen, vor allem im Hinblick auf die ausländerrechtliche Vorbereitung der Aufenthaltsbeendigung gerechtfertigt (a.A. VG Münster, B.v. 15.1.2021 - 3 L 4/21.A - juris Rn. 16).

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