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   VG Neustadt, 07.01.2020 - 5 K 829/19.NW   

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https://dejure.org/2020,2598
VG Neustadt, 07.01.2020 - 5 K 829/19.NW (https://dejure.org/2020,2598)
VG Neustadt, Entscheidung vom 07.01.2020 - 5 K 829/19.NW (https://dejure.org/2020,2598)
VG Neustadt, Entscheidung vom 07. Januar 2020 - 5 K 829/19.NW (https://dejure.org/2020,2598)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 16 Abs 7 VwGOAG RP, § 17 Abs 1 VwGOAG RP, § 7 Abs 1 S 2 VwGOAG RP, § 3 Abs 1 S 2 Nr 1 LHundG RP 2004
    Berechtigtes Interesses an der Haltung eines gefährlichen Hundes; Kindeswohlgefährdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abgabe eines gefährlichen Hundes an "Kinderhaushalt"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.2015 - 1 A 10317/15

    Beseitigung einer Aufschüttung entlang eines Bachlaufs; Beurteilungszeitpunkt;

    Auszug aus VG Neustadt, 07.01.2020 - 5 K 829/19
    Danach kann die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gegen einen Widerspruchsbescheid gemäß § 16 Abs. 7 AGVwGO, dessen Rechtswidrigkeit sie geltend macht, Klage bei dem Verwaltungsgericht erheben, wenn sie es im öffentlichen Interesse für geboten hält (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. November 2015 - 1 A 10317/15.OVG -, juris).

    In diesen Fällen fehlt die Möglichkeit, wie in anderen Verwaltungsverfahren, durch Weisung übergeordneter Behörden, die im Hinblick auf Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 77 Abs. 2 Landesverfassung - LV - notwendige Einbindung in die innere Verwaltung sicherzustellen und die parlamentarische Verantwortung des Ressortministers zu gewährleisten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. November 2015 - 1 A 10317/15.OVG -, juris).

    Der angegriffene Widerspruchsbescheid des Kreisrechtsausschusses des Beklagten ist - zum für die Beurteilung der Begründetheit der Beanstandungsklage der Klägerin maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Widerspruchsentscheidung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. November 2015 - 1 A 10317/15.OVG -, juris) - rechtswidrig im Sinne der §§ 16 Abs. 7, 17 Abs. 1 AGVwGO und war daher durch die erkennende Kammer insoweit aufzuheben.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1997 - 8 S 2683/96

    Gewässerbenutzung: Gemeingebrauch - Klagebefugnis - Tauchverbot - Recht auf

    Auszug aus VG Neustadt, 07.01.2020 - 5 K 829/19
    In bestimmten Fällen wird das Persönlichkeitsrecht auch dadurch begrenzt, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG als Teil der objektiven Wertordnung den Staat verpflichtet, seinerseits Leben und körperliche Unversehrtheit seiner Staatsbürger zu schützen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1989 - 3 C 4/86 -, NJW 1990, 925; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juli 1997 - 8 S 2683/96 -, NJW 1998, 2235; VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 24. Januar 2019 - 4 K 968/18.NW -).
  • BVerwG, 27.04.1989 - 3 C 4.86

    Unterbringungsakten - Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, Recht auf

    Auszug aus VG Neustadt, 07.01.2020 - 5 K 829/19
    In bestimmten Fällen wird das Persönlichkeitsrecht auch dadurch begrenzt, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG als Teil der objektiven Wertordnung den Staat verpflichtet, seinerseits Leben und körperliche Unversehrtheit seiner Staatsbürger zu schützen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1989 - 3 C 4/86 -, NJW 1990, 925; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juli 1997 - 8 S 2683/96 -, NJW 1998, 2235; VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 24. Januar 2019 - 4 K 968/18.NW -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2009 - 7 A 11077/08

    Polizeirecht: Berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes

    Auszug aus VG Neustadt, 07.01.2020 - 5 K 829/19
    In diesem Lichte muss der Begriff des berechtigten Interesses gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LHundG eng ausgelegt werden (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02. März 2009 - 7 A 11077/08 -, Rn. 7, juris).
  • VG Neustadt, 22.12.2008 - 5 L 1418/08

    Tierschutz endet nicht an der Landesgrenze

    Auszug aus VG Neustadt, 07.01.2020 - 5 K 829/19
    Es handelt sich bei dem "berechtigten Interesse" an der Haltung eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 LHundG vielmehr um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der daran anknüpft, dass durch die Abgabe an eine Privatperson eine dauerhafte Unterbringung eines gefährlichen Hundes in einem Tierheimzwinger verhindert und damit den Belangen des Tierschutzrechts Rechnung getragen werden kann, allerdings nur unter Beachtung der Belange des Gefahrenabwehrrechts (so auch im Beschluss der erkennenden Kammer vom 22. Dezember 2008 - 5 L 1418/08.NW -, Rn. 9, juris).
  • VG Neustadt, 24.01.2019 - 4 K 968/18

    Kanuverbot auf dem Glan rechtmäßig

    Auszug aus VG Neustadt, 07.01.2020 - 5 K 829/19
    In bestimmten Fällen wird das Persönlichkeitsrecht auch dadurch begrenzt, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG als Teil der objektiven Wertordnung den Staat verpflichtet, seinerseits Leben und körperliche Unversehrtheit seiner Staatsbürger zu schützen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1989 - 3 C 4/86 -, NJW 1990, 925; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juli 1997 - 8 S 2683/96 -, NJW 1998, 2235; VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 24. Januar 2019 - 4 K 968/18.NW -).
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