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   VG Meiningen, 10.03.2017 - 1 K 537/14 Me   

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https://dejure.org/2017,58170
VG Meiningen, 10.03.2017 - 1 K 537/14 Me (https://dejure.org/2017,58170)
VG Meiningen, Entscheidung vom 10.03.2017 - 1 K 537/14 Me (https://dejure.org/2017,58170)
VG Meiningen, Entscheidung vom 10. März 2017 - 1 K 537/14 Me (https://dejure.org/2017,58170)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 228 S 2 AO 1977, § 229 Abs 1 S 1 AO 1977, § 232 AO 1977, § 132 BauGB, § 133 Abs 3 S 5 BauGB
    Nichtigkeit beitragsrechtlicher Ablösungsvereinbarungen aufgrund inhaltlicher Mängel; Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.01.2015 - 9 C 1.14

    Vertrag über Erschließungskosten - keine Nachforderung bei verzögertem Straßenbau

    Auszug aus VG Meiningen, 10.03.2017 - 1 K 537/14
    Grundsätzlich ist es zwar zutreffend, dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Anspruch auf Anpassung des Ablösungsvertrages dann in Betracht kommt, wenn sich im Nachhinein in nicht absehbarer Art und Weise solche tatsächlichen oder rechtlichen Umstände, die die Vertragsparteien dem Vertragsschluss zugrunde gelegt haben, derart geändert haben, dass die Vertragspartner diesen bei Kenntnis der Entwicklung billigerweise Rechnung getragen hätten (Wegfall der Geschäftsgrundlage, vgl. BVerwG, U. v. 21.01.2015 - 9 C 1/14 -, juris, Rdnr. 18 ff.).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 24.81

    Erschließungsbeitragsrecht - Ablösungsbestimmungen - Ablösungsvereinbarung -

    Auszug aus VG Meiningen, 10.03.2017 - 1 K 537/14
    Nur auf diese Weise ist eine gleichmäßige Handhabung aller Ablösungsfälle sichergestellt und damit die Wahrung der dem Erschließungsbeitragsrecht immanenten Grundsätze der Abgabengerechtigkeit und Abgabengleichheit (vgl. nur BVerwG, U. v. 27.01.1982 - 8 C 24/81 -, juris, Rdnr. 15).
  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 8.81

    Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs - Wirksamkeit

    Auszug aus VG Meiningen, 10.03.2017 - 1 K 537/14
    Die Verjährung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs aufgrund eines nichtigen Ablösungsvertrages richtet sich mangels Vorschriften im Baugesetzbuch nach den landesrechtlichen Vorschriften (vgl. etwa BVerwG, U. v. 28.10.1981 - 8 C 8/81 -, Rdnr. 10, juris; Driehaus, a. a. O. Rdnr. 22/23), welche in Thüringen, wie dargelegt, auf die Abgabenordnung verweisen.
  • BVerwG, 01.02.2005 - 7 B 115.04

    Frage nach der Eigentumsbeeinträchtigung eines Grundstücks durch Durchleitung von

    Auszug aus VG Meiningen, 10.03.2017 - 1 K 537/14
    Zwar findet der Grundsatz als Korrektiv zweifelsohne auch im Öffentlichen Recht Anwendung (vgl. hierzu etwa BVerwG, B. v. 01.02.2005 - 7 B 115/04 -, juris).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 A 220/86

    Verjährung von Erstattungsansprüchen; Rückabwicklung einer Ablösungsvereinbarung;

    Auszug aus VG Meiningen, 10.03.2017 - 1 K 537/14
    Die Verjährung begann daher am 01.01.2005 zu laufen und endete mit Ablauf des 31.12.2009 (vgl. zu allem auch Niedersächsisches OVG, U. v. 13.11.1990 - 9 OVG A 220/86; U. v. 10.10.1995 - 9 L 6025/93 - jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.10.1995 - 9 L 6025/93

    Ablösungsvertrag; Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Verjährung;

    Auszug aus VG Meiningen, 10.03.2017 - 1 K 537/14
    Die Verjährung begann daher am 01.01.2005 zu laufen und endete mit Ablauf des 31.12.2009 (vgl. zu allem auch Niedersächsisches OVG, U. v. 13.11.1990 - 9 OVG A 220/86; U. v. 10.10.1995 - 9 L 6025/93 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Gera, 16.09.2009 - 2 K 219/07

    Beiträge; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Wegfall der

    Auszug aus VG Meiningen, 10.03.2017 - 1 K 537/14
    Im Gegensatz zum Erschließungsbeitragsrecht setzt eine wirksame Ablösungsvereinbarung im Bereich der Abwasserbeseitigung jedoch voraus, dass die Ablösungsbestimmungen in einer Beitragssatzung geregelt sind (§ 7 Abs. 11 S. 2 ThürKAG i. d. F. v. 19.09.2000; vgl. auch schon VG Gera, U. v. 16.09.2009 - 2 K 219/07 -, juris, Rdnr. 32).
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