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   VG Münster, 20.09.2017 - 8 L 1483/17.A   

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VG Münster, 20.09.2017 - 8 L 1483/17.A (https://dejure.org/2017,36012)
VG Münster, Entscheidung vom 20.09.2017 - 8 L 1483/17.A (https://dejure.org/2017,36012)
VG Münster, Entscheidung vom 20. September 2017 - 8 L 1483/17.A (https://dejure.org/2017,36012)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Erstreckung des Anwendungsbereichs von Asylverfahrensrichtlinie auf sog. "Dublin-Fälle".

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 9.17

    Abschiebungsanordnung; Aufstockung; Drittstaatenregelung; Folgeantrag;

    Auszug aus VG Münster, 20.09.2017 - 8 L 1483/17
    Im Rahmen der Anwendung des § 34a AsylG auf sog. "Dublin-Fälle" sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 29 Abs. 1 Nr. 3 AsylG (Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 9.17 -, www.bverwg.de = juris, je Rn.

    Im Rahmen der Anwendung des § 34a AsylG auf sog. "Dublin-Fälle" sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 29 Abs. 1 Nr. 3 AsylG (Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 9.17 -, www.bverwg.de = juris, je Rn. 17) weiterhin als sichere Drittstaaten zu behandeln.

    Art. 33 Abs. 2 Buchst. b und c Asylverfahrensrichtlinie verweisen auf die in Art. 35 und 38 der Richtlinie geregelten Konzepte des ersten Asylstaats bzw. des sicheren Drittstaats, erklären diese jedoch jeweils nur in Bezug auf Staaten für anwendbar, die keine Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind (BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 9.17 -, www.bverwg.de = juris, Rn. 17).

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus VG Münster, 20.09.2017 - 8 L 1483/17
    Der eine Kollision des nationalen Rechts mit dem Unionsrecht vermeidende Anwendungsvorrang des Unionsrechts beachtet den Grundsatz, dass das supranational begründete Recht der Europäischen Union keine rechtsvernichtende, derogierende Wirkung gegenüber dem mitgliedstaatlichen Recht entfaltet, sondern nur dessen Anwendung soweit zurückdrängt, wie es das Unionsrecht erfordert (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09 -, www.bverfg.de, Rn. 81 = juris, Rn. 81 = NJW 2011, 3428).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99

    Nordirak, Abschiebungsschutz, inländische Fluchtalternative, Erreichbarkeit,

    Auszug aus VG Münster, 20.09.2017 - 8 L 1483/17
    Abschiebungen in das Herkunftsland erfolgen durch die zuständigen örtlichen Ausländerbehörden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 1999 - 9 C 4.99 -, juris, Rn. 16) nach den Vorgaben des Aufenthaltsgesetzes.
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