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   VG Magdeburg, 23.11.2021 - 3 B 321/21 MD   

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https://dejure.org/2021,52242
VG Magdeburg, 23.11.2021 - 3 B 321/21 MD (https://dejure.org/2021,52242)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 23.11.2021 - 3 B 321/21 MD (https://dejure.org/2021,52242)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 23. November 2021 - 3 B 321/21 MD (https://dejure.org/2021,52242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschränkungen einer als Protestcamp durchgeführten Versammlung - Corona-Virus

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2010 - 1 S 349/10

    Skinheadkonzert als Versammlung; polizeiliches Einschreiten/Auflösung

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.11.2021 - 3 B 321/21
    Eingriffe in die Versammlungsfreiheit können jedenfalls dann gerechtfertigt sein, wenn sie dem Schutz vor konkrete Gefahren für elementrare Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit der Versammlungsteilnehmer und von anderen Personen dienen (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 12.07.2010 - 1 S 349/10 -, juris, Rdnr. 60).

    Wenn es aber um den Schutz besonders hochwertiger Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit von Menschen geht, dürfen die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts nicht überspannt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 12.07.2010 - 1 S 349/10 -, juris, Rdnr. 60).

    Wie bereits ausführt, ist bei derartigen Beschränkungen auch der hohe Rang der Versammlungsfreiheit zu berücksichtigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 12.07.2010 - 1 S 349/10 -, juris, Rdnr. 60).

  • BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04

    Schweinemastanlage; Genehmigungsbedürftigkeit; Altanlage Anzeige; Nichtbetrieb

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.11.2021 - 3 B 321/21
    (BVerwG, U. v. 25.08.2005 - 7 C 25.04 -, juris, Rdnr. 16).

    Bei der ungenauen Fristsetzung, eine Maßnahme unverzüglich durchzuführen, kann der Betroffene nicht erkennen, bis zu welchem Zeitpunkt er die vom ihm verlangte Handlung vornehmen muss, um weitere behördliche Maßnahmen abzuwenden (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 25.08.2005 - 7 C 25/04 -, juris, Rdnr. 9 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - 13 B 1422/20

    Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen Klimacamp - Erfassung personenbezogener

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.11.2021 - 3 B 321/21
    Allerdings bedürfte es hierzu jeweils einer speziellen gesetzlichen Grundlage, die ihrerseits den dafür maßgeblichen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen muss, sodass im Ergebnis ein hohes Schutzniveau der erhobenen Daten gewährleistet sein dürfte (vgl. zum Ganzen: OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 23.09.2020 - 13 B 1422/20 -, juris, Rdnr. 21 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2014 - 2 M 31/14

    Bauordnungsrechtliche Sicherungsverfügung; Standsicherheitsgutachten;

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.11.2021 - 3 B 321/21
    Auch die Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Standsicherheit eines Gebäudes kann verlangt werden, wenn aufgrund objektiver Anhaltspunkte bereits erhebliche Zweifel an dessen Standsicherheit bestehen (OVG LSA, B. v. 02.09.2014 - 2 M 31/14 -, juris, Rdnr. 7 m. w. N.).
  • VG Magdeburg, 19.03.2021 - 3 B 76/21

    Begründung von Auflagen einer versammlungsrechtlichen Ordnungsverfügung; Bemalung

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.11.2021 - 3 B 321/21
    Für eine Halbierung des für die Hauptsache maßgeblichen Auffangstreitwertes im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes besteht keine Veranlassung, da die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Hauptsache vorwegnimmt (OVG LSA, B. v. 12.03.2021 - 3 M 55/21; VG Magdeburg, B. v. 19.03.2021 - 3 B 76/21 -, Rdnr. 15, juris).
  • OVG Sachsen, 08.11.2022 - 5 B 195/22

    Versammlung; Protestcamp; Waldbesetzung; Kooperationspflicht; Versammlungsleiter;

    Ihr wird demzufolge nicht genügt, wenn die Versammlungsteilnehmer die Abfälle an andere Orte zur Entsorgung mitnehmen (s. auch VG Magdeburg, Beschl. v. 23. November 2021 - 3 B 321/21 MD -, juris Rn. 49 f.).

    Die erheblichen Gefahren für das Grundwasser müssen nach der langen Zeit der Durchführung der Versammlung in der von den Teilnehmern gewünschten Form und ihrer nicht absehbaren weiteren Dauer nicht mehr hingenommen werden; vielmehr überwiegt das Gewicht dieser Gefahren gegenüber den Interessen der Versammlungsteilnehmer, die Durchführung ihrer Versammlung von (mglw. nicht aufbringbaren) Kosten freizuhalten (vgl. auch OVG Schlesw.-Holst., Beschl. v. 12. September 2022 - 4 MB 33/22 -, juris; VG Magdeburg, Beschl. v. 23. November 2021 - 3 B 321/21 MD -, juris Rn. 53).

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2022 - 4 MB 33/22

    Versammlung; Auflösung als zeitliche Beschränkung eines Protestcamps; Streitwert

    Diese Verstöße führten zugleich zu Beeinträchtigungen weiterer Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit, nämlich der Unversehrtheit der Gesundheit Einzelner (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 30.11.2012 - 11 KN 187/12 -, NordÖR 2013, 113 , juris Rn. 68) und des Eigentums Dritter als auch von Natur und Umwelt (vgl. etwa VG Magdeburg, Beschl. v. 23.11.2021 - 3 B 321/21 -, juris: Abwasserbeseitigung zwecks Grundwasserschutz in einem Protestcamp).
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