Rechtsprechung
   VG Neustadt, 16.11.2010 - 6 K 753/10.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23457
VG Neustadt, 16.11.2010 - 6 K 753/10.NW (https://dejure.org/2010,23457)
VG Neustadt, Entscheidung vom 16.11.2010 - 6 K 753/10.NW (https://dejure.org/2010,23457)
VG Neustadt, Entscheidung vom 16. November 2010 - 6 K 753/10.NW (https://dejure.org/2010,23457)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,23457) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 25 BeamtStG, § 54 Abs 2 S 1 BG RP, § 55 BG RP, Art 1 EGV 78/2000, § 2 Abs 1 Nr 2 AGG
    Weiterbeschäftigung eines Beamten über die Regelaltersgrenze hinaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage eines Beamten auf Weiterbeschäftigung im aktiven Dienst über die gesetzliche Altersgrenze hinaus nach Erreichen des Stichtages für den altersbedingten Eintritt in den Ruhestand; Vereinbarkeit der Bestimmungen der §§ ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Neustadt, 27.07.2010 - 6 L 779/10

    Weiterbeschäftigung über die beamtenrechtliche Höchstaltersgrenze hinaus

    Auszug aus VG Neustadt, 16.11.2010 - 6 K 753/10
    Seinen am 23. Juli 2010 gestellten Antrag, den Beklagten im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, den Eintritt seines Ruhestands über den 31. Juli 2010 hinaus bis zu einer Entscheidung über seinen Antrag im Klageverfahren hinauszuschieben und ihn bis zu diesem Zeitpunkt als Leitenden Regierungsschuldirektor weiter zu beschäftigen, hat das erkennende Gericht mit Beschluss vom 27. Juli 2010 (6 L 779/10.NW) abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die von den Beteiligten zur Gerichtsakte gereichten Schriftsätze, die Verwaltungsakten der Beklagten sowie auf die Gerichtsakte 6 L 779/10.NW verwiesen.

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Gründe im Beschluss des erkennenden Gerichts vom 27. Juli 2010 (6 L 779/10.NW, S. 6 ff.) Bezug genommen (vgl. § 117 Abs. 5 VwGO).

  • EuGH, 12.10.2010 - C-45/09

    Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des

    Auszug aus VG Neustadt, 16.11.2010 - 6 K 753/10
    Der hinter der Einführung von Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand stehende politische und soziale Konsens über die Arbeitsteilung zwischen den Generationen und das Ersparen einer Kündigung wegen nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit könnten eine an das Alter anknüpfende Ungleichbehandlung rechtfertigen (EuGH, Urteil vom 12. Oktober 2010 - Rs C-45/09 - "Rosenbladt ./.Oellerking Gebäudereini-gungsges. m.b.H., Rdnr. 43 ff.; abrufbar unter http://curia.europa.eu).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2010 - 2 A 11321/09

    Präsident zieht Bilanz für 2009 - Ausblick auf 2010

    Auszug aus VG Neustadt, 16.11.2010 - 6 K 753/10
    Weder das nationale Beamten- noch das Gemeinschaftsrecht sehen nämlich einen Anspruch des Beamten auf Abgeltung nicht genommenen Erholungsurlaubs vor (vgl. OVG RP, Urteil vom 30. März 2010 - 2 A 11321/09.OVG -, DÖV 2010, 659).
  • VG Neustadt, 27.07.2010 - 6 L 779/10

    Weiterbeschäftigung über die beamtenrechtliche Höchstaltersgrenze hinaus

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - mit dem Ziel, dem Antragsgegner aufzugeben, den Eintritt des Ruhestands des Antragstellers über den 31. Juli 2010 hinaus bis zu einer Entscheidung über seinen Antrag im Hauptsacheverfahren (6 K 753/10.NW) hinauszuschieben und ihn bis zu diesem Zeitpunkt als leitenden Regierungsschuldirektor weiter zu beschäftigen, hat keinen Erfolg.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht